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moinsen !
ich hab mir gestern nun das jcw soundkit einbauen lassen.
mit dem zertifikat und der werkstatt bescheinigung auch ein teilegutachten. nun stellt sich mir dir fragen: muss ich das teil eintragen lassen ? sofort ? später ? was kost das ? kann ich auch zu dekra (egal wo) gehen ?
fragen über fragen !
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was steht denn genau auf dem gutachten?
wenn da steht "teilegutachten nach §19 abs 3" musst du es eintragen lassen...
und zwar... sofort.... egal wo (GTÜ,DEKRA,etc. geht auch)
und die kosten dafür dürften sich auf ca. 40 Euro belaufen
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hier steht " ... gemäß StVZO § 19 Abs. 3 ....." und auch was von unverzüglich... aber dazu auch unter hinweise und auflage etwas von "die berichtigung der fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt, sofern sich die geräuschwerte des betreffenden fahrzeugs nicht ändern"
hilf mir das etwas ?
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Unverzüglich heißt nicht jetzt
Aber du mußt es trotzdem Zeitnah machen lassen
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frogger13 schrieb:hier steht " ... gemäß StVZO § 19 Abs. 3 ....." und auch was von unverzüglich... aber dazu auch unter hinweise und auflage etwas von "die berichtigung der fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt, sofern sich die geräuschwerte des betreffenden fahrzeugs nicht ändern"
hilf mir das etwas ?
Seltsam, in meinem DEKRA-Gutachten zum Soundkit steht "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich."
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Buggy schrieb:Unverzüglich heißt nicht jetzt
Aber du mußt es trotzdem Zeitnah machen lassen
unverzüglich = ohne verzug = sofort!
Ich meine, die Kulanzfrist sind 5 Werktage.
Fahrspass schrieb:Seltsam, in meinem DEKRA-Gutachten zum Soundkit steht "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht vorgeschrieben aber möglich."
Wenn du einen Schrieb von der Dekra hast, ist das kein Gutachten, sondern die Bestätigung, dass du das geänderte Auto vorgeführt hast und die Änderungen abgenommen wurden. Das gilt als Eintragung und wenn du den Wisch mitführst, kannst du die Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit (Um- oder Abmelden) anpassen lassen.
Aber frogger muss schleunigst bei einer Prüfstelle die Änderungen vorführen und sich diese Bestätigung abholen.
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Scotty schrieb:Wenn du einen Schrieb von der Dekra hast, ist das kein Gutachten, sondern die Bestätigung, dass du das geänderte Auto vorgeführt hast und die Änderungen abgenommen wurden. Das gilt als Eintragung und wenn du den Wisch mitführst, kannst du die Fahrzeugpapiere bei nächster Gelegenheit (Um- oder Abmelden) anpassen lassen.
Stimmt, steht auch Änderungsabnahme drüber ...
Merci ...
Scotty schrieb:Aber frogger muss schleunigst bei einer Prüfstelle die Änderungen vorführen und sich diese Bestätigung abholen.
Dann mal schnell ...
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da das meine erste änderung mit eintragung ist, stellt sich mir noch gerade die frage: welche papier muss ich mitnehmen ? ich hab hier ne dekra umme ecke aber nur den fahrzeugschein dabei. brauch ich den brief ?
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Du brauchst die Einbaubestätigung, das Teilegutachten und den Fahrzeugschein.
Dann ein wenig Geld und ggf. nen Perso.
Die Dekra ist vollkommen i.O.
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danke für die antwort..
wie ist das, wenn der wagen nicht auf mich zugelassen ist ? muss ich denjenigen mitschleppen ? oder irgendwie was mit vollmacht oder so ?
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