MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Berechnung Probefahrt ok?
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Tine777 schrieb:Hier mal noch die Aufzählung....

Für den Austausch des Getriebelagerbocks wurden 9AW (110 Euro) und die Klimaanlage absagen u neu befüllen 6 AW berechnet.

Probefahrt 1, wo ein Mitarbeiter mit mir vor der Abgabe rausfuhr (es wurde nicht erwähnt, dass dies kostenpflichtig sei) wurde mit 6AW für 80 Euro berechnet, danach dann nochmal die Probefahrt und Prüfung, ob das Verdeck nicht mehr klappert nochmals mit 60 Euro (4AW). Natüüürlich war die empfohlene unebene Straße erstmal 10 Minuten quer durch die Stadt erreichbar....

Nach der Reparatur wurde für den Fahrzeugtest dann nochmals 4AW = 50 Euro angesetzt. D.h. ich habe zur Klappergeräuschanalyse und der Überprüfung der erfolgreichen Behebung satte 190 Euro bezahlt.
Weiss jemand, ob/was ich da unternehmen kann? Fühle mich echt veräppelt?!?

Hilflose Grüße, Christine




Wurde dieser Service bei BMW gemacht ??

Wenn ja, ruf Telefonisch bei einem anderen BMW Händler an ( 50 Km weit weg z.B. ) und erfrage was das bei denen kostet und ob eine Probefahrt mit einem Mitarbeiter auch in rechnung gestellt wird.
( Wobei das jeder Firma so oder so auslegen kann.) Grundsätzlich ist die Probefahrt auch Arbeitszeit die jede Firma berechnen lassen kann.
Also mit dem Herren in der Annahme habe ich ja schon gesprochen und es kam als Argument, sie hätten ja noch nich tmal alle Fahrten berechnet (auf der Rechnung steht am Schluß auch noch ein Posten zusätzlich mit "Probefahrt 2: Störgeräusch nicht mehr zu hören" mit 7 AW, was aber nicht berechnet wurde :-P) und sie hätten ja den Getriebelagerbock auf Kulanz ausgetauscht, da mein Auto erst 43.000 km drauf hat. Aber das eine hat ja nichts mit dem anderen zu tun, oder?

Ich werde das dann schriftlich machen und den Vorgang schildern. Die Frage ist, ob ich das zuerst bei BMW oder dort zunächst beim GF einreiche?

Danke für die hilfreichen Erfahrungen und Tipps!
du musst die Sache anders sehen, jeder Mitarbeiter arbeitet auf einem Auto, welches sich in der Werkstatt befindet, es gibt auf vorgegebene Arbeiten die und die Arbeitszeit, jetzt braucht aber ein Mitarbeiter 3AW länger als drin steht, da kann man durchaus in Erklärungsnot kommen, kenne das so von VAG, wird man also während seine Arbeit zu einem nächsten Auto geschickt, muss er die AW neu verbuchen und somit musst du ihn auch zahlen. Finde das nicht erfreulich, aber so funktioniert das nun mal. Am Ende hat der Mitarbeiter ja gearbeitet und wieso soll er dafür nichts bekommen.
Tine777 schrieb:... Ich werde das dann schriftlich machen und den Vorgang schildern. Die Frage ist, ob ich das zuerst bei BMW oder dort zunächst beim GF einreiche? ...

Ich würde mich an Deiner Stelle zuerst an die, in Deiner Region zuständige Kfz-Innung wenden. Die ist neutral, kompetent und in Kfz-(Werkstatt-)Angelegenheiten bestens informiert. Abhängig von dieser Auskunft als "Rückendeckung" dann entsprechend weiter vorgehen.
Und ich wiederum würde erst freundlich mit BMW (oder zuerst mit dem GF) sprechenLol

Bleibt wohl deine Entscheidung Zwinkern
Hilft jetzt auch nicht weiter aber hier bei Mercedes wird auch die Verbringung des Wagens vom Stellplatz in die Werkstatt berechnet.
Ist schon länger her aber immerhin waren das glaube ich 8€.
Ich würde auch erst mit dem Werkstattleiter sprechen und sagen das Du im Vorfeld nicht darauf aufmerksam gemacht worden bist.
memphis schrieb:Und ich wiederum würde erst freundlich mit BMW (oder zuerst mit dem GF) sprechenLol ...

... und ich ausdrücklich deshalb nicht, weil eine neutrale (sind BMW und die Niederlassung/Werkstatt in diesem Fall nicht!) und auch rechtssichere Information über die Zulässigkeit einer Fakturierung (Form, Umfang usw.) die Grundlage jeglichen weiteren Vorgehens ist!
Kulanz Verdeck ???
Was spricht denn dagegen diesen Weg zu gehen? Wenn die sich querstellen bleibt die Innung doch immer noch?!
Wie gesagt, das muss jeder selbst für sich entscheiden
memphis schrieb:Was spricht denn dagegen diesen Weg zu gehen? ...

Das habe ich gerade oben geschrieben! Pfeifen

memphis schrieb:... Wenn die sich querstellen bleibt die Innung doch immer noch?! ...

Du bist ja ganz schlau! Top

Wie will man sich verhalten, wenn man keinerlei Ahnung zur Sache hat, ob die generelle Berechnung, der Umfang usw. rechtens sind oder z. B. eine Vorabinformation notwendig gewesen wäre. Da kann man nur rumeiern, was weder Hand noch Fuß hat.
Wenn ich über die Grundlagen Bescheid weiß, kann ich ganz anders agieren. Bin ich im Unrecht, kann ich freundlich argumentieren und hoffen ..., bin ich im Recht, forsch und sicher auftreten und Geld zurück verlangen.

... und übrigens: das war's dann meinerseits auch zum Thema mit Dir, da es langweilig wird! Püh!
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