13.12.2005, 15:17
13.12.2005, 15:22
McQuaich schrieb:http://www.wdr.de/themen/computer/schieb...e=computer
schon gelesen
Auweia
Scott
ist ja kein urteil, nur ne einstweilige verfügung!
abwarten!
13.12.2005, 18:50
cat schrieb:ist ja kein urteil, nur ne einstweilige verfügung!
und nur ein Landgericht
14.12.2005, 02:09
hier sind die details nachzulesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
wie bereits gesagt, es ist nur eine einstweilige verfügung. die einschlägige rechtsprechung beurteilt das bisher deutlich anders
http://www.heise.de/newsticker/meldung/66982
wie bereits gesagt, es ist nur eine einstweilige verfügung. die einschlägige rechtsprechung beurteilt das bisher deutlich anders
18.12.2005, 01:37
Ich denke da kann man sicher was machen, in Form einer verbindlichen Unterschrift, dass man bei Anmeldung auch für sein eigenes blabla haftet. Dann ist das Anmelden zwar nicht mehr so einfach, aber es geht weiter...
Ich könnte es gar nicht ohne Euch
ten aushalten!
Ich könnte es gar nicht ohne Euch