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TÜV Eintragung Fragen
#21

Ibilsi schrieb:Es ist im Fahrzeugschein eingetragen, damit ist es auch nicht ein Regelverstoss und somit ist der wagen auch versichert.

Genau das habe ich seither auch gedacht, bis mich der Gutachter über den Sachverhalt aufgeklärt hat.
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich daß sein Fahrzeug regelkonform unterwegs ist. Im Fahrzeugschein kann eingetragen sein was will. Wenn ein Prüfer etwas eingetragen hat was nicht regelkonform ist, dann ist trotzdem immer der Fahrzeughalter verantwortlich dafür, daß das Fahrzeug regelkonform ist.


Ibilsi schrieb:Ich verstehe nicht warum dein Profil nicht dort ist wo es hin gehört bei 12mm.
DAS verstehe ich allerdings auch nicht, da ging es darum daß in der Ebene 15mm über der Radnabe der Felgenrand vlt 5mm über den Radlauf heraus gestanden hat und/oder nach dieser 30°/50° Regel von der Senkrechten das Profil vlt. 5mm nicht bedeckt wurde.
irgentwie so war das... jedenfals wurde es von den Prüfern als schwerwiegender Mangel bezeichnet.

Ist jetzt auch wurscht, die Dinger bleiben draussen.

In meiner Verwandtschaft ist es schonmal passiert daß eine Versicherung sich vor einer Zahlung gedrückt hat - sowas das brauch ich wirklich nicht.
Eine Unfall-Lebensversicherung wurde in diesem Fall nicht ausbezahlt weil:
Der Versicherte hatte beim Canyoning einen Herzinfarkt. Das Gebiet war in einer abgelegenen Ecke am Oberlauf der Ardeche. Bis Hilfe mit einem Helikoper eigetroffen war war es zu spät.
Die Versicherung hat sich darauf berufen, daß es sich in diesem Fall nicht um einen Unfall, sondern um einen "Unglücksfall" handelte, welcher durch die Versicherung nicht abgedeckt sei.
So einfach war das. Da staunt man nicht schlecht wie einfach es für eine Versicherung ist sich um eine Zahlung in Höhe von 25.000,- Euro zu drücken.

Versicherungen tun heute Alles um sich vor Zahlungen zu drücken und wenn jemand einen Unfall verursacht bei dem grösserer Schaden, vlt sogar Personenschaden enstanden ist, dann werden die ALLES tun wirklich jede Kleinigkeit abklopfen um sich vor Kosten zu drücken.
Die haben die besten Anwälte und ausgebuffte Gutachter. Glaub mir, die würden was finden und wenn Sie nur ein paar Prozent der Schadensumme an den Verursacher abschieben können, dann machen die das.

Im Fall unseres Minis wären wir, selbst wenn wir die Suprplatte eingetragen bekommen würden, mit einem Auto unterwegs welches "schwerwiegende Mängel" aufweist - die Versicherung würde sich schön die Hände reiben.

LG
dos

Ein Leben ohne Cabrio ist möglich, aber sinnlos.Sonne
(Frei nach Loriot)

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#22

Das kannst du jetzt aber beim besten Willen nicht vergleichen! Und ein Herzinfarkt ist nun mal eindeutig KEIN Unfall!!

Ich frage mich warum du nicht einfach mal zu einer anderen TÜV Stelle gefahren bist und warum das so knapp an deinem Mini ist?
Rein theoretisch könnte es ja auch passieren das man das mit dem Reifen A einträgt, und wenn der Reifen A abgefahren ist man den Reifen B in der gleichen Größe kauft und ... ups der viel breiter ist Augenrollen
Denn 205er und 205er sind nicht unbedingt gleich breit!!!

Mein JCW
[Bild: sigpic31828.gif]  Liebe Grüße Peter
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#23

@kurare
Du verstehst nicht was doscanonos sagen will.
Es mag schon sein das Prüfer A dir das einträgt und Prüfer B dir sagt hau ab mit dem Müll.
Das ist doch der eigentliche Skandal, das es so etwas überhaupt möglich ist.
Und sollte es wirklich zu einem Unfallschaden kommen, hast du als Betreiber die A Karte.Es gibt ja auch noch andere Umbauten als die hier besprochenen Spurverbreiterungen,die der eine Prüfer abnickt und der nächste dich vom Hof schickt.
Und womit er leider auch Recht hat, ist das Versicherungen auf keinen Fall zahlen wollen und solange suchen besser gesagt suchen lassen bis sie was gefunden haben.

