Frage zu "Strafzettel" -
CooperNRW - 16.01.2010
Hallo,
hatte heute als ich zum Auto wiederkam eine kleine Strafzetteltüte hinter meinem Wischer. Allerdings befand sich kein Strafzettel darin. War das jetzt nur eine Verwarnung ? Habe nicht ganz ordnungsgemäß auf einem Parkplatz geparkt
Bei google finde ich nix, vielleicht wißt ihr ja Rat.
MfG
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Paddy87 - 17.01.2010
was ist eine strafzetteltüte?
im zweifelsfall einfach warten. das ganze kommt nochmal per post und ändern kannst eh nichts dran
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boomer - 17.01.2010
Scheint aber, dass Du es mit einem Spaßvogel zu tun hattest ...
Entweder hat Dir jemand seine alte Tüte druntergepackt,
um Dich zu erschrecken oder
jemand hat Dir die Knolle aus der Tüte gemopst ...
Wie paddy schon sagt,
machen kannst eh nix,
abwarten und .. sparen!
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newbee - 18.01.2010
Paddy87 schrieb:was ist eine strafzetteltüte?
in manchen städten und gemeinden bekommt man nicht nur so einen blauen/roten/gelben/grünen/orangenen zettel an die scheibe, sondern es wird auch gleich ein einzahlungsschein beigefügt und um diesen vor regen und schnee zu schützen bekommt er eine schutzhülle...
@ CooperNRW was auch sein kann, wenn du ordnungsgemäß geparkt hast, dass es eine mängelkarte war...dies wird bei uns öfters gemacht wenn sie sehen, dass tüv abgelaufen ist...
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CooperNRW - 18.01.2010
Nene, Tüv usw ist alles in Ordnung. War halt nur verwundert, weil ich die Politesse noch gesehen habe. Parkscheinautomat hat nicht funktioniert und ich habe eine Parkscheibe benutzt. Naja, abwarten.
In welchem Zeitraum kommt denn das ganze normalweise nochmal mit der Post ? Geparkt habe ich nicht ganz ordnungsgemäß, habe aber auch, meiner Meinung nach, keinen behindert. Wäre halt gut, wenn es nur ein Denkzettel wäre. Das den Schein jemand herausgenommen hat kann ich mir nicht vorstellen.
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-marcus- - 18.01.2010
Das hat man doch schon öfter gehört, dass sich Leute mit fremden "Knöllchen" schmücken um die Politesse in die Irre zu führen um kein eigenes zu bekommen.
Ist auch eigentlich nichts schlimmes dabei, da man den Bescheid ja eh nochmal per Post bekommt und vorher würde ich persönlich eh nicht reagieren.
Gruß
Marcus
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Scotty - 18.01.2010
CooperNRW schrieb:In welchem Zeitraum kommt denn das ganze normalweise nochmal mit der Post ?
Wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, ist die "Verjährungsfrist" bei Ordnungswidrigkeiten dieser Art 3 Monate. Wenn in dem Zeitraum nichts bei dir eintrudelt, bist du davon gekommen.
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Onkel Willi - 18.01.2010
Scotty schrieb:Wenn sich in letzter Zeit nichts geändert hat, ist die "Verjährungsfrist" bei Ordnungswidrigkeiten dieser Art 3 Monate.
die ist auf 6 monate erhöht worden...
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Scotty - 18.01.2010
biwi schrieb:die ist auf 6 monate erhöht worden... 
shit
Edith hat nochmal gegoogelt:
Die 6 Monate Verjährungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Bußgeldbescheides...
Die "Verfolgungsfrist" für Ordnungswidrigkeiten ist nach wie vor 3 Monate. Wenn also innerhalb von 3 Monaten weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid erstellt wurde, ist es vorbei.
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Onkel Willi - 18.01.2010
Scotty schrieb:shit 
Edith hat nochmal gegoogelt:
Die 6 Monate Verjährungsfrist gilt ab dem Zeitpunkt des Bußgeldbescheides...
Die "Verfolgungsfrist" für Ordnungswidrigkeiten ist nach wie vor 3 Monate. Wenn also innerhalb von 3 Monaten weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid erstellt wurde, ist es vorbei.
meist erstellen die "netten damen" gleich einen bußgeldbescheid mit ihren hübschen, kleinen computern, die sie mitführen, samt zahlungsbeleg (einzahlungsbeleg)