Da es nun endlich schwarze Rückleuchten für den R56 gibt, sollte man sich einmal Gedanken über die Rückstrahler/ Reflektoren machen
Und zwar sollten sie ein E-Zeichen haben, aber ansonsten so klein und unauffällig sein wie möglich.
Die Kleinsten, die ich bis jetzt gefunden hab ist 90x23
Wenn du noch die originalen Nebelschlussleuchten fährst, brauchst du keine zusätzlichen Rückstrahler, weil die NSL Reflektoren haben.
Mit den schwarzen NSL wirds dann allerdings schwierig
Suppamaehn schrieb:Wenn du noch die originalen Nebelschlussleuchten fährst, brauchst du keine zusätzlichen Rückstrahler, weil die NSL Reflektoren haben.
Mit den schwarzen NSL wirds dann allerdings schwierig
Ich fahre aber nicht die orginalen NSL, außerdem gilt das auch nur für S und JCW
Mein Plan ist, die Rückstrahler irgentwie in die schwarzen "Gitter" des Aerohecks zu bauen, also oberhalb der NSL.
Dafür müssen die Rückstrahler aber mögl. schmal sein, damit ich nicht zuviel weg dremeln muss
Genau, da hatte sich jemand passende Streifen fürs Aero Heck selbst geschnitten und das sah meiner Meinung nach sogar gut aus
Suppamaehn schrieb:Genau, da hatte sich jemand passende Streifen fürs Aero Heck selbst geschnitten und das sah meiner Meinung nach sogar gut aus
Ich weiß schon, aber die Aufkleber für Aufbauten sind keine Reflektoren und wirklich erlaubt ist das auch nicht.
Nunja, ich denke nicht, dass das noch jemanden interessiert. Solange du das hier
Zitat:(4) Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit 2 roten Rückstrahlern ausgerüstet sein. (...) Der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche der Rückstrahler darf nicht mehr als 400 mm vom äußersten Punkt des Fahrzeugumrisses und ihr höchster Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 900 mm von der Fahrbahn entfernt sein. Ist wegen der Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung der Rückstrahler nicht möglich, so sind 2 zusätzliche Rückstrahler erforderlich, wobei ein Paar Rückstrahler so niedrig wie möglich und nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt und das andere Paar möglichst weit auseinander und höchstens 900 mm über der Fahrbahn angebracht sein muss. (...)
einhälst und die Reflektorfolie ein e-Prüfzeichen hat, sehe ich das nicht mehr so eng.
Klar, ich mache mir auch so meine Gedanken, weil ich mir die Rückleuchten demnächst auch zulegen werde. Habe auch nicht wirklich Bock drauf, dass die Betriebserlaubnis dann erlischt. Bei der Beleuchtung könnte man dir bei einem Unfall nämlich schon ordentlich ans Bein pinkeln...
Suppamaehn schrieb:Nunja, ich denke nicht, dass das noch jemanden interessiert. Solange du das hier
einhälst und die Reflektorfolie ein e-Prüfzeichen hat, sehe ich das nicht mehr so eng.
Klar, ich mache mir auch so meine Gedanken, weil ich mir die Rückleuchten demnächst auch zulegen werde. Habe auch nicht wirklich Bock drauf, dass die Betriebserlaubnis dann erlischt. Bei der Beleuchtung könnte man dir bei einem Unfall nämlich schon ordentlich ans Bein pinkeln...
Naja, aber wenn kracht kann dich ein findiger anwalt trotzdem um kopf und kragen klagen
Ideal wäre, wenn wir einen schmalen, dafür längeren Rückstrahler mit E finden. Der könnte ja auch von einen Fremdfabrikat sein