MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Altes Telefonbuch
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HoiHoi,


komischer Titel ich weiß Zwinkern

aber ich brauch ne Telefonnummer in Berlin Adlershof die nicht oder nicht mehr im Telefonbuch steht. Hab bei Ebay n Auto geschossen und die nette Frau Verkäuferin meldet sich nicht (Fahrzeug soll innerhalb einer Woche abgeholt werden....)

Also falls einer was nicht so aktuelles rumliegen hat würd ich mich über ne PN freuen. Vielleicht gab´s ja früher mal nen Eintrag im Telefonbuch.

Thx Smile :)


Greetz Pat
Paddy87 schrieb:HoiHoi,


komisch Titel ich weiß Zwinkern

aber ich brauch ne Telefonnummer in Berlin Adlershof die nicht oder nicht mehr im Telefonbuch steht. Hab bei Ebay n Auto geschossen und die nette Frau Verkäuferin meldet sich nicht (Fahrzeug soll innerhalb einer Woche abgeholt werden....)

Also falls einer was nicht so aktuelles rumliegen hat würd ich mich über ne PN freuen. Vielleicht gab´s ja früher mal nen Eintrag im Telefonbuch.

Thx Smile :)


Greetz Pat
Wenn die sich nicht meldet, hat sie möglicher Weise den Eindruck zu wenig bekommen zu haben. Das glauben manche bei eBay so machen zu können - hatte ich auch schon. Wie alt muss das Telefonbuch denn sein, oder gibt's nen Anhaltspunkt, wo die wohnt? Dann könnte man mal nen Bsüchle machen!Devil!
Und die Auskunft kann über ältere Nummern keine Auskunft geben?
Über Ebay hab ich die genau Adresse und den Namen bekommen.

Die Auskunft kann (darf?) einem nur Nummern aus dem aktuellen Telefonbuch geben. Das Telefonbuch sollte also von vor der letzten Aktualisierung sein. Falls der Name früher mal im Telefonbuch stand.

Die Adresse kann ich euch per PN schicken.


Kennt sich einer mit ebay genau aus? Wenn ich den Artikel ersteigert hab gehört er definitiv mir oder? Egal welcher Preis. Richtig?
Paddy87 schrieb:Kennt sich einer mit ebay genau aus? Wenn ich den Artikel ersteigert hab gehört er definitiv mir oder? Egal welcher Preis. Richtig?
Ja, eine erfolgreich beendete Auktion ist auch für den "Verkäufer" bindend.
Hey Pat, vllt. hilfts dir ja:

Zitat Ebay.de:

"2. Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier."

Siehe http://pages.ebay.de/rechtsportal/privat...eufer.html


Ansonsten bestellste die hier... Pfeifen
Paddy87 schrieb:Über Ebay hab ich die genau Adresse und den Namen bekommen.

Die Auskunft kann (darf?) einem nur Nummern aus dem aktuellen Telefonbuch geben. Das Telefonbuch sollte also von vor der letzten Aktualisierung sein. Falls der Name früher mal im Telefonbuch stand.

Die Adresse kann ich euch per PN schicken.


Kennt sich einer mit ebay genau aus? Wenn ich den Artikel ersteigert hab gehört er definitiv mir oder? Egal welcher Preis. Richtig?
Schick mir doch mal die Adresse. Als alter Ex-Stuttgarter- (Zuffenhausen und später Plieningen) Schwobaseckl kann ich mir ja mal überlegen im Sinne der Amtshilfe tätig zu werden.
Ich habe schon recht viel üb. eBay ge- und verkauft und kann das Gesagte nur bestätigen. Nach Auktionsende ist ein klassischer rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen an den beide Partner gebunden sind. Problem bei eBay sind halt meistens die Distanzen und das man heute immer noch online-Geschäfte oftmals nicht ganz so ernst nimmt, es sei denn, die Visakarte ist mit im Spiel. Peitsche
Kannst gegen den Verkäufer auf alle Fälle auf Übergabe klagen.
Rechtsschutz!? Top
Wenn's nicht ewig weit ist, fahr ich hin und piek den/die mal an. Dann wissen die das Du nen längeren Arm hast als gedacht. Devil!
Ich frag dann einfach ganz harmlos, woran's denn liegt, dass kein Kontakt mehr zu stande kommt.
PN ist raus. Thx schonmal. Hoffentlich tut sich da was...
Verkäufer hat sich soeben gemeldet. war im urlaub....

Vielen dank für die hilfe
airwolf schrieb:Hey Pat, vllt. hilfts dir ja:

Zitat Ebay.de:

"2. Bin ich an mein Angebot gebunden, auch wenn das Höchstgebot viel zu niedrig ist?

Ja!

Kommt es über den eBay-Marktplatz zum Abschluss eines Kaufvertrages, sind Sie nach § 433 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) grundsätzlich verpflichtet, den gekauften Artikel an den Käufer zu übergeben.

Dies gilt auch, wenn sie mit dem Höchstgebot nicht zufrieden sind oder Sie zwischenzeitlich den Verkauf des Gegenstandes bereuen.

Weitere Informationen zum Vertragsschluss bei eBay finden Sie hier."

Siehe http://pages.ebay.de/rechtsportal/privat...eufer.html


Ansonsten bestellste die hier... Pfeifen

der vollständigkeit halber:

wenn der verkäufer beweisen kann, dass er sich beim startpreis/mindestpreis gerirrt hat (z.B. sofortkaufen-preis 1000€, aber zeitungsannonce mit 10.000€Wink dann kann der verkäufer den vertrag anfechten.
Erklärungsirrtum
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