KaPutty schrieb:und wie sehen das die grünen? bzw. der TÜV ?... weil, kann man ja nich ma eben wieder abstellen, wenn der TÜV meckert (warum auch immer sie meckern, aber ihr wisst ja wie das in good old germany manchmal so is)
Hallo,
um mal den rechtlichen Aspekt zu beleuchten.
Das US-Tagfahrlicht ist in Deutschland nicht erlaubt, ebenso wie diverse LED Leuchten oder schneller als 50 in der Ortschaft zu fahren.
Meine Erfahrung damit:
Mein E91 wurde dieses Jahr mit brennendem Tagfahrlicht über den TÜV SÜD gefahren - ohne Mängel.
Wer doch Angst hat, kann einfach das Fahrtlicht einschalten, wenn er zum TÜV muss, dann brennt ja das Tagfahrlicht nicht.
Und die Herren von der Rennleitung kommen mir täglich entgegen und es hat sich noch keiner über das Licht aufgeregt. Wo heute jeder Zusatzlampen aus dem Baumakrt an sein Auto als Tagfahrlicht schrauben darf, ist das doch die elegantere Methode.
Technisch gesehen ist die Codierung nichts anderes als eine Einstellung am Steuergerät zu verändern. Das bedeutet, man spielt keine Zusatzsoftware auf, sondern ändert nur den Parameter der vorhandenen Software.
Genau so, würde das Auto in USA, Schweden, Dänemark usw. original von Mini (BMW) mit Garantie ausgeliefert werden.
Jede Codierung ist unabhängig voneinander und verändert keine anderen Einstellungen.
Es wird aber z.B. aus ECE-Tagfahrlicht, wenn vorhanden, US-Tagfahrlicht.
Beides miteinander geht nicht.
Jede Codierung setzt das vorhandensein der Hardware voraus.
Also Piepsen beim Öffnen und Schließen -> DWA
US-Tagfahrlicht -> getrennte Fernscheinwerfer Halogen
Digitaler Tacho (tatsächliche Geschwindigkeit im BC) -> BC
Verdeck mit Fernbedienung öffnen -> Cabrio
usw..
Man kann allle Einstellungen jederzeit von BMW gegen ein Trinkgeld zurücksetzen lassen.
Die machen einfach nur wieder die Einstellung auf Deutschland zurück.
Also praktisch ein Reset.
Puh, ich hoffe ich habe alle Klarheiten beseitigt
Schöne Grüße
Christian