MINI² - Die ComMINIty

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hallo,

ich benötige dringend mal eine rechtsinfo - bestenfalls ist hier ein händler, der auskunft geben kann.

ein freund von mir hat sich einen neuen mini bestellt. vetraglich war folgendes festgelegt:
- inzahlungnahme des alten autos für 4.000,- €
- zusätzliche anzahlung von 6.000,- € (gesamtanzahlung 10.000,- €Wink
- der restbetrag wird über ein finanzierungsangebot der bmw bank finanziert

der wagen ist jetzt da und soll montag zugelassen abgeholt werden. einziges problem ist, dass der freundliche gestern nachmittag insolvenz angemeldet hat.

die frage ist jetzt, wie sich mein freund verhalten soll. die erste frage ist, wo bleibt bei der finanzierung der brief? kann er den mitnhemen, bleibt der beim händler oder geht der zur mini bank?

egal wer den brief mitnimmt - besteht die gefahr, dass irgendwann der insolvenzverwalter den brief einkassiert, der mini weg ist, die anzhalung weg ist und der alte wagen auch weg ist?

wäre super wenn irgendjemand kurzfristig was dazu sagen könnte.

CandyMan dkA

moin,
bin zwar weder Hdl. noch RA - jedoch auf Grund früherer Berufsfelder nicht so ganz uninformiert.

Den Brief erhält grundsätzlich die finanzierende Bank und ohne Brief bzw. Treuhandauftrag wird die Finanzierungssumme nicht ausgezahlt.
Für konkrete Fragen der Abwicklung empfiehlt sich zu dem der Insolvenzverwalter!

cu Christian
Handelt es sich um den?
http://www.derwesten.de/nachrichten/stae...etail.html
Würde, da er ja auch eine Finanzierung am Laufen hast, mit der BMW-Bank in Kontakt treten, da im Hinblick auf die Finanzierung der Vertragspartner die BMW-Bank ist. Das ganze am besten immer schriftlich.

Auch im Hinblick auf den vorläufigen (?) Insolvenzverwalter, wenn es denn zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt. Telefonisch kann man sicherlich das Ganze schon mal vorab klären, aber eine schriftliche Verpflichtung/Information des Insolvenzverwalters bindet diesen.

Und am Montag: Keine Anzahlung, Inzahlungnahme, Zulassung, sondern zuerst Klärung und schriftliche Bestätigung.

Eine (An-)Zahlung fließt grds. immer in die Insolvenzmasse ein und wenn das Insolvenzverfahren dann eröffnet ist, kann man die Forderung gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend machen. DEIN Rang in der Schlange ist jedoch ganz hinten. Zuerst kommen die Finanzämter, Krankenkassen etc., dann die Banken und am Ende, wenn nichts mehr übrig ist, Du.

Wenn Du mal googelst, findest Du andere Beiträge bei denen z. B. andere Händler in bestehende Verträge insolventer Händler eingetreten sind. Vielleicht läuft es darauf hin hinaus. Ansonsten bleibt der Rücktritt vom Kaufvertrag und Neubestellung. Ist allemal billiger. Denke aber, dass es zu einer anderen Lösung kommt. Das Auto hat ja im Prinzip einen Käufer und die Bezahlung ist gesichert.

Unbestätigten Gerüchten zur Folge sollen Vertragshändler mit Antrag auf Insolvenzeröffnung ihre Stellung als Vertragshänlder verlieren. Weiß aber nicht, ob das tatsächlich auch stimmt.

BTW: Verbindliche Rechtsfragen kann Dir nur ein zugelassener Rechtsanwalt beantworten.

Hoffe, dass alles gut verläuft und er ihn irgendwann abholen kann.

Gruß
Dreizylinder

Grad gesehen, hier kannst Du Dich über den aktuellen Stand informieren unter Angabe der HRB Nr. und dem Ort.

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de...l_suche.pl
besten dank schonmal für die ersten info's - ich hatte ihm auch schon geraten den mini erstmal stehen zu lassen bis alles geklärt ist.

blöd ist nur, dass er fest damit gerechnet hatte mit dem mini am samstag zu den hmd's zu fahren. da muss er wohl mit dem zug nachkommen ...

Dreizylinder schrieb:Handelt es sich um den?
http://www.derwesten.de/nachrichten/stae...etail.html
ja - der ist es. werd mir jetzt wohl auch nen neuen freundlichen suchen müssen, es sei denn irgendjemand übernimmt den laden und führt ihn weiter ...

Stephan

Tschuldigung für die eingeworfene Frage.

