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Weitere Infos erhaltet Ihr im zugehörigen Thema: Time to Say Goodbye: MINI² geht am 30.06.2024 in den Ruhestand

Bedeutung von ABE, ABG, E-Prüfzeichen, etc.
#1

aloha @ all
immer wieder stolpere ich bei den diversen technik-themen rund um den MINI über die zulässigkeit gewisser veränderungen. fragen wie "hat das TÜV?" oder "reicht mir da 'ne ABE?" tauchen immer wieder auf. aus diesem grund habe ich mal zusammengetragen, was es da so alles gibt.

bekannt ist: nahezu jede veränderung am fahrzeug - und dabei reden wir meistens von >tuning< - muß in die fahrzeugpapiere eingetragen werden oder in form einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE), Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) oder EG-Betriebserlaubnis legalisiert sein. keine genehmigung -> keine betriebserlaubnis für die angebauten/veränderten teile. dies kann zum erlöschen der betriebserlaubnis des MINIs führen und im falle eines unfalls sogar den verlust des versicherungsschutz zur folge haben.

zusammengefaßt gibt es fünf möglichkeiten, tuningteile und umbauten am MINI genehmigen zu lassen:

Einzelabnahme
Spezielle, meist sehr aufwendige Umbauten wie beispielsweise die Implantation eines größeren Motors müssen per Einzelabnahme vom TÜV/DEKRA genehmigt werden. Die Kosten können je nach Umfang und Art der Abnahme (z.B. Abgasgutachten) variieren, im Einzelfall aber mehrere Tausend Euro betragen.

TÜV/DEKRA-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV/DEKRA-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV/DEKRA der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.

Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV/DEKRA muss oder nicht.

Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG)
Teile wie beispielsweise Scheinwerfer müssen eine Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG) besitzen. Jede ABG ist nur für bestimmte Modelle gültig, weshalb vor dem Kauf genaue Informationen eingeholt werden sollten, ob die Teile auch für z.B. den MINI zugelassen sind.
Meistens muß das Fahrzeug nach dem Umbau beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden und die Änderung in die Papiere eingetragen werden.

EG-Betriebserlaubnis
Die EG-Betriebserlaubnis entspricht weitgehend der ABE, ist aber für den gesamten EU-Raum gültig. Bei Teilen, die mit EG-Betriebserlaubnis verkauft werden, muß das Fahrzeug nicht beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden, die EG-Betriebserlaubnis muß aber stets mitgeführt werden.

E-Prüfzeichen:
Die häufigsten Prüfzahlen beziehen sich auf folgende Staaten:
E1: Deutschland
E2: Frankreich
E3: Italien
E4: Niederlande
E5: Schweden
E6: Belgien
E7: Ungarn
E8: Tschechien
E9: Spanien
E10: ehemaliges Jugoslawien
E11: Großbritannien
E12: Österreich
E13: Luxemburg
E14: Schweiz
E15: DDR Lol
E16: Norwegen
E17: Finnland
E18: Dänemark
E19: Rumänien
E20: Polen
E21: Portugal
E22: Russische Föderation
E23: Griechenland
E24: Irland
E25: Kroatien
E26: Slowenien
E27: Slowakei
E28: Weißrussland
E29: Estland
E31: Bosnien und Herzegowina
E32: Lettland
E37: Türkei
E40: Mazedonien
E42: Europäische Union
E43: Japan

Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.

tja und so 'ne prüfung kostet locker eine 4stellige summe euronen!

habt ihr ergänzungen? sind inhaltliche fehler in meinem text (ich kann nicht alles prüfen Zwinkern)? wie verhält sich das thema >eintragungen< mit den neuen fahrzeugpapiern?

ich bin auf euren input gespannt und weise darauf hin: alle angaben ohne gewähr.

have fun & stay legal

Mr. Orange

[Bild: sigpic6.gif]
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#2

Nur so zur Sicherheit würde ich mal erwähnen, dass die Angaben ohne Gewähr sind.Pfeiff
Du hasst Dir viel Arbeit gemacht, bringt Licht ins Dickicht!Party!!
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#3

@d-dorf
danke für den hinweis. habe ich ergänzt. sicher ist sicher Zwinkern

Mr. Orange

[Bild: sigpic6.gif]
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#4

bigagsl schrieb:1.
TÜV/DEKRA-Teilegutachten
Die meisten Tuningteile werden mit TÜV/DEKRA-Teilegutachten geliefert. Nach dem Anbau wird beim TÜV/DEKRA der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert.
2.
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
Die ABE wird meist bei problemlos zu montierenden Tuningteilen wie Leichtmetallrädern mit gleichem Durchmesser wie die im Fahrzeugschein eingetragene Serienbereifung mitgeliefert. Damit können diese Teile auf dem in der ABE freigegebenen Fahrzeugtyp montiert werden und müssen danach nicht beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden. Allerdings müssen die ABE-Papiere stets mitgeführt werden. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen die Trotz ABE beim TÜV/DEKRA vorgeführt werden müssen. Es müssen die Auflagen einer ABE beachtet werden, dort steht auch ob man zum TÜV/DEKRA muss oder nicht.

