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Eine Frage an die Juristen unter euch - Druckversion

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+--- Thema: Eine Frage an die Juristen unter euch (/showthread.php?tid=47834)

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Eine Frage an die Juristen unter euch - Bassi - 29.04.2013

Hallo Zusammen,

folgende Situation hat sich ergeben, zu der ich mal bitte euren Rat bräuchte:

Ich habe mein Auto letzte Woche verkauft. Der Käufer hat den Wagen vorab angesehen und begutachtet. Alle mir bekannten Mängel und "Problemzonen" habe ich im Vorfeld offen angesprochen und kommuniziert.
Das Auto wurde mit montierten Winterreifen abgeholt, und die Sommerräder separat mitgegeben. Vertraglich wurde festgehalten, dass die Reifen getauscht werden (Felgen bleiben auf dem Auto), und ich die Winterreifen wieder bei ihm abhole. Diese Vereinbarung wurde getroffen, damit das Auto schneller abgeholt werden kann, und ich nicht auf einen Reifenwechseltermin beim Reifen-Mann warten muss. Wie gesagt, steht so alles im Vertrag.

Jetzt ruft mich der Käufer an und behauptet, dass die Batterie ausgetauscht wurde, und eine alte verbaut wurde (was definitiv nicht der Fall ist!). Wenn ich ihm jetzt nicht das Geld für die neue Batterie (50 EUR) bezahle, dann rückt er die Räder nicht wieder raus. Und zudem würde er es "darauf ankommen lassen" und den Wagen mal schätzen lassen und dann ggf. noch mehr Mängel aufdecken um mich dann richtig "abzuziehen", wenn ich mich da jetzt nicht drauf einlasse.

Genau genommen steht ja Aussage gegen Aussage, oder? Und meines Erachtens kann er die Räder ja nicht einfach einbehalten?! Also könnte man es theoretisch darauf ankommen lassen und vor Ort sogar die Polizei holen?

Wäre schön wenn sich mal ein paar melden würden die Ahnung von der Materie haben Zwinkern

Danke euch schon mal und LG;
Bassi


Eine Frage an die Juristen unter euch - oliverkanaan - 29.04.2013

Hast du ne Rechtsschutzversicherung?


Eine Frage an die Juristen unter euch - Bassi - 29.04.2013

Nein. Allerdings Rechtsberatung beim ADAC. Das lässt mich nur nicht locker, daher schon mal die Frage hier Zwinkern


Eine Frage an die Juristen unter euch - GlOcKe05 - 29.04.2013

Steht im Vertrag nichts wie "gekauft wie gesehen"?

Du bist ja kein Neuwagenhandel, der im Vertrag irgendwelche Geranien gibt! Also worauf sollte sich der Käufer im Vertrag berufen können?


Eine Frage an die Juristen unter euch - evomann - 29.04.2013

moin, moin...........
so wie ich Deinen Beitrag Lesen und verstehen kann, hast Du ja einen Vertag mit dem Käufer gemacht. Steht doch alles drinne. Er hätte doch mit dem Wagen zb. zum TüV fahren können und ein Gutachten erstellen können, so aber ist doch: Gekauft wie Besichtigt und Probe gefahren.
Außer es ist wirklich ein Riesen großer versteckter Mängel da. Soll er doch mal sagen was er meint.
Ansonsten fahr doch mal mit Deinen Brüdern vorbei.Sonne


Eine Frage an die Juristen unter euch - Rabauke - 29.04.2013

Generell gilt "gekauft wie gesehen".
Wenn er den Kauf eingeht beginnt für ihn die Beweisumkehrpflicht.
D.h., dass er dir nachweisen muss, dass du ihm etwas arglistig verschwiegen hast - da ich aber davon ausgehe, dass du einen (bzw. deine ganze Familie und jeden User hier im Forum) Zeugen hast, steht entweder Wort gegen Wort, oder es zählt deins. Beweisen kann er schlecht etwas - es sei denn mit einem unabhängigen Gutachter (kein Verwandter oder Bekannter von ihm), der von einem Gericht bestellt wird.
Wenn dann z.B. auf Grund von Dreckablagerungen und oxidierten Kontakten etc. davon ausgegangen werden kann, dass die Batterie da schon so seit ~1 Jahr oder sowas verbaut ist, hast du etwas schlechtere karten, allerdings kann man dann sagen, dass man das ja offensichtlich sehen konnte, dass die batterie keine originale ist (beim Kauf).
Wenn du besondere "abweichende" Sachen wie z.B. das mit den Rädern beim Kauf vertraglich festgehalten hast, piss ihm an die Karre - aber vollends! (sorry für die Worte)
Deine Karten stehen dann nicht schlecht bis recht gut!
Ich persönlich habe einen RIESEN HASS auf diese Leute - die es (wie er auch so schön sagt) "darauf anlegen" - weil sie entweder davon ausgehen, dass du nicht die MIttel hast, um einen Rechtsstreit zu erwirken, oder du keine Ahnung von der Materie hast. Böse!


Eine Frage an die Juristen unter euch - Totolino - 29.04.2013

Polente nutzt Dir gar nix, da es sich um "zivilrechtliche Streitigkeiten" handelt und man dich lediglich auf den "Rechtsweg" hinweisen wird.

Ist aber auch nicht gerade geschickt eingefädelt, so ein Deal. Zumindest bei einer völlig fremden Person.
Granpa Die Welt ist voll mit ArXXXXXchern, das muß man sich immer vor Augen halten. Leider......


Eine Frage an die Juristen unter euch - Harri - 29.04.2013

Nehmen wir an, es ist wie oben beschrieben ... würde ich als Laie mal behaupten ...

