23.04.2024, 08:06
Original ist das nicht^^
Sieht aus wie irgendein nachgerüstetes Gelumpe für Handys aus der Vor-Smartphone-Zeit.
Sieht aus wie irgendein nachgerüstetes Gelumpe für Handys aus der Vor-Smartphone-Zeit.
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 307 Herbeiführen einer Explosion durch Kernenergie
(1) Wer es unternimmt, durch Freisetzen von Kernenergie eine Explosion herbeizuführen und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert zu gefährden, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
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