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Probleme nach Steuerkettenwechsel
#1

Hallo zusammen,

gestern nach einer Fahrt von rd. 150 km stotterte der Motor unseres R52 JCW (B. 2006) plötzlich und die Motorkontrollleuchte ging an. Zum Glück war dies weniger als 1 km von der heimatlichen Garage entfern, also Auto abgestellt und Nachtruhe; es war schon spät. Heute früh dann ölige Flüssigkeit unterm Auto, Kühlmittelbehälter leer und die Zündkerze in Fahrtrichtung ganz rechts total abgesoffen, fühlt sich auch ölig an.

Frage: Wird bei einem Steuerkettenwechsel auch das Kühlwasser abgelassen/getauscht? Ich möchte jetzt nichts falsch machen und werde den Wagen im Zweifel zu einem Gutachter bringen lassen.

Zum Verständnis muss ich etwas ausholen: Mein Kleiner hatte bei rd. 148.000 km wieder Kettenrasseln, also habe ich in der (freien) Werkstatt meines Vertrauens den Kettenspanner wechseln lassen. Das Rasseln war aber diesmal nicht weg. Diagnose der Werkstatt: "Ölpumpe defekt, Nockenwelle eingelaufen. Das wird teuer."
Über einen Foristi hier habe ich dann die Nummer von Thomas "Krumm" L. bekommen. Der hat mir auch netterweise mit Tips weitergeholfen. Nochmals ausdrücklich vielen Dank dafür!
Ergebnis: "Nockenwelle und Ölpumpe ok, die Gleitschienen der Steuerkette waren gebrochen.
Also habe ich der Werkstatt gesagt, sie sollen einen neuen Steuerkettensatz inkl. Gleitschienen einbauen.

Damit fing die Leidensgeschichte eigentlich erst an. Als ich zuhause war, ist mir ein tiefer Kratzer (bis aufs Blech) am Übergang von Motorhaube zum Seitenteil aufgefallen, der nur entstanden sein kann, wenn die Motorhabe entriegelt ist (sonst decken sich die Linien nicht).
Bei der Gelegenheit musste ich dann feststellen, dass der Motorhalter gebrochen war, das Massekabel an der Stelle wurde kurzerhand umverlegt, der Ölmessstab wurde nicht wieder festgeschraubt sondern mit 2 Kabelbindern befestigt und ein Plastikhalter zur Kabelführung lag lose in der Rille unter dem Lüfterkasten.
Eine Rücksprache mit der Werkstatt ergab, dass es wohl nicht optimal war, mir von dem gebrochenen Halter nichts zu sagen und man auch den Ölmessstab wieder richtig hätte befestigen sollen. Der Kratzer sei unerklärlich, aber sicher nicht in der Werkstatt entstanden. Ich bin mir allerdings sicher, dass in meiner Obhut die Haube nur wenige Augenblicke in der notwendigen Stellung für den Verlauf des Kratzer war, nämlich vom Entriegeln bis zum Aufstellen der Haube, wenn Scheibenwaschwasser aufgefüllt wurde. Ansonsten NUR in der Werkstatt möglich. Hier haben wir eine vergleichsweise Regelung getroffen: Haube und Seitenteil sollen lackiert werden und ich zahle 150,- (das entspricht der Selbstbeteiligung meiner Rechtsschutzversicherung).
In der Annahme, dass beim vereinbarten Termin alles gemacht wurde, habe ich brav meine Rechnung bezahlt. Dann auf dem Hof kam die Überraschung: lackiert wurde nur der Bereich des Kratzers und die anderen Dinge wurden nicht gemacht.
Die Betreiber der Werkstatt sind mir sehr sympathisch. Das erklärt evtl. meine lange Geduld, allerdings schwindet spürbar das Vertrauen.
Beim zwischenzeitlichen Wechsel auf Winterräder ist dann aufgefallen, dass ein Innenradkasten gebrochen ist ("waren wir nicht") und die vordere Unterbodenverkleidung fehlt ("haben wir nicht abgebaut").