... dass sich der Käufer nach dem Reifenwechsel laut Vertrag zur Herausgabe der Sache verpflichtet hat. Erfüllt er seine Pflicht nicht, kann er dazu gezwungen werden, notfalls mit Staatsgewalt.

Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist von einem angeblichen, später entdecktem Mangel zunächst unabhängig zu sehen.

Allerdings gibt es auch Ansprüche eines Käufers gegenüber dem Verkäufer. Und anders als "gekauft wie gesehen", was vor allem unter Kaufleuten üblich ist, hat man als Privatkäufer in Hinblick auf später auftretende, verdeckte Mängel schon noch Rechte und Ansprüche.

In dem Fall der Batterie handelt es sich aber nicht um einen verdeckten Mangel, sonder um Betrug, da der Verkäufer die eigentliche Batterie gegen eine alte ausgetauscht haben soll. Was zu beweisen wäre, aber für den Käufer wohl kaum möglich sein dürfte.

Dafür spricht auch die Drohung, er würde weitere Mängel aufdecken lassen. Selbst wenn welche entdeckt werden würden, hätten diese keinen Einfluss auf den Vertrag. In dem Zusammenhang sind die verlangten 50€ als Erpressung zu sehen. Das kann man bei der Polizei anzeigen. Evtl. ist die Person den Behörden schon bekannt. Ist der Käufer auf Bewährung, kommt er hinter Gittern, wo er für sowas sofort aufs Maul bekommen würde ...


Eine Frage an die Juristen unter euch - DaveysPilot - 29.04.2013

Harri schrieb:... dass sich der Käufer nach dem Reifenwechsel laut Vertrag zur Herausgabe der Sache verpflichtet hat. Erfüllt er seine Pflicht nicht, kann er dazu gezwungen werden, notfalls mit Staatsgewalt.

Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist von einem angeblichen, später entdecktem Mangel zunächst unabhängig zu sehen.

(...)

In dem Fall der Batterie handelt es sich aber nicht um einen verdeckten Mangel, sonder um Betrug, da der Verkäufer die eigentliche Batterie gegen eine alte ausgetauscht haben soll. Was zu beweisen wäre, aber für den Käufer wohl kaum möglich sein dürfte.

Dafür spricht auch die Drohung, er würde weitere Mängel aufdecken lassen. Selbst wenn welche entdeckt werden würden, hätten diese keinen Einfluss auf den Vertrag. In dem Zusammenhang sind die verlangten 50€ als Erpressung zu sehen. Das kann man bei der Polizei anzeigen

Genau so sehe ich dies als Laie auch. Top

Dazu ist zu sagen, das die Geschichte mit der Batterie ihn nicht zum einbehalten deines vertraglich zugesicherten, gesetzlichen Eigentums (Räder) berechtigt, zumal es sich hierbei um eine vom Wert deutlich abweichende Summe handelt (die Räder werden ja mehr wert sein als 50,-€Wink

Es wird nicht zu beweisen sein, ob die Batterie vom Verkäufer vor dem Kauf ausgetauscht wurde, schon aus dem Grund, da inzwischen eine neue vom Käufer eingebaut wurde.
Er könnte jetzt JEDE Batterie (selbst eine vom Schrottplatz) als die angeblich eingebaute ausweisen.

Er als Käufer wäre erstmal in der Beweispflicht und das wird schwer für ihn.

Trotzdem ist es schwer einen ordentlichen Tip abzugeben, ohne den Vertrag zu kennen.

Mein Tip: Den Vertrag einpacken, zum einem Anwalt für Vertragsrecht und beraten lassen...dann lasse den Anwalt seine Arbeit machen Top


Eine Frage an die Juristen unter euch - Totolino - 30.04.2013

Harri schrieb:Erfüllt er seine Pflicht nicht, kann er dazu gezwungen werden, notfalls mit Staatsgewalt.

Mit ganz großer Sicherheit nicht. Wie bereits erwähnt, wird auf den zivilrechtlichen Klageweg hingewiesen.

In NRW könnte es u. U. lediglich etwas für den / die sogenannte (n) "Schiedsmann-oder frau" sein.
Glaubt es mir, bei Staatsanwaltschaften und Gerichten herrscht Land unter. Selbst wenn es zu einer Anzeige kommen sollte, würde hier sicher schnell der Stempel "mangelndes öffentliches Interesse" geschwungen werden und das war's dann sowieso.....


Harri schrieb:In dem Zusammenhang sind die verlangten 50€ als Erpressung zu sehen.

... ebenfalls No No

Erpressung gem. Par. 253 StGB:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt........"

Also....sorry, aber völliger Quatsch, da weder mit Gewalt, noch mit einem empfindlichen Übel gedroht wird. Von einigen weiteren Tatbestandsmerkmalen mal ganz abgesehen.

@ Bassi:
Geh zu einem Fachanwalt für Zivilrecht & lasse dich beraten. Richte dich aber darauf ein, das dass Ganze ausgeht wie das Hornberger Schießen & Du hinterher (....so nach 1 bis 3 Jahren), außer Kosten, Lauferei, Schreibkram & Stress, nichts davon hast.

Leute, nicht umsonst dauert ein mit Staatsexamen abgeschossenes Jurastudium ein gefühltes halbes Leben. Es wäre schön, wenn es alles so einfach wäre, wie man als Laie vielleicht zunächst vermuten mag.

Und noch etwas, vielleicht das allerwichtigste in diesem Zusammenhang:
Recht haben & Recht bekommen sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Leider & gerade in der Bundesrepublik.

Hast'e nicht vielleicht wirklich ein paar Brüder? Stumm

.....just my Meine 2 Cents & nun nur noch Popcorn....