Crizz Carter schrieb:Bullshit selber! ;o) (Sowas sagt man auch im Foum nicht^^)
anatol spricht von Rücktritt und du vom Wandeln....
Zwei Paar Schuhe...
Hätte der Kunde den Webfehler gleich gesehen, hätte er den Wagen auch nicht abnehmen müssen. So die Info von einem Anwalt!!!!
In diesem Fall, war der Fehler erst später erkannt worden, also Wandlung!
Bullshit, ist eine Redensart! 
Es war auch nur ein Beispiel der ganzen Urteile die in diesem Schreiben standen und selbst ich fand dieses schon hart!

Definitiv ist es jedoch so, dass ein Wagen der Mängel aufweist die durch äußere Einwirkung entstanden sind und Karosserieteile betrifft die dann auch noch lackiert werden müssen, nicht angenommen werden muss.
Was jetzt nicht heißt, dass ich den Entschluss, den Wagen trotzdem ab zu nehmen, als falsch sehe!
Anatol schrieb:Und was ist mit dem Recht auf Nachbesserung? Nicht, dass ich jetzt hier Partei für den Verkäufer ergreifen will, aber ganz ohne Rechte ist er nun mal auch nicht. Ich behaupte ja nicht, dass ich hier der Rechtsexperte bin, mich interessiert lediglich der tatsächliche Sachverhalt. Und soweit ich informiert bin, muss man auch als Käufer dem Händler die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben.
Nachbesserung betrifft Teile die nicht richtig funktionieren und nicht Beschädigungen die nachträglich oder durch äußere Einflüsse entstanden sind!
Anatol schrieb:Und soweit ich informiert bin, gibt es den Begriff "Wandlung" nicht mehr, es heißt jetzt "Rücktritt"... das wird mir jetzt aber zu heiß hier
ich verbrenne mich nur ungern an Themen, die auf Halbwissen meinerseits beruhen... 
Richtig, ist eigentlich das gleiche!
Wandlung wenn der Wagen schon genutzt wurde und Mängel dann festgestellt wurden und Rücktritt, wenn schon bei Auslieferung gravierende Mängel festgestellt werden.