MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Blick net durch: Passen diese Räder auf meinen Mini?
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Hi,
ich brauch Winterreifen und würde gern folgende auf meinen MINI One Bj. 2009 70KW montieren:
Felge: Rial Milano 6,5x15 ET 38 4 Loch 100
Reifen: Bridgestone Blizzak LM-30 175/65 R15 84T

Also zu der Felge gibt es ein Gutachten für meinen MINI.
In meinem Fahrzeugschein steht drin: 175/65 R15 84H. Also das sollte
doch passen, oder?
Jetzt hab ich endlich von meinem Händler dieses COC (Übereinstimmungsbescheinigung??) gefaxt bekommen und da steht
bei Bereifung auch die Reifengröße drin und zusätzlich noch die Felge?:
5 1/2x15/ET45.
Meine Wunschfelge hat aber 6,5x15 ET 38.

So und darf ich das jetzt so fahren oder nicht? Wenn ja, muss ich das ganze eintragen lassen oder trifft diese Regel "Wenn ich sowieso was eintragen lassen muss dann müssen auch die Felgen nachgetragen werden" (oder so ähnlich) zu?

Ich muss dazu sagen ich hab die ABE (www.rial.de) durchgelesen und auch nen 14 Seiten PDF vom ADAC aber ich blick trotzdem net durch was ich jetzt darf und was nicht? Reifenhändler erreicht man telefonisch zur Zeit irgendwie nicht... und der BMW-Händler verweist immer nur auf die Original Felgen von MINI zu allem anderen will er sich net äußern.
Und ich dachte ich bin dieses Jahr mal richtig früh dran und könnte ganz entspannt welche raussuchen. Sad

Also wenn mir jemand etwas dazu sagen kann... Anbeten

Danke schonmal,
grüßle,
MINI09

DerFlo

Das kommt darauf an: Wenn die Felgen eine richtige ABE besitzen, ist keine TÜV-Abnahme bzw. Eintragung erforderlich. Hast du allerdings lediglich ein TÜV-Gutachten, dann muss eine TÜV-Abnahme erfolgen.
Meiner Meinung nach ist deine "Wunschfelge" ein Zoll breiter als die eingetragene, und der Reifen nur bis 190 km/h anstatt 210 km/h zugelassen- heisst Aufkleber aufs Amatrenbrett "bis 190 km/h" und mit den Felgen zum TüV und eintragen lassen.
Erstmal Danke für eure Antworten.

Also zu der Felge gibt es eine ABE nach § 22. und da steht:
"Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen des Gutachtens Nr. 55135008 (1. Ausfertigung) genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten
werden.
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten"

Dann gibts noch nen Gutachten:
"GUTACHTEN zur ABE Nr. 47503 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55135008"

Und dort steht bei dem MINI in der Reifengröße die ich habe folgende Auflage drin.
A02 Was bedeutet:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."

Das bedeutet doch (hoffentlich) das ich keine Eintragung brauch, oder Head Scratch

Ich bilde mir ein das Früher alles besser war Wink

ciao,
MINI09
Was hindert Dich daran einfach mal bei TüV oder Dekra vorbeizufahren und nachzufragen? Wenn die Jungs sagen dass es passt ist alles gut, wenn nicht kostets halt 30 Euro, aber dafür kann dir keiner bei ner Kontrolle was Böses....