Auch wenn du die Verbreiterung eingetragen hast ist das letztlich nur bedrucktes Papier.
Ich weiß wovon ich spreche mußte damit auch schon nicht notwendige Erfahrungen machen.
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#24

Glaub mir ich verstehe was er meint. Und ich hatte ja auch schon geschrieben das TÜV und TÜV nichr das selbe ist.
Aber um es mal klipp und klar zu sagen: Wenn man etwas eingetragen bekommt, wie z.B. Spurplatten, und man danach nicht mehr daran rummanipuliert ist alles o.K. Dann kann die Versicherung, und erst recht nicht der Schützenverein was dagegen machen. Mir ist es noch nie passiert das "danach" mal irgend etwas war Zwinkern
Man kann sich natürlich auch einbuddeln und den typischen deutschen Michel spielen Party 02

Und was das Ardeche Beispiel angeht bin ich zu 100% davon überzeugt das
1. Ein Herzinfarkt eben KEIN Unfall ist, und das auch
2. in den Versicherungsbedingungen gestanden hat.

Das Versicherungen sich fast immer streuben zu zahlen steht dabei außer Frage!!!!

Mein JCW
[Bild: sigpic31828.gif]  Liebe Grüße Peter
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#25

kurare schrieb:Wenn man etwas eingetragen bekommt, wie z.B. Spurplatten, und man danach nicht mehr daran rummanipuliert ist alles o.K. Dann kann die Versicherung, und erst recht nicht der Schützenverein was dagegen machen.

Hi,
und genau das was Du hier sagst stimmt so eben nicht.
Weil, der Gutachter welcher die Eintragung gemacht hat wird niemals für einen Schaden haftbar gemacht. Der bekommt vlt. einen Rüffel von der Behörde, das war es aber dann schon.
Und wenn ein oder zwei andere Gutachter nach einem Versicherungsfall feststellen, daß die Eintragung so wie sie war eben nicht regelkonform war, dann haftet der Fahrzeughalter - weil der IMMER zuerst haftet. Auf eine Eintragung kann man sich dann nicht berufen.
Oder wie der GTÜ Mann zu mir sagte: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"

Die Eintragung nutzt Dir nur dann etwas wenn Du von der Rennleitung gestoppt wirst und die Dein KfZ checken ob das auch alles auffm Papier steht was da gemacht wurde. Ja dann ist ja Alles gut.

-> Solange nix passiert ist es das auch.

Nur das versuche ich klar zu machen


Und natürlich stand das im vorher geschilderten Fall auch in dem Vertrag, daß ein Unglücksfall eben nicht versichert ist. ABER wenn Du eine Lebensversicherung abschliesst, denkst Du wirklich auch daran genau durchzulesen "wenn, wie, wo, wesshalb, warum diese dann nicht ausbezahlt werden kann...
Ich versetehe eine Risko Unfall Lebensversicherung erstmal so: "Wenn Tot -> dann Geld."
Ja genau, komplett falsch verstanden. Geld nur wenn z.B. Meteorit auf den Kopf gefallen, der Flugzeug ins Auto, oder Brückenpfeiler auf den Kopf...

Ich selbst bin Optikermeister und mache auch offizielle Führerschein Sehteste.
Für mich ist klar: wenn ich einen Unfall habe, egal ob selbst verschuldet oder nicht, das erste was ich mache ist: Prüfe ob der Gegner eine Brille auf hatte.
Wenn nicht, dann der Rennleitung sagen; "ich glaube der hat mich nicht gesehen, vielleicht sieht der/die nicht richtig - das sollte geprüft werden."
Da hat man immer grosse Chancen, daß zumindest eine Teilschuld an den Gegner abgedrückt wird.
Ich könnte jetzt etwas aus dem Nähkästchen plauder mit welcher Sehleistung Kunden von mir im Strassenverkehr unterwegs sind, mache ich aber nicht.
Ich sage nur eins: Das was ich mit bekomme ist reichlich beängstigend.
Die Spitzenreiterin welche ich in meinem Geschäft hatte war eine Frau mit einer Sehleistung von unter 10% mit massiven Gesichtsfeldausfällen im Randbereich.
Nach meiner Überprüfung, ich habe ihr erklärt daß ich den Führerscheinsehtest leider nur als nicht bestanden unterzeichnen kann, hat sie motzend den Laden verlassen; "sie würde ja noch Alles sehen..." Und ja, sie ist mit ihrem Auto weg gefahren...

Wehe, Du bewegst KfZ und Deine Sehleistung entspricht nicht den Vorgaben! Da hast Du ganz schnell ein riesiges Problem am Hacken falls etwas passieren sollte.

