MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: 3. Bremsleuchte lasieren erlaubt?
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Hallo ihr Lieben wie schon in der Überschrift erwähnt geht es um die Frage:

Darf ich meine 3. Bremsleuchte lasieren, ohne Ärger mit TÜV, Polizei & Co zu bekommen? Head Scratch

Wunschefarbe wäre schwarz bzw so, dass man sie neben dem schwarzen Dach nicht direkt erkennt.

beste Grüße

Clemens

- R53 JCW -
ClemensHorn602 schrieb:Hallo ihr Lieben wie schon in der Überschrift erwähnt geht es um die Frage:

Darf ich meine 3. Bremsleuchte lasieren, ohne Ärger mit TÜV, Polizei & Co zu bekommen? Head Scratch

Wunschefarbe wäre schwarz bzw so, dass man sie neben dem schwarzen Dach nicht direkt erkennt.

beste Grüße

Clemens

- R53 JCW -

Nein.
abl69 schrieb:Nein.

Stimmt Top
Jegliche Veränderung lichttechnischer Einrichtungen ist lt. StVzO unzulässig.
Bei einer "dezenten" Lasierung fällt es vielleicht nicht auf, das Risiko mußt Du für dich abwägen.....
Zitat:Jegliche Veränderung lichttechnischer Einrichtungen ist lt. StVzO unzulässig.

Und das ist auch gut so Top
OkayTop
Servus,
rechtlich verboten.

Ich seh es so: Wenn man 1-mal, max 2 mal mit dem Lasierspray drüber geht, dann haben die Leuchten in etwa die Tönung wie das original Blackline Set von MINI und man sieht mehr als genug Licht. Zumindest wenn man die LED Rückleuchten hat!Top Das fällt niemandem auf und deiner Hintermänner werden auch nicht gefährdert, da das Licht noch immer extrem gut durchkommt...wirklich schwarz lasieren solltest du dir und den dahinter Fahrenden aber nicht antun...das geht schnell böse aus ! Für dich!
Einfach machenBig Grin
Hab auch alles mit selbstklebender Folie getöntSmile

Kann es ja dann wieder abziehen.
Ich würde das auch lieber lassen.
Das Risiko steht doch in keinem Verhältnis zum Ergebnis...
Das einzigste was passieren kann, abgesehen von einem Unfall sind 1 Punkt und 120€ Strafe und an Ort und Stelle abziehen.
KitCar schrieb:Ich würde das auch lieber lassen.
Das Risiko steht doch in keinem Verhältnis zum Ergebnis...

Wiegesagt und hier nochmal für alle die nicht richtig lesen können und wollen: Erlaubt ist es selbstverständlich NICHT. Allerdings ist es 0,0 behindernd für den nachfolgenden Verkehr, wenn man da 1-2Mal mit dem Lasierspray drüberbügelt! Da geht sowas von viel Licht durch bei den FL LED Rückleuchten....das ist noch mehr Licht, als bei früheren Standardleuchten ungetönt!
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