MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: TÜV Eintragung Fragen
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Moin Alle,

im April steht an unserem R57 HU und AU an.
Bei der Gelegenheit will ich gleich die 12mm Spurplatten (Eibach) eintragen lassen.
Frage: Ich hab von Eibach das Teilegutachten, reicht das für die Eintragung oder wird noch eine ABE benötigt?

Des weiteren habe ich vor kurzem die original Mini Zusatzscheinwerfer inkl original Kabelbaum verbaut. Müssen die auch extra eingetragen werden oder geht das auch ohne?

Bei den Zimmermann Bremsen dürfte es wohl keine Probleme geben, da hier eine ABE dabei ist.


FRage gibt es spezifische Schwachstellen am R57 die der TÜV gerne bemängelt? Also unserer ist nun mit 5Jahren Alter zu 2ten mal dran.

Danke für ein paar infos.
Gruß
dos
Hi Dos,

gibt es zu den Spurplatten ein Gutachten oder ABE? Falls ABE ist keine Eintragung notwendig bei der normalen Bereifung bzw. Felgen,falls die auch geändert sind reicht die ABE als Nachweis für den TÜV.
Mit den Bremsscheiben gibt es kein Problem.
Und die Zusatzscheinwerfer brauchen auch nix da es ja als Zusatz gilt und ein E Prüfzeichen haben.

Also ich kenne mich beim R57 nicht aus aber ich denke das es keine Probleme gibt.
Für die Spurplatten gibt es ein Teilegutachten/Prüfbericht, aber keine ABE.

Lt Lieferant sind die problemlos eintragungsfähig.

Danke & Gruß
dos
Naja dann einfach rauf damit und ab zum TÜV Lol
Zwinkern
so hatte ich das vor Yeah!
Böse!
stinksauer ist.

ware heute Nachmittag zuerst beim TÜV danach bei einem GTÜ Gutachter.

Der beim TÜV hat gleich die Hände überm Kopf zusammengeschlagen, die Spurplatten seien im Leben nicht eintragungsfähig, unzureichende Radabdeckung. Da war ich schneller wieder vom Hof als ich drauf war.

Auf dem Rückweg bei einem GTÜ-Gutachter angehalten. Er dürfe so eine Eintragung auch machen.
Er wirft einen Blick drauf: In keinem Fall sei das Eintragungsfähig wegen zu geringer Radabdeckung.

Ich also heim, die Dinger runter geschmissen, wieder zurück um HU und AU zu machen. Alles kein Problem - neue Plakete drauf und gut.

An unserem R57 Cooper Cabrio D Bj. 2011 ist am Fahrwerk alles original, es sind original Mini R111 Felgen mit 225/45/17 Reifen drauf.


Ostersamstag waren wir bei Gigamot in Hemsbach. Ich hatte dort extra gefragt ob das eintragungsfähig sei - ja kein Problem.
Was ich da alles an Minis mit Fahrwerk, Spurplatten, 19-Zöllern ect ect. gesehen hab... eek!
die müssen doch alle höchst illegal unterwegs sein wenn die bei meinen praktisch originalen schon so´n Terz machen.

Ich verstehe das nicht.
Bin gespannt ob der Händler (der zugesagt hat daß die 12mm ohne Änderungen am Fahrzeug eintragungsfähig seien) die Spurplatten zurücknimmt.

Oder bin ich einfach ein Glückspilz? Head Scratch

LG
doscanonos
Fährst du 225 reifen auf dem R57?
Ne Quatsch, türlich 205er, war ein schreibfehler
Schau mal hier:

https://www.google.de/search?q=radabdeck...DhcQsAQIGw


KFZ´s mit EG-Typengenehmigung muss Reifenflanken/Profilfläche sowie äußeres Felgenhorn von äußerer Radhauskante abgedeckt sein, festgelegter Winkel siehe Text unten.
Früher, sowie heute ist der Berechnungsfaktor 30/50, was äußere Radhauskante abdecken muss.
Das heißt: Die gedachte Linie von der Radnabe (Mittenzentrierung der Felge) senkrecht nach oben zum Radhaus/Kotflügel ergibt die "12 Uhr Stellung". Nach neuer EU-Norm von dieser "12 Uhr Stellung" zur Front des Fahrzeugs muss äußere Radhauskante Reifen und Felgen (äußeres Felgenhorn) einen Winkel von mind. 30 Grad abdecken, zum Heck des Fahrzeugs von der "12 Uhr Stellung" mind. 50 Grad abdecken


Wenn du ne ABE Nr. im Fahrzeugschein hast dann muss die obere Lauffläche abgedeckt sein. Hast du ne EG Nr. muss sogar die Felge verdeckt sein.


Den blauen Text habe ich aus zahlreichen Beiträgen aus anderen Foren.
In der Regel sollte auch im Gutachten ein Hinweis auf eine ausreichende Reifen-Radabdeckung stehen.
Hi,

Danke für Deine Mühe, der Gutachter mir das auch schon erklärt.

Jedoch gibt es da seitens der Begutachter offensichtlich einen nicht unerheblichen "Ermessensspielraum".
Anderst kann ich mir nicht erklären was ich auf den Strassen so herumflitzen sehe und bei was offizielle Prüfer bei meinem Wagen heute als "gravierenden Mangel" beanstandet haben.

Fakt ist lt Gutachter:
wer sowas eingetragen bekommen hat und sein Fahrzeug im öffentlichen Raum bewegt, obwohl es nicht den Vorgaben entspricht, der wird im Schadensfall auf jeden Fall zur rechenschaft gezogen und haftet. Der Gutachter, welcher die Eintragung unterzeichnet hat bekommt vlt. eine Rüge, jedoch ist der Halter immer in erster Linie verantwortlich.

So sieht es leider aus.

Ich werde jetzt versuchen die Teile zurück zu geben, wenn das nicht funktioniert probiere ich es nochmal bei Gigamot, ansonsten findet Ihr die Spurplatten bald bei Ebay. Explodieren

LG
doscanonos
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