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Park-knöllchen Preis?
#11

Joe Klugmann schrieb:Ich behaupte immer die Parkscheibe lag auf der Hutablage!
Steht irgendwo das die hinter der Windschutzscheibe liegen muss?

Nein, in der StVO (§13) steht, dass sie von aussen gut lesbar sein muss.

Im Bussgeldkatalog steht sinngemäss:

Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit:
- ohne vorgeschriebene Parkscheibe
bis 30 Minuten 5,- EUR
bis zu einer Stunde 10,- EUR
bis zu zwei Stunden 15,- EUR
bis zu drei Stunden 20,- EUR
länger als drei Stunden 25,- EUR

Also je nachdem, wann das Ordnungsamt dein Falschparken aufgenommen hat und wie lange du da standst bis zum finalen Strafzettel, kann es bis zu 25€ kosten.

[Bild: sigpic3250.gif]
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#12

Politessen achten nicht nur auf Parkscheine/Parkscheiben/Park.- und Halteverbot, sondern auch schon mal ob der TÜV abgelaufen ist und vor allen Dingen achten diese auf Umweltplaketten in Umweltzonen, wenn diese nicht vorhanden ist, das wird teuer Devil!
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#13

James Blond 007 schrieb:Politessen achten nicht nur auf Parkscheine/Parkscheiben/Park.- und Halteverbot, sondern auch schon mal ob der TÜV abgelaufen ist und vor allen Dingen achten diese auf Umweltplaketten in Umweltzonen, wenn diese nicht vorhanden ist, das wird teuer Devil!

Womit wir MINI-Fahrer ja keine Probleme haben sollten. Smile

Kann mir eine Politesse eigentlich am selben Tag für den selben Parkplatz zwei Strafzettel geben? dh wenn ich morgens um 9 da park und krieg nen Strafzettel, könnt ich dann mittags um 16 Uhr noch einen kriegen? Natürlich ohne den ersten wegzunehmen.

Mein Gott.. hier unterhält man sich über Straftaten als ob's was alltägliches wär. Augenrollen
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#14

YoYoFreakCJ schrieb:Womit wir MINI-Fahrer ja keine Probleme haben sollten. Smile

Kann mir eine Politesse eigentlich am selben Tag für den selben Parkplatz zwei Strafzettel geben? dh wenn ich morgens um 9 da park und krieg nen Strafzettel, könnt ich dann mittags um 16 Uhr noch einen kriegen? Natürlich ohne den ersten wegzunehmen.

Mein Gott.. hier unterhält man sich über Straftaten als ob's was alltägliches wär. Augenrollen
Wenn Dir die Behörde nicht beweisen kann, dass Du den Parkvorgang zwischenzeitlich unterbrochen hast oder vom ersten Strafzettel Kenntnis bekommen hast, bevor der zweite an der Scheibe hing, ist der Verstoß eindeutig als Dauerdelikt zu ahnden mit der Folge, dass nur einmal eine Bestrafung zulässig ist.
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#15

Wenn aber, wie bei uns Fotos gemacht werden und evtl. die Räder mit Kreide makiert werden, der Wagen mehrere Stunden steht, wird einem Vorsatz vorgeworfen und das Ticket höher, also neu ausgestellt. Augenrollen
Dann ist jedoch das erste Knöllchen nicht mehr gültig.
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#16

Also bei mir gab es nur so einen rosa Zettel auf dem sinngemäß steht, dass ich ordnungswidrig geparkt habe und dass in den nächsten Tagen Post kommt.

Im Internet habe ich gelesen, dass es nur direkt eine Zahlungsaufforderung gibt, wenn es die Polizei macht...

Dann stelle ich mich mal auf 15-25 EURO ein... teurer Spaß für nen kleinen Ausflug Confused
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#17

Scotty schrieb:Nein, in der StVO (§13) steht, dass sie von aussen gut lesbar sein muss.

Genau so was er, ich kann ja nix dafür das meine Scheiben hinten Dunkel sind. Devil!

Nee im Ernst ich glaube ich habe noch nie ein Knöllchen wegen falsch Parken bekommen.


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#18

Joe Klugmann schrieb:Genau so was er, ich kann ja nix dafür das meine Scheiben hinten Dunkel sind. Devil!

Nee im Ernst ich glaube ich habe noch nie ein Knöllchen wegen falsch Parken bekommen.

Dafür aber teure Fotos! Pfeifen
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#19

Ayita schrieb:Wenn aber, wie bei uns Fotos gemacht werden und evtl. die Räder mit Kreide makiert werden, der Wagen mehrere Stunden steht, wird einem Vorsatz vorgeworfen und das Ticket höher, also neu ausgestellt. Augenrollen
Dann ist jedoch das erste Knöllchen nicht mehr gültig.
Eine Doppelbestrafung ist nicht zulässig, hier liegt eine sog. Dauerordnungswidrigkeit vor. Den ersten bezahlen und (mit Angabe der Aktenzeichen) um Einstellung des zweiten bitten.

Edit sagt: Nicht ich muss dem Ordnungsamt etwas nachweisen, sondern die mir (unzul. Beweislastumkehr). Diesen Nachweis wird die Behörde nicht führen können.

Aber wie das Leben so ist … es gibt Sachen, die gibt es garnicht In Ohnmacht fallen
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#20

Joe Klugmann schrieb:Nee im Ernst ich glaube ich habe noch nie ein Knöllchen wegen falsch Parken bekommen.

War auch erst mein zweites Knöllchen in insgesamt 14 Jahren... Brav
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