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Kupplungsdefekt direkt nach Gebrauchtkauf
#1

Hallo Liebe Mini Gemeinde!!

Seit gestern bin ich stolze Besitzerin eines Mini Cooper S, EZ 10/2011. Ich hab mich auf Anhieb in das Fahrzeug verliebt und auch preislich hat es gepasst. Der Mini hat jetzt 56.000 km auf der Uhr und war aus 1. Hand von privat.
Nun zu meinen Fragen:
1.) Beim Anfahren ruckelt die Kupplung ziemlich stark bei wenig Gas. Wenn ich mehr Gas gebe, wird es weniger. Ist das ein Hinweis auf einen Schaden? Im Stand haben wir die Kupplung getestet (2. Gang, Handbremse und Kupplung kommen lassen). Da ging der Motor aus, also keine Auffälligkeiten. Nur das Ruckeln macht mir etwas Sorgen. Das Vibriert dann schon ziemlich.

2.) Beim Beschleunigen, wenn ich über Halbgas gebe und über 2500 U/Min bin, hebt der Mini die Drehzahl plötzlich nun CA. 200 U/Min und geht plötzlich vorwärts wie verrückt. Das macht er ab dem 2. Gang, und immer gleich. Ist das dann der sog. Overboost?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

LG, Resi Sonne
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#2

Mein Auto hat mir das Frage heute selbst beantwortet.... Im 6. Gang beim Beschleunigen rutschte die Kupplung plötzlich bei 100 km/h auf 6000 U/Min durch. Ich denke mal es ist ein typischer Kupplungsschaden. Das Problem ist, dass ich das Fahrzeug gestern erst von Privat gekauft habe und schon während der Probefahrt im Kupplungspedal geruckelt hat. Ich dachte mir aber nichts schlimmes dabei.

Meint Ihr, über einen Anwalt kann man in dem Fall auf Sachmängelhaftung klagen? Ich habe den Verkäufer gleich heute über den Mangel informiert, der weiß natürlich von nichts und beruft sich auf "gekauft wie gesehen" von privat Püh!
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#3

Gekauft wie gesehen ist Blödsinn. Er ist in der Beweislast, dass der Schaden beim Kauf nicht vorhanden war. Lass dir von BMW ein ordentliches Angebot machen und setze ein kurzes knackiges Schreiben mit Frist auf. Danach sofort Anwalt einschalten.
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#4

Ich beobachte momentan einen ähnlichen Fall im Bekanntenkreis... Der Prozess zieht sich aber mit ewigem hin und her nun schon einige Zeit...

Mein Tip wäre parallel einen Anwalt einschalten, evtl. ist ja auch Rechtschutz vorhanden und zu einer guten Werkstatt (muss nicht immer BMW sein) fahren und die Sache auf Rechnung festgehalten regulieren lassen. Weil bis du Geld vom Verkäufer sehen wirst, wird es erstmal dauern. Solange soll er ja nicht rumstehen. Evtl. vor der Reperatur nochmal beim Anwalt absichern!

Das Gerüttel würde ich allerdings nicht erwähnen, weil dann hast du einen Mängel ja eigentlich erkannt! Der Test mit dem 2. Gang ist auch immer nur bedingt hilfreich. Bei mir war die Kupplung damals auch durch und ist erst über 4000 Touren durchgerutscht.

Trotzdem viel Erfolg und auch viel Spaß mit dem Kleinen!

Greez

Phil
[-] Den folgenden Verstrahlten gefällt psc-1990s Beitrag:
  • ichweißeswirklichnicht
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#5

Wichtig auch:

1) Wurde die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen? Wenn nicht, ist der Ablauf leichter, ansonsten hast Du aber trotzdem Rechte (arglistige Täuschung).

2) Unbedingt schnellstens den Mangel dokumentieren (Zeugen, Werkstatt, Gutachten)

3) Wenn Du keinen Rechtschutz hast, erst einen Anwalt nehmen, wenn Du selbst nicht mehr weiter kommst. Das Beste ist, miteinander zu kommunizieren (aber alles Entscheidende nur schriftlich !!!) und ihm klarmachen, dass er in der Pflicht ist. Ihn genau informieren, wie Dein weiteres Vorgehen sein wird. Insgesamt dürfte die Sache einige Zeit in Anspruch nehmen, das ist immer so, aber die Geduld solltest Du aufbringen!

