MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Muss ich auf jeden Fall eine verringerte Einpresstiefe beim TÜV eintragen lassen?
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Möchte meine Serien 15er Trennscheiben gegen 205/45R17 von Borbet (LS) autauschen. Laut meiner Fahrzeugpapiere ist für diese Format ET 48 vorgesehen. Wenn ich nun die Borbet LS auf ET 40 oder 45 setzen würde, müsste ich dann auf jeden Fall zum TÜV maschieren, um dies eintragen zu lassen.

Würdet Ihr mir grundsäzlich von einer ET 40 abraten, weil die Kiste dann wirklich jeder Spurille nachläuft?

Grüsse


Tim
Also ich würd dir nicht abraten.
Fahre selbst ET38 und kann mich nicht beschweren. Fährt sich super.
1. ja, muß eingetragen werden. nicht nur wegen der anderen ET, sondern weil es ein ganz andere felge ist Zwinkern
2. ET38 ist schon ein "spurrillig", es geht aber trotzdem. alles, was über ET38 liegt und richtung ET48 tendiert, macht die sache richtungsstabiler.

Mr. Orange
bigagsl schrieb:1. ja, muß eingetragen werden. nicht nur wegen der anderen ET, sondern weil es ein ganz andere felge ist Zwinkern


Mr. Orange

Die ABE für den MINI Cooper liegt vom Hersteller vor, ist allerdings auf ET 45 (und nicht 48 wie in den Papieren) ausgestellt.

Ich habe in 2 Monaten meinen TÜV / Dekra HU-Termin. Kann man das evtl in dem Zusammenhang eine Eintargung mitabfackeln?
Ich geh mal davon aus das die Freigängigkeit vom Rad immernoch gewehrleistet ist beim Einfedern, ist ja nicht unbedingt ein Quantensprung Wink mit den 8mm.
Ich bin mir nicht ganz sicher aber selbst bei einem Unterschied von 3mm pro (ET) musst du schon eine Einzelabnahme machen oder du fragst mal bei Borbet ob die ein Gutachten haben für die ET für einen Mini.

Du kannst das auch alles in einem Abwasch machen mit Asu, Hu und Abnahme.
Im Fall einer Einzelabnahme nimmst du dir das Mini Gutachten von der Borbet in ET48 mit, und das Festigkeitsgutachten von der selben Felge in (sagen wir mal) ET40 und zusätzlich Vergleichsgutachten von der ET40 Felge.
Vergleichsgutachten bedeutet, dass du guckst für welche Fahrzeuge diese Felge Gutachten hat und welche davon das gleiche -oder besser noch- eine höhe Achstraglast hat und mindestens genauso viel Leistung.
Dann sollte das alles kein Problem sein. Hier beim TÜV Nord kostet das etwa 160€ wenn man HU+AU+Einzelabnahme macht, vorausgesetzt dass der Zeitaufwand für die Abnahme nicht übermäßig ist.
Bei uns darf übrigens nur der TÜV Nord die Abnahme nach §21 machen und nicht etwa Dekra, GTÜ,...
...habe gerade auf der Borbet Internetrseite für die anvisierte Felge Borbet LS ein Gutachten zur Erteilung des Nachtrags IV zur ABE gefunden. Reicht das oder ist doch noch der TÜVBesuch angesagt

hier das Gutachten:
[attachment=37912]
Die Antwort steht im Gutachten:

Zitat:A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung
von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ja, du musst damit zum Tüv.