Und wehe Du hast ein manipuliertes KfZ unterm Hintern das nicht absolut Wasserdicht 500%ig allen aktuellen, offiziellen EU-Reglementierungen entspricht.
Da hast Du ganz schnell ein riesiges Problem am Hacken falls etwas passieren sollte.

Nicht mehr und nicht weniger versuche ich hier klar zu machen.
Alles ist immer gut solange nix passiert, aber wehe wenn.

LG
Jürgen

Ein Leben ohne Cabrio ist möglich, aber sinnlos.Sonne
(Frei nach Loriot)

[Bild: 635284.png]
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  • ichweißeswirklichnicht
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#26

Mit den teilweise vorgetragenen Begründungen wären Einzelabnahmen gem. der §§ 19 (2) i.V.m. 21 StVZO ein ad absurdum.

Es hängt immer vom Einzelfall ab.

Abgesehen davon, anderer TÜV, anderer Tag, anderer Prüfer, kann Wunder wirken. Zwinkern

Wenn man so etwas hinnimmt & nicht so sehr auf Prinzipien herumreitet, bekommt man i.d.R. seine Eintragungen.

Ich spreche aus bald 30'jähriger Erfahrung & früher hat mich der TÜV, speziell mit Motorradumbauten, häufiger vom Hof gejagt. Dennoch hatte ich nach ein paar Tagen eigentlich immer das, was ich wollte & das mit offizieller Absegnung.

Flexibilität hilft.
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#27

Naja wenn man soviel Angst oder wie man das nennt hat. Sollte man nichts am originalen Fahrzeug verändern, denn auch da müsstest Angst haben siehe Rückholaktionen der einzelnen Automobilherstellern.

LG von Ibilsi Devil!

[Bild: sigpic28602.gif]
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#28

Totolino schrieb:Mit den teilweise vorgetragenen Begründungen wären Einzelabnahmen gem. der §§ 19 (2) i.V.m. 21 StVZO ein ad absurdum.

Abgesehen davon, anderer TÜV, anderer Tag, anderer Prüfer, kann Wunder wirken. Zwinkern

Widerspruch in sich.Top
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#29

Asali schrieb:Widerspruch in sich.Top

Sehe ich anders.
Je nach Bauteil werden minimale, oder auch größere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen & ein gewisser Ermessensspielraum des Sachverständigen trägt zusätzlich dazu bei, dass es nicht nur schwarz & weiß gibt.

Natürlich gibt es Grenzen. Wenn der Prüfer ein langes Lineal o.ä. am Rad anlegt & dieses Lineal einen Abstand bn 1 cm, also gut sichtbar, vom Kunststoffradlauf hat, kann er wohl kaum anders. Hatte dass mal bei der Vorführung meines R50, KW Gewindefahrwerk frisch eingebaut, Räder in 7,5 x 17 ET35 mit 215/40'er Reifen. Bin dann erstmal wieder abgedackelt, wobei es nur um ein paar mm ging. Die Innenkanten der Radläufe hatte ich zu diesem Zeitpunkt schon etwas gestutzt.

Hab dann die Radläufe erwärmt, ein wenig rausgezogen & etwas Pappe drunter geklemmt, die ich mir vorher zurecht geschnitten habe.
2 Stunden später war ich wieder beim TÜV & alles war gut. Zwinkern

Ein paar Tage später ließ ich übrigens mein Fahrwerk fachmännisch vermessen & einstellen. Das habe ich bewußt nicht direkt nach dem Einbau gemacht, damit es sich etwas setzen kann. Danach war die Achsgeometrie so verändert, dass die Räder optimal in das Radhaus passten. Die Pappe war natürlich schon wieder draußen.

Vielleicht ist bei doscanonos ja auch nur die Spur, bzw. der Sturz verstellt. Wäre ja möglich, denn das macht viel aus & bei anderen Minis passen diese 12 mm Distanzen i.V.m. Serien-17'Zöller ja offensichtlich.
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#30

Totolino schrieb:Sehe ich anders.
Je nach Bauteil werden minimale, oder auch größere Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen & ein gewisser Ermessensspielraum des Sachverständigen trägt zusätzlich dazu bei, dass es nicht nur schwarz & weiß gibt.
Das ist schon ein gewaltiger Denkfehler den du da hast.
Es gibt nur Schwarz oder Weiss.
Du fährst mit deinem Umgebauten was auch immer es ist zur Abnahme,
legst das Gutachten vor in dem steht wie es "Auszusehen" hat.
Wenn man lesen kann und danach das Fahrzeug begutachtet,kann es nur ein Ergebnis geben.
Alles andere sind rein private Meinungen.Es gibt keinen "Ermessensspielraum".
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