hallo,
wenn jemand ein gutachten für den r56 und die 18 zoll felgen braucht dem könnte ich weiterhelfen.
habe eins durch sehr viel suchen und dann doch per zufall gefunden.
ich habe mal zwei Fragen zu der Tieferlegung:
1. muss das eingetragen werden? (nicht hauen, bin laie
)
2. geht das auch mit einem leasingwagen?
Danke und Gruß
Herbert
Hallo,
zu erstens kann ich sagen, nein es muss nicht eingetragen werden! Musst nur die ABE immer dabei haben!
Zu zweitens :frage:. Muss du mal deinen Händler fragen! Eigentlich nicht. Aber ich hab keine Ahnung!
cremi schrieb: sorry, aber das kann eigentlich nicht stimmen. Beim R50 mußte ich die Tieferlegung (Gewindefahrwerk) mit der neuen Fahrzeughöhe im Brief eintragen lassen.
Soweit ich weiß ist da auch keine ABE sondern ein Gutachten dabei, was die Eintragung unumgänglich macht.
[/align]
Bei Federn, glaub nein.... Da passt das ohne? Meine sind ohne Eintragung zulässig, zumindest wenn ich dem Mann vom Teilehandel gauben schenken darf?
Jetzt bin ich ganz verunsichert?
unionjack007 schrieb:Bei Federn, glaub nein.... Da passt das ohne? Meine sind ohne Eintragung zulässig, zumindest wenn ich dem Mann vom Teilehandel gauben schenken darf?
Jetzt bin ich ganz verunsichert?
Wir mußten die Federn auch eintragen lassen!
Cremi hat schon recht ist ein Gutachten und keine ABE!
JohnWorks76 schrieb:Wir mußten die Federn auch eintragen lassen!
Cremi hat schon recht ist ein Gutachten und keine ABE!
Was kostet das? Und wo? In den Fahrzeugschein wird das eingetragen! Echt?
Da hat cremi wirklich recht Du musst das Eintragen lassen, da sonst Probleme nach einem Unfall bekommen kannst
Beim vorherigen war es so, dass das unten in den Text eingetragen wurde wo auch die breiteren Reifen eingetragen worden sind(oder Schneeketten)
und kosten tuts je nach TÜV oder DEKRA so um die 60 € hier in Bayern
Zitat: [FONT="]Federn kosten 153,00 €[/FONT]
[FONT="]Einbau 173,00 €[/FONT]
[FONT="]Spur überprüfen 79,00 €[/FONT]
[FONT="]TÜV+Eintragung 56,00 €[/FONT]
hoffe es hiflt
grüsse h
herbert00 schrieb:ich habe mal zwei Fragen zu der Tieferlegung:
1. muss das eingetragen werden? (nicht hauen, bin laie)
2. geht das auch mit einem leasingwagen?
Danke und Gruß
Herbert
es gibt schon seit jahren nicht mehr die notwendigkeit der eintragung direkt in den fahrzeugbrief.
du bekommst einfach einen nachweis auf dem die überprüfung des einbaues durch einen
sachverständigen aufgeführt ist.
diesen musst du dann immer wie auch eine abe im auto haben.
wenn du den umbau nicht abnehmen lässt verlierst du die betriebserlaubnis und damit den versicherungsschutz
wenn es zum beispiel zu einem unfall kommt und eine überprüfung des fahrzeuges erfolgt.
vg
marc