Harox schrieb:Was? Die Peitsche?
Die fürchterlichen Bilder
Wir wollen an dieser Stelle dem Fremden Kerl, Mogelpackung, Getola, und all jenen, die noch im Hintergrund die Fäden ziehen
für ihr strahlendes Engagement danken
! Weil sie durch ihren selbstlosen und unaufgeforderten Einsatz die Vorfreude Aller erhöhen, wir Andenken für die Ewigkeit erhalten und weil uns auch ein wenig Vorbereitungsarbeit abgenommen wird!
Ein riesengroßes
an euch von con, El , Hary und Eric!
Wir sehen uns in 54... 53... 52...
Hallo liebe CA-Tour2009-Rätsel-Fangemeinde
Mir wurde eine Frage zugesandt, die ich euch dann heute mal ganz gerne stellen möchte:
In welcher Gemeinde der Tour muss man eine Gebühr nach Dauer, Ausmaß und Art zahlen? Und wofür wird diese Gebühr fällig?
Viel Spass und Glück.
Quizzie
FremderKerl schrieb:Hallo liebe CA-Tour2009-Rätsel-Fangemeinde
Mir wurde eine Frage zugesandt, die ich euch dann heute mal ganz gerne stellen möchte:
In welcher Gemeinde der Tour muss man eine Gebühr nach Dauer, Ausmaß und Art zahlen? Und wofür wird diese Gebühr fällig?
Viel Spass und Glück.
Quizzie
Auch bei mir läuft der Lösungsversuch Richtung "Grab"
Allerdings glaube ich nicht, dass es sich "nur speziell" um den Grabstein handelt, sondern vielmehr um das gesamte Grab.
*schnell den Buzzer drück* *möööööööööööp
Also die
Friedhofsordnung in ihrer geltenden Fassung der Gemeinde Lech, Ziel der 2. und Startpunkt der 3.Etappe
http://www.lech.eu/gemeinde/fileadmin/Da...rdnung.pdf
In dieser ist nach §7 exakt festgehalten, wie lange die "Mindestruhezeit" dauert (20 bzw. 15 Jahre)
Laut §10 ist auch die Art eines Grabes genau festgelegt, die genaue Höhe der Gebühr ergibt sich aus folgender Verordnung
http://www.lech.eu/gemeinde/uploads/tx_t...uehren.pdf:
a) Einzelgräber für Kinder (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 74,00
b) Einzelgräber für Erwachsene (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 225,00
c) Doppel- (Familien-) gräber (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 520,00
d) Urnen-Erdgräber
Im selben und darauf folgendem Paragraphen steht praktischerweise auch gleich, welche Ausmaße so ein Grab haben darf:
Einzel: 200x100 bzw. 140x40+ 20cm Abstand zum Nebengrab
Doppel: 200x140
Tiefe: 1,60 bzw 1,00
Guinevere schrieb:mööööp - möööp-
Versuch 1:
Gemeinde Langenlois
Fällig für :
Gebühren für Grabdenkmäler
Dauer, Art und Außmaß : http://www.langenlois.gv.at/magazin/00/a...202006.pdf
also wie lange soll das Ding auf dem Grab stehen, wie hoch ist es, aus was ist es u.s.w.
wie ist das ?
SamAscaquelle schrieb:
Auch bei mir läuft der Lösungsversuch Richtung "Grab"
Allerdings glaube ich nicht, dass es sich "nur speziell" um den Grabstein handelt, sondern vielmehr um das gesamte Grab.
*schnell den Buzzer drück* *möööööööööööp
Also die Friedhofsordnung in ihrer geltenden Fassung der Gemeinde Lech, Ziel der 2. und Startpunkt der 3.Etappe
http://www.lech.eu/gemeinde/fileadmin/Da...rdnung.pdf
In dieser ist nach §7 exakt festgehalten, wie lange die "Mindestruhezeit" dauert (20 bzw. 15 Jahre)
Laut §10 ist auch die Art eines Grabes genau festgelegt, die genaue Höhe der Gebühr ergibt sich aus folgender Verordnung http://www.lech.eu/gemeinde/uploads/tx_t...uehren.pdf:
a) Einzelgräber für Kinder (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 74,00
b) Einzelgräber für Erwachsene (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 225,00
c) Doppel- (Familien-) gräber (mit Ausnahme von Urnen-Erdgräbern) Euro 520,00
d) Urnen-Erdgräber
Im selben und darauf folgendem Paragraphen steht praktischerweise auch gleich, welche Ausmaße so ein Grab haben darf:
Einzel: 200x100 bzw. 140x40+ 20cm Abstand zum Nebengrab
Doppel: 200x140
Tiefe: 1,60 bzw 1,00
die beiden Antworten hören sich gut an......
sind aber leider falsch
.. Vielleicht möchtet ihr es noch mal versuchen ?? Machen wir mal wieder ein 2 Tagesrätsel draus
Und jetzt: ran an die Tasten.
Lg,
Quizzie.
möööp möööp möööp
ich versuche dann noch mal :
Marktgemeinde Kötschach-Mauthen Start Etappe 5
V E R O R D N U N G
des Gemeinderates der Marktgemeinde Kötschach-Mauthen vom 11. Mai 2006, Zahl 1/19-
2006, mit welcher die Ortstaxen (Kurtaxen) ausgeschrieben werden. Gemäß § 1 Abs. 1 und
§ 4 des Orts- und Nächtigungstaxengesetzes 1970, K-ONTG, LGBl. Nr. 144, zuletzt geändert
durch das Gesetz LGBl. Nr. 97/2005, wird verordnet:
http://www.oekom.at/koetschach-mauthen/f...rdnung.pdf
Das wird ja interessant hier
......
Leider
Neuer Tag, neues Glück....
P.S. Denke an einen Sonderpreis für denjenigen, der mir dieses Rätsel zugesandt hat
Lg,
Quizzie