Noch zwei kurze Erweiterungen:
Zu 1., bei den Tüv-Gutachten steht dann direkt drin, dass eine Abnahme nach §19, III StVZO durchgeführt werden.

Zu 2., bei den ABEn kann das Problem bestehen, dass auch mehrere Umbauten getätigt wurden und daher eine weitere Abnahme erfolgen muß.
So z.B. wenn man andere Felgen draufzieht, die eine ABE dabei haben, aber vorher schon eine anderes Fahrwerk montiert hat und das Fzg nicht mehr dem Serienzustand entspricht.

Das kleine Emblem auf den Kiemen
enthält nur einen Buchstaben.
Aber was für einen.
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#5

Richtig. Ich glaube auch bei mehreren Einzelabnahmen muss ab Punkt X eine Gesamtabnahme erfolgen. Hier wird dann das mehrfach modifizierte Fahrzeug als ganzes betrachtet und hoffentlich abgenommen. Rührt einfach daher, daß vieles einzeln möglich wäre, aber zusammen halt nicht funktioniert (in den Augen des Gutachters).
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#6

Servus!

Dieses Thema, möchte ich doch dann gerne nutzen, um das KFZ-Lexikon auf MiniManiac.de vorzustellen!

Dort findet Ihr dann noch weiteres zum Thema "Bedeutung von ABE, ABG, E-Prüfzeichen, etc."!

KLICK MICH HART!



feschtag

Owner of the r53-forum.de for the 1. Generation.
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#7

bigagsl schrieb:E-Prüfzeichen:
Auf dem geprüften Teil wird vermerkt, in welchem Land die Prüfung beziehungsweise Zulassung erfolgte. Zu erkennen ist dies am Prüfzeichen des Vertragspartners, das in einem Kreis auf dem Fahrzeugteil angebracht ist. Die Prüfstelle für lichttechnische Einrichtungen an Fahrzeugen arbeitet mit dem Kraftfahrt - Bundesamt in Flensburg zusammen. Hier geprüfte Fahrzeugteile erhalten das Prüfzeichen E1.
hierzu noch ein interessanter link: http://www.e-zeichen.de
auf dieser seite wird exemplarisch das e prüfzeichen erklärt und beschrieben, was alles geprüft wird.

Mr. Orange

[Bild: sigpic6.gif]
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#8

Hab noch ein Frage zu den E-Nummern Augenrollen .
Also, die Zahl hinter dem E bedeutet, in welchem Land das Teil geprüft wurde. Ist es dann legal, wenn ich ein Teil das in E9 (Spanien) geprüft wurde, in dem Land E1 (Deutschland) verbaue :frage:

Danke, der unwissende Party 01

Brad

[Bild: sigpic685.gif]
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#9

Brad schrieb:Hab noch ein Frage zu den E-Nummern Augenrollen .
Also, die Zahl hinter dem E bedeutet, in welchem Land das Teil geprüft wurde. Ist es dann legal, wenn ich ein Teil das in E9 (Spanien) geprüft wurde, in dem Land E1 (Deutschland) verbaue :frage:

Wenn es gegen keine länderspezifische Auflage verstößt JA.
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#10

Noch ein nachtrag zur EG-ABE:
Bei den meisten Teile mit EG-ABE müssen keine Papiere mitgeführt werden, es reicht das auch dem bauteil geprägte E-Prüfzeichen. Bei mir ist das zumbeispiel bei der Auspuffanlage so.

Zu den Teile gutachten:
Sobalt man sich gegenseitig beinflussende Teile, wie schon erwähnt Fahrwerk und Felgen, wird das ganze zu einer Technischen abnahme. Es muss auch festgehalten werden das es nur mit den entsprechenden Teilen zugelassen ist, zB das nur diese Felge in kombination mit dem Fahrwerk und den Bremsen läuft.
Nur bestimmte TÜV stellen dürfen so etwas abnehmen. In Hamburg zum beispiel konnte ich mein geändertes Fahrwerk, weil ich schon ne andere Bremse verbaut hatte, nur beim TÜV Pinneberg oder Norderstedt abnehmen lassen, bei DEKRA oder anderen TÜV stützpunkten ging das nicht.

[Bild: Chainsaw.jpg] [Bild: JCW_GP.jpg]
www.photo-bash.org
Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten!
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