MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: GLP & Leasing = OK! (?)
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Stell doch mal deine Frage im Forum von http://www.glp1.de

Da sie die Veranstalter der GLP sind, werden sie dir bestimmt weiterhelfen können, bevor hier ein juristisches Rätselraten losgeht.
Scotty schrieb:Stell doch mal deine Frage im Forum von www.glp1.de

Da habe ich mich zwar angemeldet, aber bis mein Account vom Administrator frei geschaltet wird, kann ich nur lesen und was bis jetzt dort steht hilft nicht weiter.

Traudl meinte mit Leasing gibt es keine Probleme, weil es bei der GLP eben nicht um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten handelt.
Baraka schrieb:Musst Du Deine Startnummer für den öffentlichen Strassenverkehr nicht "unkenntlich" machen?! Pfeifen

eek! tatsächlich, hab´s gefunden...

artikel 16, abs. 3:

"Bei Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen,
sind die Startnummern vor Verlassen des Veranstaltungsgeländes zu entfernen
oder zu verdecken."

da muss ich wohl die nummern wieder abmachen...
und wenn ich nächste woche wieder fahre, wieder drauf kleben Nen Vogel
denn da steht auch, dass man seine nummern die komplette saison behält Augenrollen
Ist zwar
Offtopic!
aber wenn Du sie unkenntlich machst, indem Du einen Aufkleber geschickt drüber machst (den du vor dem nä. Rennen leicht entfernen kann), dann sollte das gehen.
Baraka schrieb:Ist zwar
Offtopic!
aber wenn Du sie unkenntlich machst, indem Du einen Aufkleber geschickt drüber machst (den du vor dem nä. Rennen leicht entfernen kann), dann sollte das gehen.

gute idee...Top

hat noch jemand ein paar mini2.info aufkleber die er mir kostenlos zur verfügung stellt? Yeah!
FamousRockstar schrieb:eek! tatsächlich, hab´s gefunden...

artikel 16, abs. 3:

"Bei Fahrzeugen, die am Straßenverkehr teilnehmen,
sind die Startnummern vor Verlassen des Veranstaltungsgeländes zu entfernen
oder zu verdecken."

da muss ich wohl die nummern wieder abmachen...
und wenn ich nächste woche wieder fahre, wieder drauf kleben Nen Vogel
denn da steht auch, dass man seine nummern die komplette saison behält Augenrollen
Frankfurt Test #1 Bestanden Devil!
der letzte Abschnitt im der Haftungsverzichterklärung:

Zitat:Mit Abgabe der Nennung nimmt der Bewerber/Halter/Fahrer/Beifahrer davon Kenntnis, dass Versicherungsschutz im Rahmen der Kraftverkehrsversicherung (Kfz-
Haftpflicht, Kasko- und Insassen-Unfall-Versicherung) für Schäden bei der Veranstaltung nicht gewährt wird. Er verpflichtet sich, auch den Eigentümer des eingesetzten
Fahrzeugs davon zu unterrichten.
Das ist ja MIST! Motzen Das wäre tatsächlich das Aus für die Teilnahme, sofern ich nicht vorher die Leasing Gesellschaft informiere und mir bestätigen lasse, das es in Ordnung geht. Head Scratch

Kadi

Baraka schrieb:Ist zwar
Offtopic!
aber wenn Du sie unkenntlich machst, indem Du einen Aufkleber geschickt drüber machst (den du vor dem nä. Rennen leicht entfernen kann), dann sollte das gehen.

Kleb einfach 2 dicke schwarze Klebebandstreifen über die Nummer. Machen viele RCNler auch so. Das sollte reichen (also quasi ein "X" über die Nummer).

Gruß Karsten

Kadi

Zitat:Frage an den Juristen (Kadi - jetzt wird die Namensgebung transparent Zwinkern ): ist das vom Datum her neuere Urteil des OLG KA dann dem von Dir/Deiner Versicherung angeführten Urteil des BGH übergeordenet, bzw. revidiert es? Wer trumpft hier wen?

Grundsätzlich ist der BGH der "Joker" und sticht damit Urteile von anderen Gerichten aus.

Das von dir genannte Urteil bezieht sich allerdings, wie du schon schreibst, nur auf Tourifahrten. Ist nicht auf die GLP übertragbar.

Allerdings ist das alte (von mir oben zitierte) Urteil meiner Ansicht nach auch nicht auf "unsere" GLP übertragbar.

Dort ging es um eine Gleichmäßigkeitsprüfung auf dem HHR. Die Regularien waren also andere.

Fahrzeit 20min. Innerhalb dessen musste eine Runde der Setzzeit möglichst nahe kommen. So weit wie bei der GLP auf der NS.

Jetzt aber der Haken:
Erreichen mehrere Teilnehmer die gleiche Punktzahl gewinnt derjenige, der die niedrigere Rundenzeit gefahren hat. Somit ist die "Höchstgeschwindigkeit" doch entscheidend (so der BGH).
Daneben stellten die Richter darauf ab, dass nur 20min zur Verfügung stehen und die Teilnehmer somit möglichst schnell fahren müssen, um eine möglichst hohe Rundenzahl zu erreichen (was ja die Siegwahrscheinlichkeit auch wieder erhöht, da man mehr Bestätigungsrunden fahren kann).

Diese beiden Punkte treffen aber auf die GLP/NS gerade NICHT zu. Daher kann die Versicherung auch nicht dieses Urteil heranziehen, um den Versicherungsschutz zu versagen. Hat sie in meinem Fall aber trotzdem getan.
Daher werde ich nun wieder Briefchen schreiben und sie auf ihre fehlerhafte Rechtsauffassung hinweisen müssen.

Einige GLPler haben sich ja von ihrer Versicherung bestätigen lassen, dass Versicherungsschutz besteht. Das ist definitiv die sicherste Variante. Hat bei mir nur leider nicht funktioniert.

Werde euch auf dem Laufenden halten.

Gruß Karsten
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