08.02.2006, 14:47
Hmm, manchmal frag ich mich, wer bei Versicherungen und so weiter eigentlich Emails beantwortet.
Ich hab interessehalber mal bei meiner (nein, den Namen werd ich jetzt mal nicht nennen) gefragt, wie es mit Fahrten auf der Nordschleife (GLP) aussieht, und weil mir das aus nem älteren Fred noch im Kopf steckte, wie sich Umbauten am Fahrzeug auf die Versicherungsprämie auswirkt.
Erste Antwort:
Hab dann erstmal erklärt was eine GLP ist.
Zu Umbauten:
Darauf kam dann die zweite Antwort:


Ich hab interessehalber mal bei meiner (nein, den Namen werd ich jetzt mal nicht nennen) gefragt, wie es mit Fahrten auf der Nordschleife (GLP) aussieht, und weil mir das aus nem älteren Fred noch im Kopf steckte, wie sich Umbauten am Fahrzeug auf die Versicherungsprämie auswirkt.
Erste Antwort:
Zitat:Für behördlich nicht genehmigte Fahrtveranstaltungen, bei denen es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigukeit ankommt oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten besteht kein Versicherungsschutz.behördlich nicht genehmigt: Hallo?! es ging um die GLP! Daß man bei illegalen Straßenrennen nicht versichert ist war mir auch schon klar.
Hab dann erstmal erklärt was eine GLP ist.
Zu Umbauten:
Zitat:Bitte teilen Sie uns noch die Kosten (Material, Umbau, TÜV-Eintragung) der Tuningmaßnahme mit. Erst dann können wir Ihnen mitteilen, ob sich eine Beitragsänderung ergibt.Na gut, also mal grob die Beträge für Fahrwerk, Sitze, Räder und Bremse sowie MTH genannt.
Bis zu Höhe des angegebenen Werts sind folgende Teile gegen Beitragszuschlag versicherbar, soweit sie im Fahrzeug eingebaut oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind:
Zugelassene Veränderungen am Fahr- und/oder Triebwerk aller Art zur Leistungssteigerung und Verbesserung der Fahreigenschaften.
Darauf kam dann die zweite Antwort:
Zitat:...soviel zur GLP

Zitat:Das Gewindefahrwerk wäre gegen Zuschlag versichert. Die Leichtmetallräder-reifen, die Sportsitze und die verbesserte Bremsanlage sind beitragsfrei versichert.*hmpf* naja, ok. Mit ein wenig goodwill ließe sich das ja noch akzeptieren.
Zitat:Die Leistungssteigerung ist nur dann versichert ohne Zuschlag, wenn sie in die Papiere eingetragen werden muss.ähm, welche Leistungssteigerung muß denn nicht eingetragen werden?!

Zitat:Wenn sie nicht eingetragen werden muss, besteht kein Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug, denn es erlischt die Betriebserlaubnis und sie dürfen das Kfz im Straßenverkehr nicht nutzen.wie?! "wenn sie nicht eingetragen werden muß"?! weiß ja nicht, aber irgendwo ist das ´n Widerspruch. Wenn die geschrieben hätten "kann", wär es ja noch logisch ... dafür hätt ich aber nich nachfragen müssen, das wär mir auch so klar gewesen.
