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Ahängerkupplung für F56
#1

Hallo,
ich hab zwar gesehen, dass das Thema schon häufiger im Forum besprochen wurde aber so wie ich es verstanden habe unterscheidet es sich von Modell zu Modell.
Daher meine Frage, kann man beim F56 eine Anhängerkupplung nachrüsten und hat schon jemand Erfahrung damit?

Ich würde gerne wieder einen Fahrradträger montieren. Bis vor kurzem hatte ich einen Mini Countryman und den zugehörigen Heckträger für Fahrräder. Leider kann man diesen ja nicht weiterverwenden, da es keine entsprechende Vorbereitung für den F56 gibt. Nun suche ich nach Alternativlösungen.

Schonmal vielen Dank Top
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#2

Hallo Zweiblum.

Genau dieses Problem habe ich auch.

Besitzer eines Coopers F 56 bräuchte ne AHK Traurig

Und ich habe mich schon durch das halbe Internet geschlagen und doch keine, für mich zufriedenstellende, Lösung bekommen.

Selbst bei BMW / Mini (in München) habe ich zwei verschiedene Auskünfte bekommen.

Die AHK alleine bringt ja nichts. Der Knackpunkt ist wohl der, daß in den Fahrzeugpapieren keine Anhängelast eingetragen ist.
Und wie man an die kommt, ist mir ein Rätsel. Devil!

WER KANN UNS HELFEN??? Anbeten
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#3

Meines Wissens nach ist die einzige Lösung einen Fahrradträger an den F56 zu bekommen die Heckgepäckträgervorbereitung. Original von MINI hat man momentan keine Chance. Confused

Über einen Drittanbieter wird es aufgrund der schon erwähnten nicht vorhanden Anhängelast schwierig Zwinkern
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#4

Doenermann schrieb:Über einen Drittanbieter wird es aufgrund der schon erwähnten nicht vorhanden Anhängelast schwierig Zwinkern

Einen Anbieter hätte ich gefunden: http://www.aukup.de/-ANHAeNGERKUPPLUNG-P...:3867.html

Allerdings nur nur für den One. Schulter zucken

Ansonsten, so wie doeni geschrieben hat. Aktuell wird von MINI nur der Heckgepäckträger angeboten.

[Bild: links_134243.jpg][Bild: rechts_506259.jpg]
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#5

Hessenbub schrieb:... Besitzer eines Coopers F 56 bräuchte ne AHK Traurig
...
Die AHK alleine bringt ja nichts. Der Knackpunkt ist wohl der, daß in den Fahrzeugpapieren keine Anhängelast eingetragen ist.
Und wie man an die kommt, ist mir ein Rätsel. Devil!

WER KANN UNS HELFEN??? Anbeten

Das ist ganz einfach! Pfeifen

1) Wenn der F56 für einen Anhängerbetrieb geeignet und zugelassen ist und es in den Fahrzeugpapieren bisher keine Anhängelast gibt, muss diese speziell für Deinen Mini nachgetragen werden.
Dazu schreibst Du zu BMW nach München (Kundeninfo- oder -service-Center o.ä.), teilst Deine Fahrzeugdaten und die Fahrzeug-Ident.-Nr. mit und bittest um eine Bestätigung über die zulässige Anhängelast.

2) Mit einer für den F56 zugelassenen AHK bekommst Du ein Gutachten und normalerweise auch eine Ein-(An-)bauanleitung, die der Prüfingenieur zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Montage benötigt.

Mit den Unterlagen von 1) und 2) fährst Du zum TÜV und die Eintragung sollte dann kein Problem sein.
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#6

chevini schrieb:Das ist ganz einfach! Pfeifen

Vielleicht, Vielleicht auch nicht!

Das wollten wir mal für einen Kunden für ein 6er Gran Coupe auch haben. In Kontakt mit BMW Austria und BMW München gestanden: Keine Chance! Gibt's nicht, geht nicht!

Obwohl wir auch einen Anbieter in Deutschland gefunden haben, der einen Anhängerkupplung-Nachrüstsatz für das 6er Gran Coupe angeboten hat. Offiziell über BMW sind wir damals (vor rund einem Jahr) nicht zu den notwendigen Daten gekommen um die AHK eintragen lassen zu können. Schulter zucken

Eventuell wäre es über eine Einzeltypisierung gegangen, aber das wollte sich unser Kunde nicht antun.

[Bild: links_134243.jpg][Bild: rechts_506259.jpg]
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#7

El Mariachi schrieb:Vielleicht, Vielleicht auch nicht!

Das wollten wir mal für einen Kunden für ein 6er Gran Coupe auch haben. In Kontakt mit BMW Austria und BMW München gestanden: Keine Chance! Gibt's nicht, geht nicht!

