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Liebe Forengemeinde,

Leider müssen wir euch mitteilen, dass mini2.info zum 30.06.2024 offline gehen wird und damit auch das Forum eingestellt wird.

Wir danken Euch für viele gemeinsame Jahre im Forum, unzählige spannende Themen und den regen Austausch vor allem in den ersten Jahren, für wundervolle Treffen und die daraus entstandenen persönlichen Freundschaften.

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Euer MINI²-Team


Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Motorsoftware einfach geändert V/max 225Km/h
#1

So eine Sauerei obwohl ich immer drauf bestanden habe an meiner Software nix zu ändern, haben sie einfach meine geändert in der Werkstatt! Ich kann machen was ich will bei 225km/h ist schluß, vorher deutlich über 240Km/h nach Digitacho!
Auch im Fahrverhalten ist er wie zugeschnürrt vorher ging meiner wie Sau jetzt nicht mehrBöse! !Wie können die einfach an meinem Eigentum etwas verändern ohne meine Zustimmung und das wo ich immer drarauf bestanden habe auf keinen Fall an meiner Software etwas zu verändern!
So kann man den Kunden auch den Spaß an seinem Auto verderbenMotzen
bin stink sauer da mir die Hände gebunden sind!

Gruß Hans
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#2

Dad...gibt.. det doch nicht !... Mein Kleiner war auch gerade in der Werkstatt . Wegen der rappelnden Lichtmaschine . Auf dem Rep. Schein stand unter anderem auch Auslesen des Fehlerspeichers. Vielleicht gehört das ja prophylaktisch immer dazu , obwohl gewundert hat mich das schon . Hoffe die haben da nicht mit der Software jemacht. eek!... Meiner ist noch einer der ersten und läuft wirklich Super Yeah! ( ..lief wirklich Super...) .Anbeten
Also da hilft nur Nachfragen ! Die Sonnelichen drosseln wohl jetzt alle gut laufende MCS weil es ja sonst kaum einen Unterschied zum Works gibt.
Schöne Scheiße....MotzenGruß Remo
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#3

Gegen diese unwillentlich und daher auch unwissentlich durchgeführte Änderung eurer Software, ohne Indikation eines durch eine fehlerhafte Steuerungssoftware verursachten Defektes, könnt ihr selbstverständlich rechtlich vorgehen.
In eurem Falle dürfte gegenüber dem Händler bereits die Androhung rechtlicher Schritte genügen, da ihr offenkundig im Recht seid..

Ich wünsche viel Erfolg und würde nur zu gern über den weiteren Verlauf unterrichtet werden Wink

P.S.: Sollte der Händler die Softwareänderung als technisch relevant bzw. unumgänglich bezeichnen und diesen Umstand auch als Begründung angeben, so lasst euch bitte nicht einschüchtern, denn wenngleich diese Begründung partiell, also zumindest aus Sicht BMW/MINI korrekt sein sollte, so legitimiert dies trotzdem in keinster Weise die zugegebenermaßen bevormundende Vorgehensweise der Werkstatt.
Solltet ihr de facto nach Änderung der Software signifikante Leistungseinbußen beklagen(hier ergibt sich das Problem der Beweisbarkeit, da ein von Gericht bestellter Gutachter beide Softwareversionen einem direkten Vergleich unterziehen müsste), so wäre euer Anspruch gegenüber dem Händler gegeben.
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#4

J.Star schrieb:Solltet ihr de facto nach Änderung der Software signifikante Leistungseinbußen beklagen(hier ergibt sich das Problem der Beweisbarkeit, da ein von Gericht bestellter Gutachter beide Softwareversionen einem direkten Vergleich unterziehen müsste), so wäre euer Anspruch gegenüber dem Händler gegeben.


Vorsicht mit den jungen Pferden.

Sofern nämlich mit der alten Software der Mini als einer der alten Minis über den vom Hersteller für dieses Modell beworbenen Leistungsniveau lag und jetzt mit der aktuellen Software zwar downgegradet wurde, aber eben auf das 'Normalmaß', haben sie keinerlei Chance.

