15.04.2016, 12:58
Ibilsi schrieb:Es ist im Fahrzeugschein eingetragen, damit ist es auch nicht ein Regelverstoss und somit ist der wagen auch versichert.
Genau das habe ich seither auch gedacht, bis mich der Gutachter über den Sachverhalt aufgeklärt hat.
Der Fahrzeughalter ist dafür verantwortlich daß sein Fahrzeug regelkonform unterwegs ist. Im Fahrzeugschein kann eingetragen sein was will. Wenn ein Prüfer etwas eingetragen hat was nicht regelkonform ist, dann ist trotzdem immer der Fahrzeughalter verantwortlich dafür, daß das Fahrzeug regelkonform ist.
Ibilsi schrieb:Ich verstehe nicht warum dein Profil nicht dort ist wo es hin gehört bei 12mm.DAS verstehe ich allerdings auch nicht, da ging es darum daß in der Ebene 15mm über der Radnabe der Felgenrand vlt 5mm über den Radlauf heraus gestanden hat und/oder nach dieser 30°/50° Regel von der Senkrechten das Profil vlt. 5mm nicht bedeckt wurde.
irgentwie so war das... jedenfals wurde es von den Prüfern als schwerwiegender Mangel bezeichnet.
Ist jetzt auch wurscht, die Dinger bleiben draussen.
In meiner Verwandtschaft ist es schonmal passiert daß eine Versicherung sich vor einer Zahlung gedrückt hat - sowas das brauch ich wirklich nicht.
Eine Unfall-Lebensversicherung wurde in diesem Fall nicht ausbezahlt weil:
Der Versicherte hatte beim Canyoning einen Herzinfarkt. Das Gebiet war in einer abgelegenen Ecke am Oberlauf der Ardeche. Bis Hilfe mit einem Helikoper eigetroffen war war es zu spät.
Die Versicherung hat sich darauf berufen, daß es sich in diesem Fall nicht um einen Unfall, sondern um einen "Unglücksfall" handelte, welcher durch die Versicherung nicht abgedeckt sei.
So einfach war das. Da staunt man nicht schlecht wie einfach es für eine Versicherung ist sich um eine Zahlung in Höhe von 25.000,- Euro zu drücken.
Versicherungen tun heute Alles um sich vor Zahlungen zu drücken und wenn jemand einen Unfall verursacht bei dem grösserer Schaden, vlt sogar Personenschaden enstanden ist, dann werden die ALLES tun wirklich jede Kleinigkeit abklopfen um sich vor Kosten zu drücken.
Die haben die besten Anwälte und ausgebuffte Gutachter. Glaub mir, die würden was finden und wenn Sie nur ein paar Prozent der Schadensumme an den Verursacher abschieben können, dann machen die das.
Im Fall unseres Minis wären wir, selbst wenn wir die Suprplatte eingetragen bekommen würden, mit einem Auto unterwegs welches "schwerwiegende Mängel" aufweist - die Versicherung würde sich schön die Hände reiben.
LG
dos