12.02.2008, 19:38
Halli hallo!
Ich hatte zwar schonmal einen Thread hier im Forum, aber kann ihn leider nicht mehr finden...
Aber zum Thema:
Ich habe seit Nov. 07 einen R56 als Leasingwagen und noch im Nov. Probleme mit der Leistung ab 4.500 U/min festgestellt (max. Speed 190 km/h). Das Problem ging und kam mal wieder – war also ganz sporadisch...
Ich war seitdem auch schon 2mal in der Werkstatt – angeblich irgendein Stecker locker gewesen – aber das Problem tritt jetzt schon zum Dritten mal auf!
Jetzt hat mir ein Kollege erzählt, dass es angeblich bei Leasingwagen eine Regelung gibt, die besagt, dass wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, der Leasingnehmer einen neuen Wagen erhält.
Ist das wirklich wahr oder ein Märchen? Wie oft muss der Fehler auftreten? Und wie nennt sich diese Regelung überhaupt?
Wäre super, wenn mich jemand aufklären könnte – in dieser Hinsicht zumindest...
LG,
Chris
Ich hatte zwar schonmal einen Thread hier im Forum, aber kann ihn leider nicht mehr finden...
Aber zum Thema:
Ich habe seit Nov. 07 einen R56 als Leasingwagen und noch im Nov. Probleme mit der Leistung ab 4.500 U/min festgestellt (max. Speed 190 km/h). Das Problem ging und kam mal wieder – war also ganz sporadisch...
Ich war seitdem auch schon 2mal in der Werkstatt – angeblich irgendein Stecker locker gewesen – aber das Problem tritt jetzt schon zum Dritten mal auf!
Jetzt hat mir ein Kollege erzählt, dass es angeblich bei Leasingwagen eine Regelung gibt, die besagt, dass wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann, der Leasingnehmer einen neuen Wagen erhält.
Ist das wirklich wahr oder ein Märchen? Wie oft muss der Fehler auftreten? Und wie nennt sich diese Regelung überhaupt?
Wäre super, wenn mich jemand aufklären könnte – in dieser Hinsicht zumindest...
LG,
Chris