30.10.2003, 10:51
30.10.2003, 10:54
Tja; momentan kämpfe ich noch ein wenig mit mir selbst. Eintragen oder nicht, das ist hier die Frage.
30.10.2003, 10:56
Was gibts da zu überlegen ?!?
30.10.2003, 10:58
Jungfräuliche Papiere vs. "aufgemöbelte Karre" gibt´s zu überlegen. Ist halt für den Fall des Verkaufs (in unzähligen Jahren, wenn überhaupt ) ein wenig relevant.
30.10.2003, 11:00
Ach so...
Dann willst du wirklich die ganzen Sonderteile vor Verkauf wieder 'rausrupfen ?
Andere haben das Problem, dass ihnen bald der Platz für Sondereintragungen im Brief ausgeht...
Dann willst du wirklich die ganzen Sonderteile vor Verkauf wieder 'rausrupfen ?
Andere haben das Problem, dass ihnen bald der Platz für Sondereintragungen im Brief ausgeht...
30.10.2003, 11:12
Nee, ich denke nicht, daß ich das alles wieder rausrupfe. Insofern hast Du schon Recht.
31.10.2003, 14:12
Ist doch nur nötig für die Stahlflex , oder , der Rest hat doch ABE
31.10.2003, 14:25
Ich wollte heute morgen zum Straßenverkehrsamt fahren. Alles eintragen lassen.
Das da gewesen wäre:
Fahrwerk
Spurverbreiterungen
Leistungssteigerung
Stahlflex
Für den Auspuff und die Bremsscheiben habe ich eine ABE, die Beläge sind eintragungsfrei.
Wie ich also so im MINI saß und die ganzen Sachen ordnete, fiel mein Blick dann auf einen Satz auf dem TÜV-Prüfbericht.
"Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht vorgeschrieben".
Also hab´ ich es nicht eintragen lassen. Warum unnötig Geld ausgeben?
Das da gewesen wäre:
Fahrwerk
Spurverbreiterungen
Leistungssteigerung
Stahlflex
Für den Auspuff und die Bremsscheiben habe ich eine ABE, die Beläge sind eintragungsfrei.
Wie ich also so im MINI saß und die ganzen Sachen ordnete, fiel mein Blick dann auf einen Satz auf dem TÜV-Prüfbericht.
"Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist möglich, aber nicht vorgeschrieben".
Also hab´ ich es nicht eintragen lassen. Warum unnötig Geld ausgeben?
31.10.2003, 16:50
Normlerweise steht da "bei der nächsten Befassung der Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren sind diese zu berichtigen"
Sollen die das machen wenn das Auto verkauft ist und ich den abmelde. Vorher komm ich da hoffentlich nicht hin.
Ist halt praktisch wenn man die ganzen TüV- Abnahmebestätigingen nicht mehr im Handschuhfach rumfliegen hat. Zum Glück isses dafür gross genug
Sollen die das machen wenn das Auto verkauft ist und ich den abmelde. Vorher komm ich da hoffentlich nicht hin.
Ist halt praktisch wenn man die ganzen TüV- Abnahmebestätigingen nicht mehr im Handschuhfach rumfliegen hat. Zum Glück isses dafür gross genug
01.11.2003, 08:28
lindiman schrieb:Normlerweise steht da "bei der nächsten Befassung der Zulassungsbehörde mit den Fahrzeugpapieren sind diese zu berichtigen"
Sollen die das machen wenn das Auto verkauft ist und ich den abmelde. Vorher komm ich da hoffentlich nicht hin.
Ist halt praktisch wenn man die ganzen TüV- Abnahmebestätigingen nicht mehr im Handschuhfach rumfliegen hat. Zum Glück isses dafür gross genug
Aha , also schon vor der ersten HU einen Neuen :