13.03.2004, 18:01
13.03.2004, 19:37
schade ... säh bestimmt hammer aus ...
lars
14.03.2004, 13:15
wenn die erst bei fernlicht angehen, dann sieht das ja nie jemand ;-/
an die nebelscheinwerfer darf man die nicht koppeln, oder?
weil tagsüber darf man mit nebelscheinwerfern rumfahren, solange das abblendlicht nicht an ist, dann säh es evtl auch gut aus tagsüber...
an die nebelscheinwerfer darf man die nicht koppeln, oder?
weil tagsüber darf man mit nebelscheinwerfern rumfahren, solange das abblendlicht nicht an ist, dann säh es evtl auch gut aus tagsüber...
Anonymous
14.03.2004, 16:24
lars schrieb:wenn die erst bei fernlicht angehen, dann sieht das ja nie jemand ;-/
an die nebelscheinwerfer darf man die nicht koppeln, oder?
weil tagsüber darf man mit nebelscheinwerfern rumfahren, solange das abblendlicht nicht an ist, dann säh es evtl auch gut aus tagsüber...
Woher hast Du den die Info?
Laut Stvo ist dies nicht zulässig! Nebelscheinwerfer nur ab Sichtweite unter 50 Meter. Nebelscheinwerfer + Standlicht mit ausgeschaltetem Abblendlicht nur um Eigenblendung im Nebel zu vermindern.
Bei Sonne Standlicht + Neblies = nicht zulässig!
Was die Zusatzscheinwerfer angeht, dürfen die NUR mit Fernlicht gehen. Die Scheinwerfer sind FERN-Scheinwerfer und würden den Gegenverkehr nur Blenden (wie wenn Du mit Fernlicht fährst).
Was man machen kann, ist ein paar Volt auf die Zusatzscheinwerfer geben, das sie mitglimmen. Das ist zulässig, sieht beim Mini aber garantiert schei*** aus.
Greetz
da Phil
lars
14.03.2004, 17:17
stvo schrieb:Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
laut stvo hast du recht, aba nem freund von mir habens die polizisten mal so gesagt, ich frag da nochmal nach....
14.03.2004, 18:30
lars schrieb:weil tagsüber darf man mit nebelscheinwerfern rumfahren, solange das abblendlicht nicht an ist,
NO WAY - die info ist definitiv falsch
nebelscheinwerfer gibts erst bei regen, schneefall, usw.
und die schlussleuchte nur bei sicht unter 50 metern
http://verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php
14.03.2004, 19:23
Es geht auch anders , kein Steuergerät , keine Probleme
Nähere Infos : PN an mich
Nähere Infos : PN an mich
14.03.2004, 20:49
Vom Cockbit halt seperat zuschaltbar is schon klar *g*
14.03.2004, 20:52
raZor schrieb:Vom Cockbit halt seperat zuschaltbar is schon klar *g*NEIN ! Über Steuerleitung an Fernlicht angeschlossen
15.03.2004, 09:57
Red Baron schrieb:raZor schrieb:Vom Cockbit halt seperat zuschaltbar is schon klar *g*NEIN ! Über Steuerleitung an Fernlicht angeschlossen
Dachte ich mir doch gleich, dass das gehen muß.
Könntest Du da noch ein bischen genauer erläutern? Vielleicht eine kleine Zeichung oder Fotos?
Mich würd auch interessieren, wo bzw. wie Du Deine Scheinwerfer angebracht hast. Das Sieht man auf den Bildern nicht so gut.
DANKE schon mal!