Hi Kathrin
Also, man könnte auch einen Ersatzbrief beantragen.
Im Kreis Wesel läuft das so :
Vorzulegen sind:- <LI type=square>Formlose Verlusterklärung des letzten Fahrzeugbriefbesitzers. Soweit dieser nicht mit dem derzeitigen Halter identisch ist, kann die Vorlage aller Unterlagen erforderlich sein, die einen sicheren Rückschluss auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse des Fahrzeuges zulassen. <LI type=square>In begründeten Einzelfällen kann die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich sein. Diese kann vor einem Notar oder direkt in den Zulassungsstellen abgegeben werden. Wenden sie sich hierzu an Ihre Anprechpartner. <LI type=square>Wenn dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsstelle zugeteilt worden ist, muß von dieser Zulassungsstelle eine Karteikartenabschrift und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes vorgelegt werden.
- Ausweis
Bei Fragen zur o.g. Dientleistung stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch im Führerschein- und Zulassungsservice Wesel unter der
Telefon-Nr.: (0281) 207 - 4455 und / oder im Dienstleistungszentrum-Moers (DLZ) unter der Telefon-Nr.: (02841) 202 - 1234 zur Verfügung.
Formulare: VerlustFahrzeugbrief.doc
Irgendeine Möglichkeit wird es woh auch bei euch geben.
Tati76 schrieb:ja allerdings ... wat is'n dat für'n schlumpf?
Schön was dir da noch für nette Bezeichnungen einfallen, ich bin da schon das eine oder andere Stadium weiter.
Xaver schrieb:Hi Kathrin
Also, man könnte auch einen Ersatzbrief beantragen.
Im Kreis Wesel läuft das so :
Vorzulegen sind:- <LI type=square>Formlose Verlusterklärung des letzten Fahrzeugbriefbesitzers. Soweit dieser nicht mit dem derzeitigen Halter identisch ist, kann die Vorlage aller Unterlagen erforderlich sein, die einen sicheren Rückschluss auf die tatsächlichen Eigentumsverhältnisse des Fahrzeuges zulassen. <LI type=square>In begründeten Einzelfällen kann die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung erforderlich sein. Diese kann vor einem Notar oder direkt in den Zulassungsstellen abgegeben werden. Wenden sie sich hierzu an Ihre Anprechpartner. <LI type=square>Wenn dem Fahrzeug bisher ein Kennzeichen einer anderen Zulassungsstelle zugeteilt worden ist, muß von dieser Zulassungsstelle eine Karteikartenabschrift und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Ausstellung eines Ersatzfahrzeugbriefes vorgelegt werden.
- Ausweis
Bei Fragen zur o.g. Dientleistung stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch im Führerschein- und Zulassungsservice Wesel unter der
Telefon-Nr.: (0281) 207 - 4455 und / oder im Dienstleistungszentrum-Moers (DLZ) unter der Telefon-Nr.: (02841) 202 - 1234 zur Verfügung.
Formulare: VerlustFahrzeugbrief.doc
Irgendeine Möglichkeit wird es woh auch bei euch geben.
Du kriegst ihn weder zum Amt noch in den Keller. Er braucht ja nur mal seinen blöden Arsch bewegen. Der ist ja da.