TÜV Eintragung obwohl E-Prüfzeichen? -
claudihgl - 02.03.2007
Hallo Zusammen,
für das "Zweit bzw. Neben" Auto haben wir neue Rückleuchten besorgt. Die haben ein E-Prüfzeichen. Brauchen wir dafür noch eine ABE bzw. eine Eintragung vom Tüv?
Dankeschön.
Grüße,
Claudi
TÜV Eintragung obwohl E-Prüfzeichen? -
uwe_sternlitz - 02.03.2007
nein
TÜV Eintragung obwohl E-Prüfzeichen? -
feschtag - 03.03.2007
Servus!
uwe_sternlitz schrieb:nein 
Ich liebe diese Art von Antworten!
Kurz und bündig!
Ach ja! Noch zur Frage! Nein!!
feschtag
TÜV Eintragung obwohl E-Prüfzeichen? -
newbee - 03.03.2007
uwe_sternlitz schrieb:nein 
mhhh...ist die antwort wirklich so kurz...

hängt das nicht mit der art des e-prüfzeichens und der damit verbundenen nummer zusammen...
TÜV Eintragung obwohl E-Prüfzeichen? -
uwe_sternlitz - 03.03.2007
newbee schrieb:hängt das nicht mit der art des e-prüfzeichens und der damit verbundenen nummer zusammen...
newbee macht mein kurzes "nein" kaputt
na spaß bei seite
die nummer besagt, in welchem land die e prüfung durchgeführt wurde. jedes land hat eine eigene nummer. es gibt manche sachen, die ein e prüfzeichen haben, aber nachträglich nicht eingebaut werden dürfen (gelbe frontscheinwerfer zb aus frankreich. die sind zwar zulässig wenn du ein französisches auto fährst, darfst sie aber nicht nachträglich in deinen deutschen renault einbauen

) aber das sind ausnahmen...
gruß
TÜV Eintragung obwohl E-Prüfzeichen? -
Avant18 - 03.03.2007
claudihgl schrieb:Hallo Zusammen,
für das "Zweit bzw. Neben" Auto haben wir neue Rückleuchten besorgt. Die haben ein E-Prüfzeichen. Brauchen wir dafür noch eine ABE bzw. eine Eintragung vom Tüv?
Dankeschön.
Grüße,
Claudi
Ich habe mir vor Kurzem auch neue Rückleuchten besorgt. Die haben ein E13 Prüfzeichen (Luxemburg). Während des EInbaus habe ich festgestellt, daß diese keine Nebelschlußleuchte haben (Pre-Facelift).
Habe sie deshalb erst mal wieder ausgebaut und bastel gerade an einer Nachrüstlösung im Rückwärtsscheinwerfer.
Als Antwort kann ich also nur sagen: Pauschal NEIN sagen ist manchmal doch zu pauschal. In deinem Fall würde ich sagen, daß wenn alle Beleuchtungs-Funktionen erhalten bleiben, sollte es ohne TÜV gehen. Wenn nicht, mußt du nachbessern.
Was sind das denn für Leuchten??? Hast du mal ein Photo?
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uwe_sternlitz - 03.03.2007
avant: also dass du ein facelift hast, und prefacelift rückleuchten hast verbuche ich mal unter den ausnahmen - denn wie oft kommt so etwas bitte vor?
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newbee - 03.03.2007
öhm jungs ihr redet grad an einander vorbei...
avant hat prefacelift rückleuchten und hat festgestellt, dass dort keine nebelschlußleuchte drin ist obwohl sie müsste...
denn erst im facelift wandert ja die nebelschlußleuchte nach unten...
@avant was ist denn da...fehlt nur die birne oder ist auch kein reflektor drinne...
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claudihgl - 04.03.2007
Also wir haben weiße Rückleuchten für einen Audi A3 besorgt. Hier fehlen wohl die Katzenaugen (als hätte ich Ahnung davon...*gröl*), die Teile habe aber eine E Prüfnummer.
Deshalb nun also die Frage... braucht man ne ABE bzw. müssen wir da nen Aufsatz draufpacken der ein Katzenauge hat?
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2mD - 04.03.2007
bei komplett weißen brauchste die dazugehörigen roten reflektoren.
is bei den weißen rückleuchten für den mini genauso... nur macht die kaum einer drann ( da muss man sich an der heckschürze 2 löcher für schneiden

)