Ich vermute mal, dass Ihr mich (fast) alle für wahnsinnig halten werdet, weil ich der Werkstatt so lange Geduld schenke, aber ich versuche einem Rechtsstreit nach Möglichkeit aus dem Weg zugehen, da das auch Zeit und Nerven kostet und am Ende oft nur die Anwälte zufrieden sind.
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#2

Frage 1: Nein, zum Steuerkettenwechsel ist das Ablassen der Kühlflüssigkeit nicht notwendig.
REST: Wäre nicht eine Woche vor Weihnachten, würde ich da pers. hinfahren und mal fragen, ob man eventuell über leichte Schläge an den Hinterkopf, selbigen wieder zum Leben erwecken kann...
Zur aktuellen Problematik bitte PN senden. DANKETop

[Bild: de1_1080.jpg]Wenn ich gnädig bin, so seid ihr übermütig. Wenn im Polenlande einer das nackte Leben hat, so küsst er einem die Füße. Ihr aber habt Kind und Rind - Dach und Fach und doch nicht satt??
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#3

Zwischenzeitlich habe ich mit meiner Versicherung gesprochen. Die haben zwei Wege vorgeschlagen:
1) Gutachten einholen, Einigung mit Werkstatt oder Klage
2) Feststellungsklage, Gutachten über Gericht

Beide Varianten kosten mich nur die 150,- SB der Versicherung.
Allerdings ist bei Variante 2 das Auto für mind. 6 Monate nicht nutzbar, bis der gerichtlich bestellte Gutachter seine Beweisaufnahme gemacht hat.

Variante 1 hat den Nachteil, dass das Gutachten ein sog. Parteigutachten ist und im Zweifel ein neutrales Gerichtsgutachten eingeholt werden wird. Ist das Auto dann schon repariert, kann der 2. Gutachter nur auf Basis der Beweisaufnahme des 1. Gutachters sein Gutachten erstellen. Das birgt Risiken.

Ein Gutachten müsste
1) beweisen, dass die Werkstatt einen Fehler gemacht hat (z.B. zu wenig Öl und/oder Kühlwasser eingefüllt) und
2) dieser Fehler tatsächliche Ursache des jetzt eingetretenen Schadens ist.

Aufgrund der bisherigen Erfahrungen spricht zwar Vieles dafür, dass wieder etwas schief gelaufen ist aber wird ein Gutachten das beweisen können?

Selbst wenn festgestellt würde, dass zu wenig Öl/Kühlwasser ursächlich für den Schaden sind, bliebe immer noch die pauschale Schutzbehauptung, dass bei Verlassen der Werkstatt alles ok war. Das lässt sich sogar dann nicht entkräften, wenn nur wenige km zwischen Werkstattaufenthalt und Schaden liegen. Hier sind es rd. 5.000 km.

Daher die Fragen an die erfahrenen Leute hier:
1) Gibt es überhaupt eine realistische Chance, die Werkstatt zur Verantwortung zu ziehen?
2) Wie wird der Mini schnellstmöglich wieder fit ohne Chancen unter 1) zunichte zu machen (nach erfolgter Reparatur ist nichts mehr zu begutachten)?

Momentan tendiere ich zu einem offenen Gespräch mit der Werkstatt und dem Angebot, meine Erfahrungen einem möglichst großen Kreis Kreis von Freunden und Bekannten persönlich und übers Internet zu schildern.
Eine Reparatur möchte ich dort aber nicht durchführen lassen, da schlicht das Vertrauen in die notwendigen Fähigkeiten geschwunden ist. Es könnte hier nur um eine Kostenbeteiligung gehen. Ich erhoffe mir Einsicht, da eine Klage auf Seiten der Werkstatt Anwaltskosten von rd. 1.000 EUR verursachen wird.
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#4

Driftrausch schrieb:... Momentan tendiere ich zu einem offenen Gespräch mit der Werkstatt ...

Das ist eine Maßnahme, die ich selbst auch zuerst versuchen würde.