Oder klarer an Beispielzahlen:

Hatten sie einen der ersten, so unheimlich rennenden R56S mit inoffiziell teils um die 190-200 Pferdchen, die durch das Update jetzt einfach auf die offiziellen und genormten 175 PS gebracht wurden, können sie sich aufregen wie Rumpelstilzchen, no chance...

Vgl. auch etwa den Highspeed: Ghostriders S fährt jetzt genau 225 km/h. Und nun rate mal, was für den S offiziell angegeben wird.

Ergo: Vor dem logischen und emphatielosen Gesetz gibt es durch das Update keine signifikanten Leistungseinbußen!!! Höchstens wohl, so zynisch es auch für uns klingen mag, sogar noch eine 'Bereinigung einer Fehlfunktion'...Traurig

Denke, das meinte auch Ghostrider mit den gebundenen Händen.

Und wie auch Gozilla1 sagte, man will halt JCW verkaufen...

Ist natürlich Scheiße und tut jedem MINI-Fahrer weh, ist aber leider so...

LG
Ostfried

[Bild: 287841_3.png]
Party 01 Hifi R56: Bass +4, Treble +3, Fader v5 (ergo hinten), und ihr werdet verstehen...Party 01
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#5

Ostfried schrieb:Vorsicht mit den jungen Pferden.

Sofern nämlich mit der alten Software der Mini als einer der alten Minis über den vom Hersteller für dieses Modell beworbenen Leistungsniveau lag und jetzt mit der aktuellen Software zwar downgegradet wurde, aber eben auf das 'Normalmaß', haben sie keinerlei Chance.

Oder klarer an Beispielzahlen:

Hatten sie einen der ersten, so unheimlich rennenden R56S mit inoffiziell teils um die 190-200 Pferdchen, die durch das Update jetzt einfach auf die offiziellen und genormten 175 PS gebracht wurden, können sie sich aufregen wie Rumpelstilzchen, no chance...

Vgl. auch etwa den Highspeed: Ghostriders S fährt jetzt genau 225 km/h. Und nun rate mal, was für den S offiziell angegeben wird.

Ergo: Vor dem logischen und emphatielosen Gesetz gibt es durch das Update keine signifikanten Leistungseinbußen!!! Höchstens wohl, so zynisch es auch für uns klingen mag, sogar noch eine 'Bereinigung einer Fehlfunktion'...Traurig

Denke, das meinte auch Ghostrider mit den gebundenen Händen.

Und wie auch Gozilla1 sagte, man will halt JCW verkaufen...

Ist natürlich Scheiße und tut jedem MINI-Fahrer weh, ist aber leider so...

LG
Ostfried

Du liegst partiell richtig, doch bleibt die Tatsache zu berücksichtigen, dass mit dem Kaufvertrag ein Fahrzeug ausgeliefert worden ist, welches zwar Abweichungen von gewissen Werksdaten aufweist -jedoch sind diese durch den Käufer nicht moniert worden- das Fahrzeug mit exakt dieser, wenn man so will, Fehlfunktion, allerdings Gegenstand des Vertrages ist.

Meines Wissens bewegen sich beide Fahrzeuge außerhalb der Werksgarantie von 24 Monaten, weshalb der Händler bzw. BMW/MINI im umgekehrten Falle keinerlei Verpflichtungen gegenüber dem Kunden gehabt hätte und eben dieser keinerlei Ansprüche gegenüber BMW/MINI geltend hätte machen können.

Ergo: BMW hat eigenmächtig gehandelt, weshalb eine "Rückrüstung" durch BMW beansprucht werden kann.

Viel Glück..Top

Ergänzung:

"Ghostrider" hatte sogar explizit eine Änderung der Software untersagt, weshalb die Sachlage, ohne eingehendes Studium entsprechender Gesetzestexte, meines Erachtens eindeutig ist.
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#6

hi Hans,

wenn du die Möglichkeit hast zu einem anderem BMW Partner zu fahren und ihm freundlich fragst ob er mal nachschauen kann, ob ein Softwareabtöt durchgeführt wurde Confused

er nimmt deinen Schlüssel und liest ihn aus, dann sieht er über die Datenverbindung was alles gemacht wurde und wann die Motorsoftware aufgespielt wurde Zwinkern

stellt sich heraus das dies so ist kannste hingehen und sagen: so nicht Jungs, hätte gerne den Alten SW-Stand wieder.