Ich bin auch Kunde bei besagtem Autohaus. Nun ist es so das ich vor einiger Zeit meine Lenkhilfepumpe dort austauschen ließ.
Die Reperatur sollte von meiner Gebrauchtwagengarantie abgedeckt werden. Ich erhielt zum dortigen Zeitpunkt nur einen Kostenvoranschlag.

Nun, Monate später erhielt ich von Deutmeyer einen schlampig verfassten Brief mit bitte um Überweisung eines 3-Stelligen betrages, welchen ich wohl laut Garantiegesellschaft als Eigenanteil erbringen sollte...

schön und gut. das Dubiose- dieses Schreiben ohne Ansprechpartner, mit einer Rechnungsnummer wessen Rechnung ich nie gesehen habe und einer Zahlungsfrist von einer Woche (!) gemäß dem Motto "Zack zack".

Kam mir schon ziemlich spanisch vor- so langsam weiß ich auch wieso.

Nachdem ich drum gebeten habe, mit die Rechnung nachzusenden um die Posten zu kontrollieren (die geforderte rechnungssumme war absolut nicht nachvollziehbar) und das Zahllungeingangsdatum entsprechend anzuheben ist Funkstille.

Niemand hat mir, wie drum gebeten E-mail, bzw telefonische Bestätigung gegeben und ich weiss grad nicht was ich tun soll.

Denn schliesslich möchte ich keine Zeche prellen, aber auch logischerweise nur das Zahlen was ich muss, und wenn die da versuchen sollten mir zuviel aus der Tasche zu ziehen, wär ich da nicht bereit zu.

Die Kostenaufstellung wäre mehr als interessant.

Also: nix zahlen und abwarten? Oder was würdet ihr machen?

Und: kennt einer ein gutes BMW Autohaus am Niederrhein? Denn jetzt ist hier keiner mehr Big Grin
Hagen schrieb:Tschuldigung für die eingeworfene Frage.

Ich bin auch Kunde bei besagtem Autohaus. Nun ist es so das ich vor einiger Zeit meine Lenkhilfepumpe dort austauschen ließ.
Die Reperatur sollte von meiner Gebrauchtwagengarantie abgedeckt werden. Ich erhielt zum dortigen Zeitpunkt nur einen Kostenvoranschlag.

Nun, Monate später erhielt ich von Deutmeyer einen schlampig verfassten Brief mit bitte um Überweisung eines 3-Stelligen betrages, welchen ich wohl laut Garantiegesellschaft als Eigenanteil erbringen sollte...

schön und gut. das Dubiose- dieses Schreiben ohne Ansprechpartner, mit einer Rechnungsnummer wessen Rechnung ich nie gesehen habe und einer Zahlungsfrist von einer Woche (!) gemäß dem Motto "Zack zack".

Kam mir schon ziemlich spanisch vor- so langsam weiß ich auch wieso.

Nachdem ich drum gebeten habe, mit die Rechnung nachzusenden um die Posten zu kontrollieren (die geforderte rechnungssumme war absolut nicht nachvollziehbar) und das Zahllungeingangsdatum entsprechend anzuheben ist Funkstille.

Niemand hat mir, wie drum gebeten E-mail, bzw telefonische Bestätigung gegeben und ich weiss grad nicht was ich tun soll.

Denn schliesslich möchte ich keine Zeche prellen, aber auch logischerweise nur das Zahlen was ich muss, und wenn die da versuchen sollten mir zuviel aus der Tasche zu ziehen, wär ich da nicht bereit zu.

Die Kostenaufstellung wäre mehr als interessant.

Also: nix zahlen und abwarten? Oder was würdet ihr machen?

Und: kennt einer ein gutes BMW Autohaus am Niederrhein? Denn jetzt ist hier keiner mehr Big Grin

soweit ich weiß hat die gebrauchtwagengarantie eine selbstbeteiligung von 100-€ - zumindest ist das bei meiner so. aber mag auch sein, dass es da unterschiedliche eigenanteile gibt.

zwecks autohaus sieht's schlecht aus. der untere niederrhein war komplett durch die besagten häuser abgedeckt. die nächsten händler von uns aus wären in wesel oder in bocholt, wobei ich da auch noch keine erfahrungen habe.

Stephan

winsur schrieb:soweit ich weiß hat die gebrauchtwagengarantie eine selbstbeteiligung von 100-€ - zumindest ist das bei meiner so. aber mag auch sein, dass es da unterschiedliche eigenanteile gibt.

zwecks autohaus sieht's schlecht aus. der untere niederrhein war komplett durch die besagten häuser abgedeckt. die nächsten händler von uns aus wären in wesel oder in bocholt, wobei ich da auch noch keine erfahrungen habe.

in Kempen wär auch noch einer- ich werd mir den mal anschauen Big Grin

Ja, meine Garantie hat andere Bedingungen. Lenksystem je nach Kilometerleistung andere Abdeckungen. Ich glaube zum dortigen Zeitpunkt waren es 70% übernahme von der Gesamtrechnungssumme.

