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JCW Auspuff zu kurz - oliverkanaan - 23.03.2013

Macht das aber gescheit. Vorallem unter Fristsetzung, dann hast du was handfestes.

Ich würde sagen:

Sehr geehrter Herr XX,

nach mehrtätigen Recherchen bei BMW/MINI und in diversen Foren hat es sich nun herausgestellt, dass es sich bei der von Ihnen verkauften Abgasanlage nicht um eine, wie behauptete, originale MINI Anlage handelt. Die Anlage und die Prägungen sind gefälscht. Der Kaufvertrag ist somit unter arglistiger Täuschung ihrerseits zustande gekommen und nach geltender Rechtsprechung nichtig! Nach einem Beratungsgespräch mit meinem Anwalt würde dieser den Fall gerne übernehmen, ich biete ihnen jedoch eine außergerichtliche Einigung an:
Sie übernehmen den vollständigen Rückversand mit einem Unternehmen ihrer Wahl und überweisen mir den gezahlten Betrag bis zum xx.xx.2013 auf unten stehendes Konto zurück. Nach Geldeingang sende ich ihnen die AGA dann zurück und lasse ihnen vorher schon eine SendungsverfolgunsID zukommen, damit sie ihr Paket auch verfolgen können. Sollten Sie nicht an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sein, werde ich ein Gutachten zur AGA anfertigen lassen und den Fall an meinen Anwalt übergeben. Im Falle einer Verhandlung und Verurteilung kämen dann aber eventuell Prozess, Anwalts und Gutachterkosten zusätzlich auf Sie zu. Meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt alles noch verhinderbar.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung oder überweisung des Gesamtbetrages (AGA zzgl. Rückversand)


Schreib das ruhig so drastisch, auch wenn du noch gar nicht beim Anwalt warst! Die meisten Leute knicken dann ein. Du bist hier auf der Völlig sicheren Seite, da es sich offensichtlich um eine nicht orgiginale Anlage handelt und des Vertrag somit auf "arglistiger Täuschung" beruht. Er muss den Rückversand zahlen, auch das wird ein Gericht im Zweifel bestätigen.


Viel Glück.

p.s.: Frist würde ich auf 10 Werktage legen!


JCW Auspuff zu kurz - Ayita - 23.03.2013

Eine 10 Tägige Frist ist zwar fair aber leider ist es so, dass er auch nur 10 Tage von PayPal bekommen hat, ein Gutachten vor zu legen. Sollte er selbst die Frist überschreiten, muss er gegebenen Falls seinem Geld nachrennen, und sowas kann dauern. Augenrollen
Er hat ja die Mails vom Verkäufer, von daher würde ich den ganzen Kram nehmen und ihn einem Anwalt geben, der kann dann alles rechtlich korrekt schreiben und zustellen. Sollte der Verkäufer nicht darauf eingehen, würde die Sache eben vor Gericht gehen und ein vom Gericht beauftragter Gutachter zugezogen. Schulter zucken


JCW Auspuff zu kurz - rushQ - 23.03.2013

oliverkanaan schrieb:Macht das aber gescheit. Vorallem unter Fristsetzung, dann hast du was handfestes.

Ich würde sagen:

Sehr geehrter Herr XX,

nach mehrtätigen Recherchen bei BMW/MINI und in diversen Foren hat es sich nun herausgestellt, dass es sich bei der von Ihnen verkauften Abgasanlage nicht um eine, wie behauptete, originale MINI Anlage handelt. Die Anlage und die Prägungen sind gefälscht. Der Kaufvertrag ist somit unter arglistiger Täuschung ihrerseits zustande gekommen und nach geltender Rechtsprechung nichtig! Nach einem Beratungsgespräch mit meinem Anwalt würde dieser den Fall gerne übernehmen, ich biete ihnen jedoch eine außergerichtliche Einigung an:
Sie übernehmen den vollständigen Rückversand mit einem Unternehmen ihrer Wahl und überweisen mir den gezahlten Betrag bis zum xx.xx.2013 auf unten stehendes Konto zurück. Nach Geldeingang sende ich ihnen die AGA dann zurück und lasse ihnen vorher schon eine SendungsverfolgunsID zukommen, damit sie ihr Paket auch verfolgen können. Sollten Sie nicht an einer außergerichtlichen Einigung interessiert sein, werde ich ein Gutachten zur AGA anfertigen lassen und den Fall an meinen Anwalt übergeben. Im Falle einer Verhandlung und Verurteilung kämen dann aber eventuell Prozess, Anwalts und Gutachterkosten zusätzlich auf Sie zu. Meiner Meinung nach zum jetzigen Zeitpunkt alles noch verhinderbar.

