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Fahrwerksfedern und Felgen beim TÜV eintragen
#1

Hallo Leute

vorab schonmal danke für die Hilfe, hab hier im Forum - bisher als Gast - schon öfters top Antworten gefunden. Jetzt hab ich einen Spezialfall

Die Hardware:

Mini Cooper S R56 EZ 01/2007
Vogtland Fahrwerksfedern VA=951047 HA=951048
mit 215/45 R17 Reifen
Stoßdämpfer Serie
Platin Felgen mit ABE Nr. 48012

Zu den Fahrwerksfedern finde ich keine ABE oder Gutachten. Die Seite des Herstellers gibt nur einen Fehler. Die ABE und Gutachten zu den Felgen liegen mir vor.

Die Federn sind bisher mit anderen Felgen und Reifen - Schmidt Jack-Line 215/35 R18 - im Fahrzeugschein eingetragen.

Jetzt zum Problem:

Laut dem Typen aus der Werkstatt bei dem ich heute war, ist es unmöglich die Felgen in Kombination mit den Federn eintragen zu lassen. Laut der ABE müssen

"Das Fahrwerk und die Bremsaggregate (...) dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen."

1. Soweit ich das verstehe brauch es doch dann eine Einzelabnahme oder? Und wenn ja was kostet diese ca.?
2. Darf ich die Originalfelgen denn wenigstens ohne Eintragung fahren oder müssen diese auch eingetragen werden?

Im Fahrzeugschein heißt es: 215/35ZR18 84W A.Schmidt Jack-Line Felge, 8JX18H2, Et 35, TAM3133 M. Zentr.-Ring; Keine Schneekettenverwend. *Mit Vogtland Fahrwerksfedern (lila) V /H:Kennz. VA951047/HA951048.......usw.

Angeblich soll ich nun Originalfedern einbauen lassen um das Fahrzeug durch die HU zu bringen. Würde die Federn aber eigentlich sehr gerne behalten.

Die Freigängigkeit beim Einfedern ist zwar knapp aber wohl ausreichend.
Ich hoffe ich konnte es einigermaßen verständlich rüberbringen.

LG Dennis

MINI Cooper S R56
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#2

chillauiii schrieb:Die Freigängigkeit beim Einfedern ist zwar knapp aber wohl ausreichend.

Das sollte der sogenannte Verschränkungstest zeigen. Hierbei wird der Mini überkreuz, hinten rechts & vorne links (oder umgekehrt), ca. 12 cm aufgebockt & dann möchte der TÜV noch ca. 10-12 mm Spielraum in den Radkästen. Egal wohin.

Das kannste im Vorfeld selber testen, in dem Du ihn auf zwei alte Stahlfelgen absetzt. Ein dicker Kugelschreiber sollte dann noch zwischen Rad & dem Radkasten hin- & her zu schieben sein.

Hört sich blöd an, ist aber so.

Natürlich brauchst Du die entsprechenden Gutachten für Federn & der montierten Rad-Reifenkombi. Wenn Du sie nicht hast, aber sie irgendwo existieren, findet der Onkel vom TÜV diese meistens selber in seinem Spezialarchiv, das kostet dann aber extra.

Hab das schon zig mal durchexerziert, nennt sich Abnahme nach § 21 StVZO & darf nur der TÜV machen, in NRW zumindest.

Kosten liegen irgendwas von 90 - 120 €, je nach Aufwand.
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#3

Schonmal danke für die Antwort, das hilft schonmal sehr weiter!

Welche Gutachten meinst du allerdings?
Ich habe inzwischen die Gutachten für die Federn und auch das Gutachten für die Felgen, im Gutachten der Felgen heißt es dann aber "Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen".

Meinst du das dann mit dem 21er?

MINI Cooper S R56
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#4

Hy ich bin mir sicher das Felgen/ Federn die nach Paragraph 19.3 eingetragen werden den serienzustand darstellen.
Aber fahr doch einfach hin, wird dir schon keiner das Auto total still legen
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#5

Das wollte der Prüfer der sich ihn angeschaut hat fast machen... War der auch ne Pfeife Angeblich wäre ein Bloc-Off-Ventil eingebaut -> mit einem Blick sichtbar, dass keins drin ist
und außerdem hat er den Schlauch der Ladedruckanzeige als Lachgasanlage interpretiert. ...soviel dazu

Inzwischen bin ich nach sehr vielen Telefonaten aus um einiges schlauer.

Die Federn sind einzeln eingetragen und haben mit den außederm eingetragenen Felgen nichts am Hut. Für die Felgen benötige ich wahrscheinlich - wie Totolino schon sagte - eine Abnahme nach 21 und dann sollte alles passen.

MINI Cooper S R56
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