Obwohl wir auch einen Anbieter in Deutschland gefunden haben, der einen Anhängerkupplung-Nachrüstsatz für das 6er Gran Coupe angeboten hat. Offiziell über BMW sind wir damals (vor rund einem Jahr) nicht zu den notwendigen Daten gekommen um die AHK eintragen lassen zu können. Schulter zucken

Eventuell wäre es über eine Einzeltypisierung gegangen, aber das wollte sich unser Kunde nicht antun.


Das wundert mich nicht!

Ich hatte "nur" den standardmäßigen Vorgang beschrieben und oben auch extra erwähnt: "Wenn der F56 für einen Anhängerbetrieb geeignet und zugelassen ist".
Das ist natürlich die Voraussetzung und wenn ein Hersteller keine Anhängezugvorrichtung für ein Modell seines Fahrzeugprogramms erlaubt (z. B. aus technischen oder auch Imagegründen), dann ist das so und man muss es hinnehmen bzw. sich vorher erkundigen, wenn man unbedingt eine AHK benötigt.
Das gilt z. B. für sämtliche M-BMWs, Alpina-BMWs (war jedenfalls früher so), wie Du schreibst dann auch für den 6er Gran Coupe, eventuell auch für die Mini JCW (weiß ich nicht ganz genau) und wie es beim F56 aussieht, ist mir bisher nicht bekannt.

Eine Einzelabnahme ist immer noch eine (teure) Alternative. Jedoch muss man dazu einen Prüfingenieur finden, der dafür die Verantwortung auf seine Kappe nimmt und solche sind heutzutage kaum noch zu finden.
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#8

Tja, fast unvollstellbar. Heutzutage einen Pkw zu produzieren, mit dem man nicht mal einen kleinen Anhänger für Gartenabfälle wegzufahren.

Ich denke mal, daß wäre von den technischen Eigenschaften (Eigengewicht bzw. Motorleistung) her für BMW / Mini ein Klacks eine 'kleine' Anhängelast zu genehmigen.
Fun-Auto hin und her (was sicherlich zutrifft) - aber ab und zu ist auch ein wenig praktischer Nutzen nicht gerade schlecht... Motzen

das Leben besteht bekanntlicherweise nicht nur aus einem Ponyhof.
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#9

Hessenbub schrieb:Tja, fast unvollstellbar. Heutzutage einen Pkw zu produzieren, mit dem man nicht mal einen kleinen Anhänger für Gartenabfälle wegzufahren.

Ich denke mal, daß wäre von den technischen Eigenschaften (Eigengewicht bzw. Motorleistung) her für BMW / Mini ein Klacks eine 'kleine' Anhängelast zu genehmigen. ...

Wenn ich das lese, habe ich den Eindruck, dass Du meine Ausführungen nicht richtig verstanden hast!

Woher weißt Du, dass am F56 keine AHK montiert werden darf? Hast Du diese Information aus München?
Es ist zu unterscheiden, ob eine Anhängezugvorrichtung grundsätzlich vom Hersteller für ein bestimmtes Modell nicht gewünscht, sprich zugelassen wird (Anfragen helfen dann nicht!), oder ob eine möglich, aber die dafür notwendige Anhängelast in den Kfz-Papieren fehlt. Mein Clubman S hat beispielsweise auch keine Anhängelast in den Papieren eingetragen. Trotzdem wäre eine zulässig und dann gilt die oben von mir beschriebene Vorgehensweise mit den Unterlagen von 1) und 2), um sie und die AHK eintragen zu lassen.

Ich möchte annehmen, dass es beim F56 auch so funktionieren wird und kenne momentan keinen plausiblen Grund, der dagegen spricht.
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#10

Ok, dann jetzt mal ein ziemlich unklarer Klartext (und zwar einer aus München, den ich mir persönlich anhören musste).

Ich hatte eine Mail bzgl. der nicht vermerkten Anhängelast nach München gezündet.
Ich bekam dann zunächst von einem Mitarbeiter von dort telefonisch die Auskunft, daß das kein Problem sei, er würde sich darum kümmern.
Ich bekäme via E-Mail und auf dem Postweg die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Zwei Stunden später bekam ich von einem anderen Mini-Menschen (nein, nicht negativ gemeint) aus München nochmals einen Anruf.

Jetzt wurde mir mitgeteilt, daß Mini für den F 56 keine Anhängerlast angibt, genehmigt oder einträgt (wie auch immer Mini sich da ausdrückte).
Grund sei der, daß
1. es dem Image des F 56 widersprechen würde, eine AHK anzubringen
2. (und das habe ich nicht so ganz verstanden) der Motor nicht für einen Anhängerbetrieb ausgelegt sei.

und dabei wollte ich nur meinen kleinen Anhänger (zGG 300 kg) zum Wegbringen von Gartenabfällen usw. benutzen.
Und wenn jetzt einer mit Komposthaufen anfängt ----> Devil!
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