In diesem Fall ist mit den Puschen der Reifen gemeint.
Zitat: Puschen - Bequem am Fuß
Puschen - Norddeutsche Kurzform für Pampuschen, was so viel wie weiche Filzpantoffeln oder Hausschuhe bedeutet. Daniel Tilgner leitet das Wort vom arabischen babusch über das franz. babouche ab, während Pantoffeln auf das ital. pantofola zurückführen. Ganz Deutschland kennt die Ausdrücke "Pantoffelheld" oder "unter dem Pantoffel stehen", die geradezu nach der Emanzipation des Mannes im häuslichen Bereich schreien. In Hamburg sagt man auch "Komm endlich in die Puschen!", wenn sich jemand beeilen soll. Als in den Fünfzigerjahren die ersten flimmernden Fernsehgeräte in den Wohnzimmern auftauchten und Mama und Papa es sich auf dem Sofa mit Bier, Knabberzeug und Puschen gemütlich machten, nannte man das Fernsehgerät spöttisch Puschenkino. mj
Quelle: Hamburger Abendblatt
Kerstin schrieb:....
nächstes mal sage ich nichts!!
weiss von euch jemand ob ich meinen versicherungsschutz verliere wenn ich mit meiner gipshand autofahre?
uno schrieb:weiss von euch jemand ob ich meinen versicherungsschutz verliere wenn ich mit meiner gipshand autofahre?
Könnte ich mir gut vorstellen.
Wenn du mit Badelatschen fährst, hast du zumindest eine Teilschuld oder?
uno schrieb:weiss von euch jemand ob ich meinen versicherungsschutz verliere wenn ich mit meiner gipshand autofahre?
Kommt ganz darauf an. Wenn dein Arzt dir die Fahrtauglichkeit bescheinigt hat, dürfte es wohl kein Problem sein. Wenn er das nicht gemacht hat, ist es eine Abwägung deines Risikos. Im schlechtesten Fall greift wohl sogar §315c Strafgesetzbuch (wie bei Alkoholgenuss) !
§ 315c. Gefährdung des Straßenverkehrs. (1) Wer im Straßenverkehr....
2. infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,....
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zetto schrieb:Kommt ganz darauf an. Wenn dein Arzt dir die Fahrtauglichkeit bescheinigt hat, dürfte es wohl kein Problem sein. Wenn er das nicht gemacht hat, ist es eine Abwägung deines Risikos. Im schlechtesten Fall greift wohl sogar §315c Strafgesetzbuch (wie bei Alkoholgenuss) !
§ 315c. Gefährdung des Straßenverkehrs. (1) Wer im Straßenverkehr....
2. infolge geistiger oder körperlicher Mängel
nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,....
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
dank dir.
dann werd ich das wohl lieber lassen.
Hey dann ist das Gespräch wohl positiv verlaufen!? Super