04.04.2017, 22:55
Danke, das habe ich mir nämlich gedacht, dass sich die Aussage darauf bezieht. Sie ist in der Regel Unsinn und nur stupides Nachgeplapper vom Freundlichen.
Der Einzige genannte Punkt ist:
http://www.wuerth-open-air.de/web/media/...lassic.pdf
Neuere Kennzeichenhalter sind so geformt, dass sie diesen Radius und die Richtlinie einhalten. Früher gab es noch den Passus, dass dies nur für Bauteile mit einem Vorsprung von mehr als 5 mm zutrifft.
und die Beeinträchtigung der Kühlung... Hat erst recht nichts mit einem Verbot zu tun.
Der Einzige genannte Punkt ist:
Zitat:Auszug aus der EG-Richtlinie 74/483: ”Kein vorstehendes Teil der Außenfläche des Fahrzeugs darf einen Abrundungsradius unter 2,5 mm aufweisen”.Dies trifft allerdings nicht auf alle Kennzeichenhalter zu.
http://www.wuerth-open-air.de/web/media/...lassic.pdf
Neuere Kennzeichenhalter sind so geformt, dass sie diesen Radius und die Richtlinie einhalten. Früher gab es noch den Passus, dass dies nur für Bauteile mit einem Vorsprung von mehr als 5 mm zutrifft.
und die Beeinträchtigung der Kühlung... Hat erst recht nichts mit einem Verbot zu tun.