Aber auch nach vielem hin und her rechnen komme ich nicht bei dem jetzt gefodertem Betrag auf 30%. Ich habe schon alles gemacht, mit der MwSt rumhantiert, Arbeitsstunden rausgelassen und und und- nix. Allerdings habe ich ja auch nur den Kostenvoranschlag zur Vorlage- was im Endeffekt berechnet wurde weiss ich ja nicht, daher sollen die mir die Rechnugn ja zukommen lassen....
@Hagen:

Wenn Du ein "Mahnschreiben" erhalten hast, musst Du leider auf jeden Fall reagieren.

Sinnvollerweise eben immer die Rechnung anfordern. Im vorliegenden Insolvenzfall jedoch entweder per Einschreiben Rückschein, persönlich vorstellig werden oder aber das Schreiben in den Briefkasten des AH einwerfen (alles jedoch mit Zeugen).

Gehe mal davon aus, dass da in der Buchhaltung gerade Chaos herrscht. Du kannst Dich mit der Rechnungsanforderung jedoch auch an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, denn dieser wird sich sowieso mit den Offenen Posten des Unternehmens beschäftigen und diese beitreiben wollen. D. h. er wird alle Schuldner anschreiben.

Grundsätzlich müssen Sie Dir nach Rechnungsanforderung eine angemessene Frist zum Ausgleich setzen. Da musst Du von Dir aus nicht um eine Fristverlängerung bitten, da die Forderung von Deiner Seite aus strittig (da unklar) ist und vom Autohaus auch nicht belegbar. Also ohne Nachweis der Leistungserbringung und Prüfung der Rechnungsposten keine Zahlung!

Stephan

Dreizylinder schrieb:@Hagen:

Wenn Du ein "Mahnschreiben" erhalten hast, musst Du leider auf jeden Fall reagieren.

Sinnvollerweise eben immer die Rechnung anfordern. Im vorliegenden Insolvenzfall jedoch entweder per Einschreiben Rückschein, persönlich vorstellig werden oder aber das Schreiben in den Briefkasten des AH einwerfen (alles jedoch mit Zeugen).

Gehe mal davon aus, dass da in der Buchhaltung gerade Chaos herrscht. Du kannst Dich mit der Rechnungsanforderung jedoch auch an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden, denn dieser wird sich sowieso mit den Offenen Posten des Unternehmens beschäftigen und diese beitreiben wollen. D. h. er wird alle Schuldner anschreiben.

Grundsätzlich müssen Sie Dir nach Rechnungsanforderung eine angemessene Frist zum Ausgleich setzen. Da musst Du von Dir aus nicht um eine Fristverlängerung bitten, da die Forderung von Deiner Seite aus strittig (da unklar) ist und vom Autohaus auch nicht belegbar. Also ohne Nachweis der Leistungserbringung und Prüfung der Rechnungsposten keine Zahlung!

sauber! was ich wissen wollte. Danke!

Mahnschreiben war es nicht. Vielmehr ein "Sehr geehrte Herr Trapp, zahlen Sie noch xxx Euro wegen der und der Reperatur"

Ohne Rechnung ohne Rechnungsnummer ohne Ansprechpartner, Ohne Unterschrift...
Hagen schrieb:Mahnschreiben war es nicht. Vielmehr ein "Sehr geehrte Herr Trapp, zahlen Sie noch xxx Euro wegen der und der Reperatur"
Ein Mahnung aufgrund einer Geldforderung muss nicht zwingend "Mahnung" heißen. Oftmals steht auch "Erinnerung" oder "Waren Sie mit unserer Leistung zufrieden..." im Betreff etc. Man möchte ja nicht gleich mit der Keule kommen.

Hagen schrieb:Ohne Rechnung ohne Rechnungsnummer ohne Ansprechpartner, Ohne Unterschrift...
Einer Unterschrift bedarf es i. d. R. bei maschinell erstellten Schreiben wie dem Mahnschreiben nicht. Man stelle sich vor, es erfolgt ein Mahnlauf bei einem Versandhaus und die müssten alle Dokumente unterschreibenPfeifen

Zudem bedarf es seit der Schuldrechtsmodernisierung zum 01.01.2002 nicht mehr einer Mahnung, Verzug tritt automatisch nach 30 Tagen ein. Gegenüber Endverbrauchern muss auf diesen Tatbestand bei der Rechnungstellung jedoch hingewiesen werden.

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__286.html