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Ähhh was...,
Also für mich gesprochen meine ich nicht er soll gegen den Verkäufer vorgehen bei dem er selbst gekauft hat, aber er könnte dort wenigstens mal freundlich nachfragen ob die original Lagerböcke überhaupt noch vorhanden sind. Dann hätte er wenigsten einen brauchbaren kompletten Kopf den man dann auch wieder verkaufen/verwenden kann.
Gruß
Doscanonos
Ein Leben ohne Cabrio ist möglich, aber sinnlos.
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Kenne mich rechtlich zwar nicht aus, aber persönlich würde ich den Käufer keinen Cent zurück zahlen.
Wenn du in der Artikelbeschreibung reingeschrieben hast das du die Nockenwellen und den Zylinderkopf verkaufst dann ist doch alles ok wenn die Teile angekommen sind.
Zumal das auf den Bildern laut dir immer ersichtlch war das nur die Teile versendet werden die abgebildet sind.
Als nächstes beschwert man sich da noch das du kein Motorblock inkl. Öl dazu geliefert hast wo er drauf passt.
Du hast nur das geliefert was in der Artikelbeschreibung stand, fertig.
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Habe ich den kopf im oktober 2013 ersteigert bei ebay,hab aber gestern meine email durch sucht und den artikel wieder gefunden und den verkaufer angeschrieben.
hat sogar heute schon geantwortet und er war der meinung das er sie mit reingelegt hatte,aber er schaut nochmal nach,
da er wohl zuzeit in der rehaklinik liegt kann das etwas dauern.
werd jetzt dem anderen das geld erstmal zurück zahlen und gut ist.
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Finde ich sehr anständig von dir, hoffentlich bekommst dann die fehlende Teile noch, dann ist doch alles gut!!
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London-Umbrella schrieb:Kenne mich rechtlich zwar nicht aus, aber persönlich würde ich den Käufer keinen Cent zurück zahlen.
Du hast nur das geliefert was in der Artikelbeschreibung stand, fertig.
Und genau da bist du auf dem Holzweg!
Es wurde hier schon genau erörtert weshalb und warum rechtlich gesehen!
Und eben nicht, er hat eben nicht das geliefert was in der Artikelbeschreibung stand, den nämlich ist der Zylinderkopf ohne diese fehlenden Teile nicht zu gebrauchen und das ist der kleine aber feine Unterschied.
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Gebrauchen hin oder her. Wenn man Teile verkauft und diese liefert dann ist dort der Vertrag erfüllt.
Ich kann genauso ein Handy verkaufen ohne Akku oder Ladestation. Sofern ich nur das Handy verkaufe und das so beschrieben habe dann ist das ok. Es wird dir niemand vorschreiben das ich ein Ladegerät oder Akku dazulegen muss.
Dann könnte nie mehr jemand was verkaufen wenn nicht alles dabei ist. Selbst wenn nur die Bedienungsanleitung fehlt, ohne den kann ich es ja nicht bedienen mit rechtlicher Sicherheit.
Aber er nimmt es ja eh zurück, ist jetzt auch egal.
Hoffe bekommst es wieder für einen guten Kurs los
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Cerado^^ schrieb:Finde ich sehr anständig von dir, hoffentlich bekommst dann die fehlende Teile noch, dann ist doch alles gut!!
Genau!
So macht man sowas - wenn man schlau ist!
Der Onlinehandel zwischen Privatpersonen ist imo wirklich eine richtig tolle Sache! Jemand hat etwas übrig, was ein Anderer gut gebrauchen kann - Kann man ne ganze Menge Geld sparen und der Verkäufer etwas zu Geld machen, was sonst eh nur im Keller vergammeln würde. KLASSE. Aber es ist eben "online" mit allen Problemen die damit verbunden sind. Kann man nix anfassen/begrabbeln, mit dem Verkäufer plaudern und den Deal real beurteilen. Die Nummer mit Vertrauen, Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit der beiden Parteien ist "online" also ausgeklammert. Wenn man online einen Deal macht sollte man sich auch immer so verhalten wie man sich auch im realen Leben verhalten würde. Also einfach menschlich und aufrichtig.
Gruß
dos
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.11.2014, 01:07 von
doscanonos.)
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