MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Scheckheftgepflegt gekauft, Ölwechsel aber fällig
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Seit wann ist der Ölwechsel beim MINI zeitäbhängig und so 3 Monate über dem Fälligkeitsdatum?

Ich denke eher, dass nach 2 Jahren die Bremsflüssigkeit überprüft und ggf. gewechselt werden soll, so war es zumindest bei mir immer.
Wobei Scheckheft-gepflegt auch lustig ist, das der Wagen normalerweise noch keinen Service erhalten haben dürfte. Das Scheckheft müßte ja noch leer sein. Meiner hat das gleiche Baujahr und war in November zum ersten Mal planmäßig (nach 2 Jahren) in der Werkstatt.
Mike schrieb:Seit wann ist der Ölwechsel beim MINI zeitäbhängig und so 3 Monate über dem Fälligkeitsdatum?

Ich denke eher, dass nach 2 Jahren die Bremsflüssigkeit überprüft und ggf. gewechselt werden soll, so war es zumindest bei mir immer.


Ich mußte nach 2 Jahren zum Ölservice, von den KM her hatte ich noch 4000km Luft.
Liebi schrieb:... das war auf die Hersteller-Garantie bezogen ...

Die gibt es nicht, nennt sich Gewährleistung!
chevini schrieb:Die gibt es nicht, nennt sich Gewährleistung!

Mitnichten.

Gewährleistung ist das, wozu der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist, Garantie ist eine darüber hinausgehende, freiwillige Leistung.
Bestes Beispiel dafür ist z.B. eine 10-Jahres Garantie gegen Durchrostung. Gesetzlich nicht vorgesehen, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers...
Liebi schrieb:Gewährleistung ist das, wozu der Hersteller gesetzlich verpflichtet ist, Garantie ist eine darüber hinausgehende, freiwillige Leistung.
Bestes Beispiel dafür ist z.B. eine 10-Jahres Garantie gegen Durchrostung. Gesetzlich nicht vorgesehen, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers...

Genau, und die gibt es nicht von Mini.

Mini hält sich an die Gewährleistung und an die kann man auf Wunsch und gegen Geld eine Anschlußgarantie anhängen.
Aber eine direkte Garantie, wie bei anderen Herstellern, gibt es bei Mini nicht.


Es muss auch kein Händler, wie oben fälschlicherweise geschrieben, eine Garantie auf Gebrauchtwagen geben.
Sehr wohl muss er mindestens 1 Jahr Gewährleistung "bieten". Mindestens deshalb, weil die Gewährleistung nur mit enstsprechender korrekter Formulierung auf 1 Jahr verkürzt werden kann und ansonsten wie bei Neuware 2 Jahre beträgt.
Matti schrieb:Genau, und die gibt es nicht von Mini.

Mini hält sich an die Gewährleistung und an die kann man auf Wunsch und gegen Geld eine Anschlußgarantie anhängen.
Aber eine direkte Garantie, wie bei anderen Herstellern, gibt es bei Mini nicht.


Es muss auch kein Händler, wie oben fälschlicherweise geschrieben, eine Garantie auf Gebrauchtwagen geben.
Sehr wohl muss er mindestens 1 Jahr Gewährleistung "bieten". Mindestens deshalb, weil die Gewährleistung nur mit enstsprechender korrekter Formulierung auf 1 Jahr verkürzt werden kann und ansonsten wie bei Neuware 2 Jahre beträgt.

Hab mir das jetzt nochmal angesehen, was MINI betrifft hast du Recht, ABER das Thema Rost nennt MINI auch Gewährleistung und gibt 12 Jahre. Wobei mir nicht bekannt wäre, dass es zum Thema Rost eine verpflichtende Gewährleistung gibt - insofern wäre hier der Umgang mit den Begriffen Gewährleistung und Garantie schon wieder ein missverständlicher.

Was Gebrauchtwagen angeht, Richtig, hier geht es um die Gewährleistung die eben weil es ein Gebrauchtwagen ist auf ein Jahr verkürzt werden kann. Dabei gibt es allerdings nach 6 Monaten eine Umkehr der Vermutung dass der Mangel bereits bei Übergabe bestanden hat - sprich nach 6 Monaten muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war - zuvor wird dies angenommen.

Was man bei diesen Diskussionen natürlich immer beachten muss, ist, dass es trotz EU beziehungsweise weitestgehend ähnlichen Rechtslagen bei vielen Themen in Österreich und Deutschland natürlich länderspezifische Feinheiten und Unterschiede gibt.

LG;
Manuel
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