MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: JCW Domstrebe nicht mehr ab BJ 07.2012
Du siehst gerade eine vereinfachte Darstellung unserer Inhalte. Normale Ansicht mit richtiger Formatierung.
Seiten: 1 2 3
Rene 2 schrieb:Wie schon geschrieben erlaubt MINI ab Bj 07/2012 den Einbau einer Domstrebe nicht mehr. Wie das rechtlich und Versicherungstechnisch aussieht tut man dies doch, weis ich noch nicht.

Ist denn beim Kauf der Domstrebe eine ABE dabei?
Auf dieser müsste ja dann bis 07/2012 stehen.

Dann ist es ja gut, dass beim GP2 die Domstrebe schon ab Werk verbaut ist Pfeifen Der GP2 braucht keinen Fußgängerschutz Devil!
Ich finde es trotzdem komisch das MINI nicht mehr erlaubt eine zu verbauen, ob man es dann trotzdem machen darf gilt es halt zu klären, ich denke das wenn der Hersteller dafür kein Ok mehr gibt, ist es auch wenn keine ABE oder Eintragung nötig ist nicht erlaubt?
Rene 2 schrieb:Ich denke das wenn der Hersteller dafür kein Ok mehr gibt, ist es auch wenn keine ABE oder Eintragung nötig ist nicht erlaubt?

Das darfst Du denken, auch wenn ich etwas anderes denke ... Nicken
Fahrspass schrieb:Das darfst Du denken, auch wenn ich etwas anderes denke ... Nicken

Danke, das ich das darf ��
Ich mach mich da auf jedenfall erstmal schlau, bevor sie reinkommt.
Rene 2 schrieb:Ich mach mich da auf jedenfall erstmal schlau, bevor sie reinkommt.

Brauchste nicht, hat Dein Freundlicher doch schon gesagt dass es nicht erlaubt ist. Der Broschüre von der Dekra glaubst Du scheinbar nicht und uns hier magst Du auch nicht so recht trauen ... Schulter zucken
Das hat doch mit trauen und glauben nichts zu tun.
Für mich ist es halt unklar ob man sie nun einbauen darf oder nicht, und das möchte ich halt noch abklären.

Fakt ist halt das MINI sagt wegen Änderung des Fussgängerschutzes ab 07/2012 ist keine Domstrebe mehr erlaubt.

Was in einer Info Broschüre der DEKRA steht die allgemein gilt ist doch nicht maßgeblich, es kann ja nun sein, dass halt der MINI keine mehr darf!

Aber genau das will ich halt klären.
So, bin eben beim Tüvprüfer meines Vertrauens gewesen.
Hab ihm die Sachlage geschildert und er bestätigte mir, das das mit dem Fussgängerschutz letztes Jahr geändert wurde, die Haube muss bei einem Fussgängeraufprall nachgeben, und dies würde de Domstrebe wohl verhindern.

Natürlich könnte ich mir eine einbauen, und dies würde auch bei der HU wohl kaum auffallen, wenn jedoch mal ein Unfall mit einem Fußgänger passieren würde, gibt's wohl Probleme.

Was ich an der Sache überhaupt nicht verstehe ist, hätte ich die Strebe jetzt irgendwo im Zubehör bestellt, hätte ich wahrscheinlich von der Änderung des Fussgängerschutzes nie irgendwas mitbekommen.

Dies gilt aber anscheinend erst für Fahrzeuge ab Erstzulassung 07/2012
Rene 2 schrieb:So, bin eben beim Tüvprüfer meines Vertrauens gewesen.
Hab ihm die Sachlage geschildert und er bestätigte mir, das das mit dem Fussgängerschutz letztes Jahr geändert wurde, die Haube muss bei einem Fussgängeraufprall nachgeben, und dies würde de Domstrebe wohl verhindern.

Du kannst ja auch eine Domstrebe einbauen, die der Haube genug Platz lässt, damit die nachgeben kann.

Rene 2 schrieb:Natürlich könnte ich mir eine einbauen, und dies würde auch bei der HU wohl kaum auffallen, wenn jedoch mal ein Unfall mit einem Fußgänger passieren würde, gibt's wohl Probleme.

... wenn jemand nach der Domstrebe guckt.

Rene 2 schrieb:Was ich an der Sache überhaupt nicht verstehe ist, hätte ich die Strebe jetzt irgendwo im Zubehör bestellt, hätte ich wahrscheinlich von der Änderung des Fussgängerschutzes nie irgendwas mitbekommen.

... wenn Du an Deinem Fahrzeug Veränderungen vornimmst, musst Du entsprechende Regelungen und gesetzl. Vorgaben beachten, damit Dein Fahrzeug nicht die Betriebserlaubnis verliert. Wenn es die Werkstatt macht, nehmen die Dir das ab.

Wenn Du die Scheiben mit Aufklebern so zu pflasterst, dass das Sichtfeld stark eingeschränkt ist, dann gibt es ja auch Ärger Zwinkern

Rene 2 schrieb:Dies gilt aber anscheinend erst für Fahrzeuge ab Erstzulassung 07/2012

... und nicht für GP2 He He
minti schrieb:... wenn Du an Deinem Fahrzeug Veränderungen vornimmst, musst Du entsprechende Regelungen und gesetzl. Vorgaben beachten, damit Dein Fahrzeug nicht die Betriebserlaubnis verliert. Wenn es die Werkstatt macht, nehmen die Dir das ab.

Wenn Du die Scheiben mit Aufklebern so zu pflasterst, dass das Sichtfeld stark eingeschränkt ist, dann gibt es ja auch Ärger Zwinkern



... und nicht für GP2 He He

Es geht ja darum, hätte ich mir eine im Zubehör bestellt und eingebaut, hätte ich wahrscheinlich von dieser Änderung nichts gehört.

Warum sollte ich die Legalität auch infrage stellen, der Einbau war ja immer ohne irgendwelche Auflagen legal.

Ich kann mir kaum vorstellen, das jemand sich eine Domstrebe bestellt diese in ein Fahrzeug Bj nach 07/2012 einbaut und vorher prüft ob dies noch erlaubt ist?
Rene 2 schrieb:Ich kann mir kaum vorstellen, das jemand sich eine Domstrebe bestellt diese in ein Fahrzeug Bj nach 07/2012 einbaut und vorher prüft ob dies noch erlaubt ist?

Wenn ich mir andere Felgen dranschraube, prüfe ich auch nicht ob das legal ist Party!!
Seiten: 1 2 3