MINI² - Die ComMINIty

Normale Version: Vierer-Zusatzleuchten
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Hallo!

Ich möchte mir gerne die Vierer-Zusatzleuchten (ähnl. wie bei den alten Minis)
für meinen Kleinen zulegen.

Habe nun im Forum aber gelesen, dass dies lt. EU-Vorschrift nicht zulässig sein soll, sofern man bereits Nebelscheinwerfer am Fahrzeug hat. Also sind somit wohl nur 2 Zusatzscheinwerfer zulässig.

-> Meine Überlegung ist nun die: Vierer-Zusatzscheinwerfer einbauen lassen, die Nebelscheinwerfer jedoch abklemmen und den Kippschalter innen für die Nebelscheinwerfer auf die Zusatzbeleuchtung zu schalten, so dass diese als "Nebelscheinwerfer" funktionieren.

Ist das so machbar wie ich mir das da vorstelle?
Hat jemand schon welche?
Ist da wieder TÜV-Eintragung erforderlich?
Woher habt Ihr eure Vierer?

Gesehen habe ich die z.B. hier:
http://www.minisport.com/new-mini-shop/p...oduct.html


Danke.

Gruß
Jörg
Normalerweis darf man zu den Hauptscheinwerfern einen Satz Nebel- und einen Satz Fernscheinwerfer haben.

Alles weitere muss dann abgedeckt werden...
soweit ich weiß darf man max. 4 Fernscheinwerfer haben, das heißt du müsstest die originalen abklemmen.

aber frag doch mal Mistral, der hat vier stück vorne drauf.


gruß

patty
@ Patty7879
Genau so ist es. Top
@mistral:
Warum schreibst du nur pn?? könnten doch auch mehrere dran interessiert sein, dann is es gut es hier stehn zu haben *gg*

Ich hab aber auch scho gehört, dass man 4 Fernlichter habn darf. also 4 zusatzlampen.. allerdings darf dann dass fernlicht im hauptscheinwerfer net funktioniern.
okay. stimmt. PN antwort sozusagen. Top
@slugman

Ich hab 4 von Hella, 2 davon sind Nebelscheinwerfer. Die Scheinwerfer in der Mitte sind zum Fernlicht dazugeschlossen, das ist sowieso erlaubt. Und die zwei Nebelscheinwerfer sind bei den original NS angeschlossen. Soviel ich weiß darf bei den Nebelscheinwerfern eine gewisse Helligkeit nicht überschritten werden.
Hallo!

babak schrieb:@slugman

Ich hab 4 von Hella, 2 davon sind Nebelscheinwerfer. Die Scheinwerfer in der Mitte sind zum Fernlicht dazugeschlossen, das ist sowieso erlaubt. Und die zwei Nebelscheinwerfer sind bei den original NS angeschlossen. Soviel ich weiß darf bei den Nebelscheinwerfern eine gewisse Helligkeit nicht überschritten werden.

Hast du die selbst verbaut ? Was haben die ca. gekostet? Hast du da Probleme mit Rost und evtl. Beschlag ? Und wenn ich das richtig verstehe, hast du die 2 äußeren Scheinwerfer also anstatt der Original-Neblies an dem Kippschalter angeschlossen oder ? oder hast du die zuätzlich zu den Neblies?

Danke.

Grüße
Jörg