30.01.2005, 11:11
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30.01.2005, 11:45
Ja. Ich werde aber hier keine Namen nennen.
Solange Du das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages übernimmst gibts keine Probleme. Ansonsten tun sich die Banken wohl selbst mit dem JCW-Kit schwer. Anrufen, fragen ?!
Solange Du das Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages übernimmst gibts keine Probleme. Ansonsten tun sich die Banken wohl selbst mit dem JCW-Kit schwer. Anrufen, fragen ?!
30.01.2005, 20:36
Also das ist ja gnaz klar geregelt in Deinem Leasing Vertrag.
Es muss halt nur wenn Du das Fahrzeug nicht übernehmen willst wieder in den alten Zustand zurückgebracht werden.
Aber wer viel fragt kriegt viel Antwort
Es muss halt nur wenn Du das Fahrzeug nicht übernehmen willst wieder in den alten Zustand zurückgebracht werden.
Aber wer viel fragt kriegt viel Antwort
30.01.2005, 20:40
Meisterhaft schrieb:Also das ist ja gnaz klar geregelt in Deinem Leasing Vertrag.
Es muss halt nur wenn Du das Fahrzeug nicht übernehmen willst wieder in den alten Zustand zurückgebracht werden.
Aber wer viel fragt kriegt viel Antwort
Richtig
30.01.2005, 20:43
Meisterhaft schrieb:Also das ist ja gnaz klar geregelt in Deinem Leasing Vertrag.
Es muss halt nur wenn Du das Fahrzeug nicht übernehmen willst wieder in den alten Zustand zurückgebracht werden.
Aber wer viel fragt kriegt viel Antwort
baust du mir dann wieder die alten federn rein
30.01.2005, 20:45
cat schrieb:baust du mir dann wieder die alten federn reinwann ist es denn soweit?
30.01.2005, 20:46
03/2007
deswegen ja, evtl. lohnt es sich ja noch
deswegen ja, evtl. lohnt es sich ja noch
30.01.2005, 21:29
@cat
ich habe ein leasing fahrzeug mit ein paar änderungen habe aber die änderungen vor umbau mit meinem leasinggeber abgeklärt. mein vertrag ist so ausgelegt, dass ich nach ablauf der 36 monate das vorkaufsrecht habe.
ich habe ein leasing fahrzeug mit ein paar änderungen habe aber die änderungen vor umbau mit meinem leasinggeber abgeklärt. mein vertrag ist so ausgelegt, dass ich nach ablauf der 36 monate das vorkaufsrecht habe.
31.01.2005, 00:55
bigagsl schrieb:@cat
ich habe ein leasing fahrzeug mit ein paar änderungen habe aber die änderungen vor umbau mit meinem leasinggeber abgeklärt. mein vertrag ist so ausgelegt, dass ich nach ablauf der 36 monate das vorkaufsrecht habe.
Genau So wirds gemacht.
Das viel schwerwiegendere Problem ist nur, dass du nach Eintragung den Brief wieder nach München schicken musst und die das dann sehen uuuund.... Du dann deine garantie verlierst.
31.01.2005, 00:58
...und was lernen wir daraus?
lease nicht bei bmw direkt! andere banken haben häufig viel bessere konditionen
lease nicht bei bmw direkt! andere banken haben häufig viel bessere konditionen
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