MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: EBA und Teilegutachten Sportauspuff
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Hallo liebe Mini Community,

Ich habe mich schon viel im Forum umgesehn zu dem Thema Sportauspuff JCW am Mini R50.

Ich habe auch das Teilegutachten zum Downloaden gefunden.
Nur ist mir da aufgefallen, dass da die EBA zum Auspuff die als Anlagen dort vermerkt sind nicht enthalten sind.

Hat jemand zufällig das komplette Gutachten oder reicht dem TÜV dass Teilegutachten ohne die Anlagen.

Beim örtlichen BMW Händler war ich auch schon, der hatte es auch nicht mehr.

MfG

Felix
Du sprichst vom JCW Soundkit? Sollte man vielleicht erwähnen.

Mit dem TÜV sprichst du dich am besten ab. Er weiß was er sehen will.
Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass man bei BMW nicht in der Lage
ist das vollständige Gutachten mit allen Anlagen herunterzuladen. Meist
ist es sowieso ein gemeinsames PDF-Dokument.
Meines Wissens ist das JCW Soundkit die komplette Anlage auch mit Ansaugung Schriftzug etc. und auch nur für den Cooper gedacht.
Ich habe aber nur den JCW Nachschalldämpfer der auch für den One geht.
Die EBA wird für den Prüfer nicht von Belang sein.

Dein Vorhaben wird aber bei vielen Prüfern trotzdem zum Scheitern verurteilt sein.
Das Gutachten bezieht sich auf eine sogenannte Halbanlage, sprich Mittel- und Nachschalldämpfer. Das Gutachten hat also nur dann Gültigkeit, wenn auch beide Teile verbaut werden. Du schreibst aber, dass Du nur den Nachschalldämpfer hast. Damit gilt das Gutachten für eine Eintragung nach §19.3 StVO nicht mehr.

Du kannst im Vorfeld mit dem Prüfer sprechen, ihm das Gutachten vorlegen und ihm sagen, dass Du nur den ESD hast. Das wird dann eine sogenannte Einzelabnahme nach §19.2 StVO. Der Kostenrahmen wird sich leicht erhöhen, wird wahrscheinlich um die 80 Kopeken liegen. Der größte Unterschied ist, dass Du bei einer solchen Abnahme UNVERZÜGLICH die Berichtigung der Fahrzeugpapiere veranlassen musst. Fährst Du einfach so und wirst angehalten, ist das Fahren ohne Betriebserlaubnis. Das bedeutet die Stilllegung an Ort und Stelle, eine Menge Geld und Ärger.

Die Eintragung selbst sollte für einen Prüfer, der seinen Ingenieurstitel zurecht trägt, kein Problem sein. Das Thema wird eher sein, einen solchen Prüfer heute noch zu finden. Tipp: suche im Internet nach einem Prüfer in Deiner Nähe, der gleichzeitig auch DMSB-Prüfer ist. Die machen ihren Job in aller Regel nicht nur "nach Stechuhr", sondern verstehen auch und sind bereit, sich mit nicht ganz so alltäglichen Dingen auseinanderzusetzen.
Hier habe ich mich leider falsch ausgedrückt ich meinte natürlich den ganzen Auspuff nach dem KAT also auch mit dem Vor-/Mittelschaldämpfer.
Teilenummer: 18100399689
So wie er auch im Teilegutachten beschrieben ist.

Kleine Frage noch am Rande:
Weiß jemand wie es mit der Wärmeisolierung vom Tank zusätlich aussieht?
Im Teileprogramm steht, dass diese nur bis 04/2004 gebraucht wird, somit geh ich bei mir (Bj 08/2005) davon aus, dass ich es nicht zusätzlich kaufen muss.

Gruß

Felix
Ich hab das TGA (leider auch ohne EBA) mal angehängt. Zum Änderungsumfang heißt es da:

Zitat:II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfanges

Typ: 11 12 0 395 823 / 824
Handelsbezeichnung: John Cooper Works Sound-Kit

Luftfiltereinsatz:
0 400 734 Schaltgetriebe Mod.jahr vor 07/04 und Automatik
0 400 736 Schaltgetriebe ab Mod.jahr nach 07/04
0 400 738 Zusatzluftfilterelement
Kennzeichnung:
0 400 734 Schaltgetriebe Mod.jahr vor 07/04 und Automatik
0 400 736 Schaltgetriebe ab Mod.jahr nach 07/04
0 400 738 Zusatzluftfilterelement
Art: Baumwollfiltergewebe m. Drahtgeflecht verstärkt

Zwischenschalldaempfer:
Kennzeichnung: 0 399 691 / e13 0864
Art: eingeprägt
Ort: auf der Unterseite der Schalldämpfer
Abmessungen: 350 x Ø120 mm (rund)

Nachschalldaempfer:
Kennzeichnung: 0 399 690 / e13 0864
Art: eingeprägt
Ort: auf der Unterseite der Schalldämpfer
Abmessungen: 275 x 300 x 160 mm (oval)
Ich habe halt folgendes TGA
Wenn die Nummern übereinstimmen, ist das auch das richtige.
Soweit passt alles, es geht halt nur um die fehlende EBA in den Anlagen des TGA.
(05.12.2021, 13:39)daffy_duck schrieb: [ -> ]Die EBA wird für den Prüfer nicht von Belang sein.

*hust*
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