Du könntest Dich auch an eine Kfz-Schiedsstelle wenden. Bedingung dafür ist jedoch, dass die Werkstatt Mitglied in der Kfz-Innung ist. Wenn dort keine vernünftige Einigung zu erzielen ist, stehen Dir immer noch alle anderen Möglichkeiten offen.
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#5

Hallo,
da ist für mich schon Dein erster Fehler. Niemand dürfte bei mir eine Reparatur durchführen wenn er im Vorfeld eine gänzlich falsche Diagnose vorgebracht hat, Ölpumpe ,Nockenwelle. Und am Ende ist es die Steuerkette mit Schienen.

Und im Ernst. Kein gewissenhafter Sachverständiger wird ein 100% tiges Gutachten erstellen welches die fehlerhafte Reparatur bestätigt,bei nem JCW mit nem Alter von 12 bis Jahren und einer Laufleistung von 150000 km. Ein freier Schäbiger ja, der hat die Kohle im Sack. Doch das Gutachten kannste ohne zucken in den Ofen stecken.

Doch ein vereidigter Sachverständiger, vom Gericht bestellt, Never. Zumal ja bekannt ist das der Wagen mit gebrochenen Schienen noch bewegt wurde, wenn auch kurz.
Ist ein Folgeschaden durch den bekannten Defekt. Den Satz wiederleg mal, bei nem Motor dessen mögliche Schäden ab 100000 km hinlänglich bekannt sind.

Das Wort suchen, gucken wie er reagiert, und wenn seine Reaktion Käse ist, Faust in der Tasche.
Lässt Du ihn im Vorfeld reparieren biste eh die Kohle sofort los. Dafür läuft er jedoch wieder.

Dafür gibt es keine Neverending Story, und Du kannst Dich nach einer kurzen Hassphase wieder über den Wagen freuen.

Es wird am Ende nur 3 geben welche Geld verdient haben. Die Anwälte sowie die Gutachter.

Gruß Chris
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#6

Hier mal ein Blick mit dem Endoskop:

https://youtu.be/Kvjm49tVBU0

Man sieht eine Menge Verkrustungen und im 1. Zylinder scheint etwas umhergeflogen und Spuren gemacht zu haben.
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#7

Toll
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#8

Also anhand deiner Endoskopie lässt sich leider nicht wirklich genau sagen was / ob sich da was im Zylinder ausgetobt hat! Hast du zufällig für das Endoskop einen 90 oder 180 grad Adapter? Dann könntest du damit auch die Ventile begutachten, bzw nachsehen ob diese verbogen sind und / oder sich ein Teil davon gelöst hat / abgebrochen ist!

An sich kann / könnte sich das Nockenwellenrad gelöst haben und damit die Steuerkette übersprungen sein. Das passt aber nicht so recht zu deinem Flüssigkeitsverlust unter dem Auto... Das kann (unabhängig) vom eigentlichen defekt noch ein nicht fachgerecht montierter Kurbelwellensimmerring sein, aber da will ich mich mal gar nicht weiter aus dem Fenster lehnen...! Um genaueres sagen zu können MUSS der Wagen zum Teil demontiert werden! Steuerzeiten prüfen / Kompression prüfen und kucken woher der Flüssigkeitsverlust kommt!

grüße
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#9

Das Endoskop hat leider nur einen sehr schmalen Bereich, in dem die Bilder brauchbar scharf sind. Daher kann man keinen wirklichen Überblick über die Zylinderlaufbahnen bekommen. Ein Blick auf die Ventile ging mangels 180° Aufsatz auch nicht.

Ich werde den Motor aufmachen lassen. Dann wird entschieden, ob er wieder aufgebaut oder ein Austauschmotor eingebaut wird.
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#10

Je nach Schaden lass mal von dir hören was du für den alten, kaputten willst! Hab grad noch einen Motor dieser Art hier stehen und überhol die Dinger nebenbei, wenn grad welche zu brauchbaren Preisen verfügbar und rentabel reparierbar sind!

Grüße
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