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Ich zahl auch so um 100€ im Jahr mehr für meinen.

Habs mir aber hier selber ausgerechnet:

http://www.nova-rechner.at/index.php/new...r_neu_2014
Compuking schrieb:[Bild: Steueraenderung.jpg]

irgendwie kann diese Liste nicht ganz stimmen Head Scratch

hab jetzt genau Nachgerechnet…
meine 105kW / 143PS sind…
alt….534,60 p.J. oder 44,55 p.M.
neu..609,84 p.J. oder 50,82 p.M.

macht 75,24 p.J. oder 6,27 p.M. mehr

PS. beim oeamtc gibt's einen einfachen Rechner...
growa1 schrieb:PS. beim oeamtc gibt's einen einfachen Rechner...
Hey super, danke! Top
Naja, hält sich Gott sei dank noch in Grenzen, aber ab 150PS geht's ab. Peitsche
Hier die Petition dagegen:
http://www.activism.com/de_DE/petition/k...gabe/49128

Es wird auch eine Bürgerinitiative gestartet.
Liebi schrieb:PS: Hier der Link zum Gesetzesentwurf - die Berechnung der Motorbezogenen Steuer ist ja fast gar ned kompliziert...da wird die Motorleistung quasi zerlegt und verschiedenen Bereiche jeweils anders besteuert...die ersten 24KW sind Steuerfrei und dann gehts gestaffelt weiter....https://www.bmf.gv.at/steuern/BegEntw_Ge...1_2014.pdf

Hier der Wortlaut:
c) Abs. 3 Z 1 lit. b lautet:
[FONT=TimesNewRomanPSMT][size=small][FONT=TimesNewRomanPSMT][size=small]
„b) anderen Kraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen,
ausgenommen bei Zugmaschinen und Motorkarren, je Kilowatt der Leistung des
Verbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt um 0 Euro,
- für die weiteren 66 Kilowatt um 0,62 Euro,
- für die weiteren 20 Kilowatt um 0,66 Euro
- und für die darüber hinausgehenden Kilowatt um 0,75 Euro,
[FONT=TimesNewRomanPSMT][size=small][FONT=TimesNewRomanPSMT][size=small]
mindestens um 6,20 Euro, bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen und
Kombinationskraftwagen höchstens aber um 72 Euro.

In deinem Link von oben stehen aber schon andere Zahlen:

3. § 5 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 lautet:
„(1) Die Steuer beträgt je Monat bei
1. Krafträdern je Kubikzentimeter Hubraum 0,0275 Euro;
2. allen anderen Kraftfahrzeugen
a) mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen je Kilowatt der Leistung des V erbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt .....................................................0 Euro, -
für die weiteren 66 Kilowatt ..........................................0,682 Euro, -
für die weiteren 20 Kilowatt ....................................0,726 Euro und -
für die darüber hinausgehenden Kilowatt ......................0,825 Euro,
mindestens 6,82Euro. Bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen beträgt die Steuer höchstens 80 Euro.

Compuking schrieb:[Bild: Steueraenderung.jpg]

growa1 schrieb:irgendwie kann diese Liste nicht ganz stimmen Head Scratch

dann passt es auch eher mit der Liste:

zB
200 PS = 147 kW => neue Steuer: € 91,-
0-24kW: 0,-
24-90kW: = 66kW*0,682= € 45,012
90-110kW: = 20kW*0,726= € 14,52
110-147kW: = 37kW+0,825= € 30,525
Die Summe daraus: € 90,06

Die Frage ist jetzt nur: Welche Zahlen stimmen? Head Scratch
Denn so wie du dein Beispiel mit den niedrigen Werten kalkuliert hast, rechnet auch der ÖAMTC-Rechner mit den niedrigeren Werten! Schulter zucken

growa1 schrieb:hab jetzt genau Nachgerechnet…
meine 105kW / 143PS sind…
alt….534,60 p.J. oder 44,55 p.M.
neu..609,84 p.J. oder 50,82 p.M.

macht 75,24 p.J. oder 6,27 p.M. mehr

PS. beim oeamtc gibt's einen einfachen Rechner...

@Liebi: woher hast du diese "niedrigen" Werte? Bzw. welche sind sind nun aktueller? Head Scratch

Verbrennungsmotors
- für die ersten 24 Kilowatt um 0 Euro,
- für die weiteren 66 Kilowatt um 0,62 Euro,
- für die weiteren 20 Kilowatt um 0,66 Euro
- und für die darüber hinausgehenden Kilowatt um 0,75 Euro,
mindestens um 6,20 Euro, bei anderen Kraftfahrzeugen als Personenkraftwagen und
Kombinationskraftwagen höchstens aber um 72 Euro.
aha,
wenn man dem Link von Liebi folgt gibt's dort den Artikel 9 Änderung des Versicherungssteuergesetzes (das ist der billigere Satz mit dem ich gerechnet hab)
und im Artikel 10 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes stehen die von @El Mariachi beschriebenen Preise

Head ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead Scratch
was da jetzt wirklich für uns gilt ???
growa1 schrieb:aha,
wenn man dem Link von Liebi folgt gibt's dort den Artikel 9 Änderung des Versicherungssteuergesetzes (das ist der billigere Satz mit dem ich gerechnet hab)
und im Artikel 10 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes stehen die von @El Mariachi beschriebenen Preise

Head ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead ScratchHead Scratch
was da jetzt wirklich für uns gilt ???

Hab mir das gerade nochmal im Schnelldurchlauf im Kontext mit der aktuell gültigen Gesetzeslage angesehen - auf den ersten Blick schauts für mich so aus als wären tatsächlich die höheren Beträge maßgeblich - denn die sollen ins Kraftfahrzeugsteuergesetz rein - da standen sie auch bisher, allerdings mit 0,6€ pro KW.

Im Versicherungssteuergesetz ist der § der geändert werden soll etwas unübersichtlich, es geht dort aber um die Zahlungsmodalitäten der Motorbezogenen Versicherungssteuer - so ganz blick ich da im Moment noch nicht durch...

LG;
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