Plus an Masse, das knallt klasse
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#7

Da diese Vereinbarung ja wohl schriftlich vorliegt kann man es ja versuchen .

Ansonsten worüber wird hier geredet Head Scratch

Wollt Ihr dagegen klagen,daß der Mini jetzt die Leistung und V-Max hat, welche im Schein drin steht ., dann viel Spaß dabei Augenrollen

Dann geht es damit weiter, daß BMW im Sinne der Produkthaftpflicht usw...immer noch für dieses Fahrzeug verantwortlich ist.
Was zählt dann am Ende mehr vor Gericht:
Die allgemeine Verkehrssicherheit oder der Leistungsverlust des Kunden, welcher sich nun im (immer noch) zugelassenen Rahmen bewegt Augenrollen

Der Händler wird seine Anweisung von BMW bekommen habe, die bestimmt nicht ohne Grund Confused
Gruß
Stefan
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#8

Alukugel schrieb:hi Hans,

wenn du die Möglichkeit hast zu einem anderem BMW Partner zu fahren und ihm freundlich fragst ob er mal nachschauen kann, ob ein Softwareabtöt durchgeführt wurde Confused

er nimmt deinen Schlüssel und liest ihn aus, dann sieht er über die Datenverbindung was alles gemacht wurde und wann die Motorsoftware aufgespielt wurde Zwinkern

stellt sich heraus das dies so ist kannste hingehen und sagen: so nicht Jungs, hätte gerne den Alten SW-Stand wieder.


Ganz genau..Top und so sollte es auch gemacht werden!

Da fällt mir ein:
Wird eine Softwaremodifikation nicht ausschließlich dann durchgeführt, wenn

a. Der entsprechende Kunde einen Mangel/Defekt beklagt und dies mit einer Softwareänderung behoben werden kann?
b. Der Kunde sein ausdrückliches Einverständnis zu einer Softwareänderung gibt, d.h., den Auftrag erteilt?
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#9

Klein Wutschel schrieb:Wollt Ihr dagegen klagen,daß der Mini jetzt die Leistung und V-Max hat, welche im Schein drin steht ., dann viel Spaß dabei Augenrollen

Dann geht es damit weiter, daß BMW im Sinne der Produkthaftpflicht usw...immer noch für dieses Fahrzeug verantwortlich ist.
Was zählt dann am Ende mehr vor Gericht:
Die allgemeine Verkehrssicherheit oder der Leistungsverlust des Kunden, welcher sich nun im (immer noch) zugelassenen Rahmen bewegt Augenrollen

Genau mein Reden... Augenrollen

Ich seh da auch nach wie vor leider Gottes wenig Licht am Horizont.
Im Falles des Falles werden genau diese gewichtigen Punkte vorgebracht werden.

Aber ich versteh natürlich völlig, dass man sich als Betroffener darüber aufregt. Würde mir genauso gehen.
Also auch wenns nichts ändern wird, lasst hier zumindest ordentlich Dampf ab!! Ich kanns verstehen...

Ostfried

[Bild: 287841_3.png]
Party 01 Hifi R56: Bass +4, Treble +3, Fader v5 (ergo hinten), und ihr werdet verstehen...Party 01
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#10

Nur einmal angenommen, BMW würde die Softwaremodifikation als eine sicherheitsrelevante/ technisch relevante Änderung deklarieren, so müsste ich als Kunde mir doch die berechtigte Frage stellen, weshalb dieses Update erst ca. 2 Jahre nach Erwerb stattfindet und welche Gefahren für meine Persönliche Sicherheit oder das Fahrzeug als solches bestanden haben könnte.

Mir kommt die ganze Geschichte höchst seltsam vor..und ich würde definitiv auf eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes bestehen..
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