4) Für alle Vorgänge (auch die Beantwortung von Schreiben) schriftlich Fristen setzen. Du darfst nicht eigenmächtig handeln, ohne ihm die Chance zur eigenen Mangelbeseitigung zu geben.
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#6

Resi169 schrieb:Mein Auto hat mir das Frage heute selbst beantwortet.... Im 6. Gang beim Beschleunigen rutschte die Kupplung plötzlich bei 100 km/h auf 6000 U/Min durch. Ich denke mal es ist ein typischer Kupplungsschaden. Das Problem ist, dass ich das Fahrzeug gestern erst von Privat gekauft habe und schon während der Probefahrt im Kupplungspedal geruckelt hat. Ich dachte mir aber nichts schlimmes dabei.

Meint Ihr, über einen Anwalt kann man in dem Fall auf Sachmängelhaftung klagen? Ich habe den Verkäufer gleich heute über den Mangel informiert, der weiß natürlich von nichts und beruft sich auf "gekauft wie gesehen" von privat Püh!

Bei uns war das auch so nach 2 Monaten Kupplung beim CM SD Bj.2010 kaputt (gekauft Ende 2014)
Händler wollt nicht oder sich beteiligen an den Kosten .
Also zum Anwalt der hat ein schreiben aufgesetzt ging hin und her .

Aber es hat nichts genutzt da Kupplung ein sehr schwieriges Thema ist.

Bmw/mini ab 2013 hat ne verstärkte Kupplung in alle Fahrzeuge verbaut somit hätten wir gegen BMW /Mini angehen können usw ....

Am Ende haben wir uns darauf geeinigt er nimmt das Fahrzeug zurück und wir nehmen einen andern CM Wink

Mini Roadster JCW /EX-Mini Clubman JCW / CM All4 S Automatik Party 01
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#7

Von "arglistiger Täuschen" kann ja wohl keine Rede sein. Zumindest nicht so wie Resi den Sachverhalt geschildert hat. Schließlich hat sie eine Probefahrt machen dürfen und dabei sogar selbst festgestellt das etwas nicht stimmt! Dann aber beschlossen dies zu ignorieren.

Sebastian | R53
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#8

Zum einen kann man die gesetzliche Gewährleistung nicht vertraglich ausschließlich. Zum anderen hat das nichts mit arglistiger Täuschung zu tun. Es gibt mehrere Urteile verschiedener Instanzen wonach Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit keine Rolle spielt. Und bitte nicht gleich reparieren lassen. Du musst dem Verkäufer Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben.

Das hat auch nicht mit Garantie zu tun. Die Händler wollen sich gerne immer auf die Garantie zurück ziehen. Das sollte dir absolut egal sein. Den Anspruch hast du gegen den Verkäufer. Schau einfach mal beim ADAC dazu nach. Die haben aber hinsichtlich Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Gestellung mit Ersatzfahrzeugen keine positive Verbaucherauffassung.
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#9

Mal zu den Kosten etwas gesagt: Kupplungserneuerung bei BMW / Mini ca. 1.000,00 EUR <--> 1.200,00 EUR, sollte auch das Zweimassenschwungrad defekt sein, könnten noch einmal ca. 1.000,00 EUR dazu kommen. Peitsche
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#10

geisi schrieb:Zum einen kann man die gesetzliche Gewährleistung nicht vertraglich ausschließlich. Zum anderen hat das nichts mit arglistiger Täuschung zu tun.
Nur die Kupplung ist ein Verschleissteil, da ein gewisser Mangel schon bei der Probefahrt bestand und das Auto trotzdem gekauft wurde...
Ausserdem, wenn man es darauf ankommen lässt ist eine Kupplung innert Minuten verraucht, da glaube ich dass man schlechte Karten hat.

Das Verhalten bei der Probefahrt war meiner Meinung nicht die Kupplung sondern die bekannte Anfahrschwäche wenn man ohne Gas anfährt, da gibt's Puma und Software-Updates dazu.

Vor allem wenn ich so was lese, dann kann ich nur den Kopf schütteln, so richtet man das ZMS auch noch hin.
Als mein Kupplung rutsche, bin ich sofort vom Gas gegangen, denn nichts ist schädlicher als eine schleifende Kupplung die Hitze-Nester hinterlässt.
Resi169 schrieb:Im 6. Gang beim Beschleunigen rutschte die Kupplung plötzlich bei 100 km/h auf 6000 U/Min durch.

R59 MCS 2012 LCI Lightning Blue mit Recaro Sportsitzen! HJS Downpipe
R55 JCW 2011 LCI Laser Blue

ehemalige:
R56 MCS 2011 Laser Blue + JCW Kit MiniChallenge.ch + minti Downpipe
R56 MCS 2007 Mini Challenge
R55 MCS 2008/2012 Hampton
[-] Den folgenden Verstrahlten gefällt spgs Beitrag:
  • ichweißeswirklichnicht
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