MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Der neue MINI John Cooper Works.
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El Mariachi schrieb:Die 2 Meter im Umkreis der Front, die durch die NS heller bestrahlt werden, bringen mir Null an mehr Erkennbarkeit der Umgebung.

Naja die LED Nebelscheinwerfer für die r55-59 Generation haben schon ne recht ordentliche Ausleuchtung der Fahrbahn.
Damit kannst zur Not auch nur mit denen rumfahren ohne Abblendlicht.
Mr_53 schrieb:Naja die LED Nebelscheinwerfer für die r55-59 Generation haben schon ne recht ordentliche Ausleuchtung der Fahrbahn.
Damit kannst zur Not auch nur mit denen rumfahren ohne Abblendlicht.


Gute Idee mit den Nebelscheinwerfern, werd´ ich doch gleich mal ausprobieren!!! Top
Mr_53 schrieb:... Damit kannst zur Not auch nur mit denen rumfahren ohne Abblendlicht.

Das ist eigentlich der Sinn von Nebelscheinwerfern, sie allein ohne Abblendlicht zu benutzen!

Die Nebelscheinwerfer sollen möglichst tief montiert sein und den Nebel unterleuchten, das Abblendlicht dabei aus sein, damit man keine weiße, blendende Wand vor sich hat.
Hucis schrieb:... Ich finde zum Beispiel beim F56 die Art der Grillgröße eigentlich nicht verkehrt, weil der klassische Grill auch groß war, aber die längeren Überhänge, die glubschenden Scheinwerfer und die Dimensionen des Wagens gefallen halt dafür nicht.
...
Aber immerhin sieht er als JCW vertretbarer aus, als in allen anderen Varianten.

Die Front an sich fände ich auch nicht schlecht, wenn nicht die unteren Lufteinlässe vorgezogen wären und damit die gesamte Proportion des Minis frontlastig ist.
Beim Cooper ist das nicht der Fall! Deshalb gefällt mir die Cooper-Front viel besser als die vom S bzw. JCW.
chevini schrieb:Das ist eigentlich der Sinn von Nebelscheinwerfern, sie allein ohne Abblendlicht zu benutzen!

das gilt nur bei krafträdern ohne beiwagen
Mr_53 schrieb:das gilt nur bei krafträdern ohne beiwagen

Das wäre ganz neu und stimmt mit Sicherheit nicht !!! (s. StVZO § 50, 52, Fahrschule 2. Fahrstunde!)

Wo steht das?

Hinweis zu oben: Mit "allein" meine ich natürlich mit Standlicht (die Rücklichter müssen ja auch brennen), aber ohne Abblendlicht!
So wäre es am besten, aber vor einigen Jahren, als ich den Führerschein gemacht habe, sagte das Gesetz ganz klar, dass das Abblendlicht anbleiben muss.
Matti schrieb:So wäre es am besten, aber vor einigen Jahren, als ich den Führerschein gemacht habe, sagte das Gesetz ganz klar, dass das Abblendlicht anbleiben muss.

Es gilt seit ewigen Zeiten:

StVZO § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten.

(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, Krafträder, auch mit Beiwagen, mit nur einem Nebelscheinwerfer. Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein. Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.
Der schönste ist immer noch der R56 GP. Party 01
chevini schrieb:...so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

Sag ich doch. Abblendlicht muss auch an sein.
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