MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Auf Mini 18" fahren
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hampshire schrieb:Wir fahren auf 18" Barracuda Karizzma. Hat der Händler eingetragen.

Fahrdynamisch und komfortbezogen macht das überhaupt keinen Sinn, sieht aber klasse aus.
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Heißt wenn ich Glück habe krieg ich es auch ohne Lenkanschlagsbegrenzer eingetragen?!
tutur schrieb:Sind in den CoC Papieren deines Mini denn schon 18" Felgen eingetragen?

Dies ist das Wichtige, schaut nach ob sie schon drin stehen.
Bei den älteren R56 kann es sein, dass Lenkwinkelbegrenzer verbaut werden müssen und sie eingetragen werden müssen, bei jüngeren können sie schon im CoC drin stehen, dann muss nichts gemacht werden. Ab wann sie genau drin stehen kann ich nicht sagen, bei meinem aus 12/2013 stehen sie drin.
great_ape schrieb:Falls nicht ab Werk und/oder iVm Spurplatten, müssen Lenkwinkelanschlagsbegrenzer verbaut werden.

bei originalen 18"
great_ape schrieb:bei originalen 18"

Ja, falls nicht ab Werk eingetragen, gibt es ein Gutachten in dem steht:

Es ist ein Nachrüstsatz Lenkanschlag zu verbauen (R50 / MINI: 32 11 0 303 293 bzw. MINI-N: 32 10 6777974).
Der korrekte Einbau der Lenkanschlagsbegrenzung ist durch eine Werkstattbescheinigung nachzuweisen.
Ich weiss nicht was der Händler gemacht hat um die 18"er einzutragen. Ich frag mal nach.
Frank S schrieb:Ja, falls nicht ab Werk eingetragen, gibt es ein Gutachten in dem steht:

Es ist ein Nachrüstsatz Lenkanschlag zu verbauen (R50 / MINI: 32 11 0 303 293 bzw. MINI-N: 32 10 6777974).
Der korrekte Einbau der Lenkanschlagsbegrenzung ist durch eine Werkstattbescheinigung nachzuweisen.

so ist es!

Bei meinem R55 standen die originalen 18-Zöller leider (auch) nicht in den Papieren!

Nur mit der Lenkeinschlagsbegenzung und inkl. Felgengutachten wurde vom TÜV'ler der Segen gegeben! Augenrollen
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