28.06.2017, 22:52
28.06.2017, 23:24
BabyBlue schrieb:Hmmm ich könnte natürlich auch sagen hab ich so gekauft 🤔
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Der kommt niemals drauf das das da verändert wurde .
Der muss wichtigere Dinge prüfen
29.06.2017, 07:00
Wenns dann soweit is dein Wort in gottes ohr 😀🙂
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29.06.2017, 08:26
BabyBlue schrieb:Wenns dann soweit is dein Wort in gottes ohr 😀🙂
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Warum hast es dann eingebaut wenn du soviel Angst hast ? Nicht böse gemeint...
29.06.2017, 08:53
Totolino schrieb:Warum sollte das verboten sein?
Die lichttechnische Einrichtung an sich, bleibt völlig unverändert.
Auf die Antwort, bin ich gespannt.
Das ist recht einfach erklärt, aber mich wundert dass Du tatsächlich darauf gespannt bist...
Gesetze sind nicht auslegungsfähig wie man gerade Lust hat. Ein Bauteil wird geprüft wie es ist und erhält dann eine Zuassung mit e Prüfzeichen, sobald es verändert wird hat es die Zulassung verloren. Es interessiert nicht mal ob sich was an der Lichtausbeute ändert, was Du aber natürlich auch nicht einfach so behaupten kannst ohne es zu messen, solange es verändert wurde nicht wieder geprüft und dokumentiert worden ist.
Mir ist klar dass sich vielleicht keiner von TÜV oder Polizei dafür interessiert, aber dass heißt eben auch nix.
Mir fällt dazu die Veränderung einer Lichttechnischen Einrichtung (kurz Scheinwerfer) ein und weiterhin der Fußgängerschutz bei Unfall. Vermutlich noch die ABE des gesamten Fahrzeuges die erlischt, weiterhin die Versicherung. Abschließend ist das wahrscheinlich auch nicht alles...
29.06.2017, 10:08
Ohje man kann auch ein Drama draus machen ...
29.06.2017, 11:30
Der Test der Beleuchtungseinrichtung beim TÜV beinhaltet
Aber @Wissi, ich gebe Dir recht.
Wenn man die gesetzlichen Maßstäbe sehr streng anlegen würde, könnte es eng werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Das Thema ist an anderer Stelle schon einmal durchgekaut worden & mehrfach wurde u.a. auch vom TÜV auf Nachfrage mitgeteilt, solange die Reflektorfläche des Scheinwerfers nicht verändert wird, bestehen keine Probleme bzgl. der Zulässigkeit.
Die Reflektorfläche befindet sich bei den Scheinwerfern, um die es hier geht, nur im Brenner & dieser bleibt absolut unangetastet.
Man kann aber auch alles so lassen, wie es ist.
Wenn ich ab Werk schwarze Scheinwerfer gehabt hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, diese zu öffnen, nur um andere Hitzeschutzbleche zu montieren.
- Funktionskontrolle der gesamten Beleuchtungsanlage
- Prüfung der Kontrollleuchten
- Prüfung der Einstellung der Scheinwerfer und ggf. Nebelscheinwerfer
- Prüfung Leuchtweitenregulierung
- Sichtkontrolle der Leuchten und Scheinwerfer
- Kontrolle der Zulässigkeit (Anzahl, Anbringung, Ausführung)
Aber @Wissi, ich gebe Dir recht.
Wenn man die gesetzlichen Maßstäbe sehr streng anlegen würde, könnte es eng werden. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Das Thema ist an anderer Stelle schon einmal durchgekaut worden & mehrfach wurde u.a. auch vom TÜV auf Nachfrage mitgeteilt, solange die Reflektorfläche des Scheinwerfers nicht verändert wird, bestehen keine Probleme bzgl. der Zulässigkeit.
Die Reflektorfläche befindet sich bei den Scheinwerfern, um die es hier geht, nur im Brenner & dieser bleibt absolut unangetastet.
Man kann aber auch alles so lassen, wie es ist.
Wenn ich ab Werk schwarze Scheinwerfer gehabt hätte, wäre ich nicht auf die Idee gekommen, diese zu öffnen, nur um andere Hitzeschutzbleche zu montieren.
29.06.2017, 13:55
Flowy82 schrieb:Warum hast es dann eingebaut wenn du soviel Angst hast ? Nicht böse gemeint...
Ich werde es noch machen lassen !! Sobald meine Baustelle zu hause weg is 😒
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15.09.2017, 06:47
Sie sind nun endlich gemacht
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15.09.2017, 09:12
Sehr cool
Selbst gemacht?
Selbst gemacht?