Ich bitte um zeitnahe Rückmeldung oder überweisung des Gesamtbetrages (AGA zzgl. Rückversand)


Schreib das ruhig so drastisch, auch wenn du noch gar nicht beim Anwalt warst! Die meisten Leute knicken dann ein. Du bist hier auf der Völlig sicheren Seite, da es sich offensichtlich um eine nicht orgiginale Anlage handelt und des Vertrag somit auf "arglistiger Täuschung" beruht. Er muss den Rückversand zahlen, auch das wird ein Gericht im Zweifel bestätigen.


Viel Glück.

p.s.: Frist würde ich auf 10 Werktage legen!

Das erinnert mich an die Briefe aus Schulzeiten Big Grin

Aber stimmt alles, so hätte ich es auch geschrieben!


JCW Auspuff zu kurz - oliverkanaan - 23.03.2013

Zitat:Das erinnert mich an die Briefe aus Schulzeiten Big Grin
eek! Head Scratch

Zitat:Eine 10 Tägige Frist ist zwar fair aber leider ist es so, dass er auch nur 10 Tage von PayPal bekommen hat, ein Gutachten vor zu legen. Sollte er selbst die Frist überschreiten, muss er gegebenen Falls seinem Geld nachrennen, und sowas kann dauern.
Er hat ja die Mails vom Verkäufer, von daher würde ich den ganzen Kram nehmen und ihn einem Anwalt geben, der kann dann alles rechtlich korrekt schreiben und zustellen. Sollte der Verkäufer nicht darauf eingehen, würde die Sache eben vor Gericht gehen und ein vom Gericht beauftragter Gutachter zugezogen.

Vorsicht! Erstens ist Paypal hier am Ende vollkommen egal! Selbst wenn Paypal nicht regulieren will kann man noch vors Gericht ziehen! Und wenn du nun zum Anwalt gehst und dir ne Schriftstück aufsetzen lässt und er sich darauf hin bezahlt und sich damit außergerichtlich einigt, bleibste schön auf deinen Anwaltskosten sitzen. Ich würde erstmal "androhen" - dann kann man immer noch zum Anwalt gehen!


JCW Auspuff zu kurz - Phil - 23.03.2013

oliverkanaan schrieb:eek! Head Scratch



Vorsicht! Erstens ist Paypal hier am Ende vollkommen egal! Selbst wenn Paypal nicht regulieren will kann man noch vors Gericht ziehen! Und wenn du nun zum Anwalt gehst und dir ne Schriftstück aufsetzen lässt und er sich darauf hin bezahlt und sich damit außergerichtlich einigt, bleibste schön auf deinen Anwaltskosten sitzen. Ich würde erstmal "androhen" - dann kann man immer noch zum Anwalt gehen!

Vielen Dank Jungs werde ich so machen. Zum Glück habe ich ne Rechtsschutzversicherung.

@ Rush. Kannst du mir die Seite mal zukommen lassen, habe sie lieder nie abgespeichert.


JCW Auspuff zu kurz - rushQ - 23.03.2013

Bitte Bitte, halt uns aufjedenfall auf dem laufenden!


Hast gleich eine PnSmile


JCW Auspuff zu kurz - Phil - 28.03.2013

Es gibt NEUIGKEITEN Pfeifen

Jetzt habe ich momentan einen Originalen JCW MSD hier liegen, (super wenn man Kontakte bei BMW hat, von denen man bis jetzt nichts wusste Big Grin)

Hier sind die Nummern nicht mehr eingestanzt sondern das Typenschild ist aufgepunktet (Bild).
Die Teilegutachten-nummer ist ohne das "TA", somit hätte sich das auch erklärt, da mir darauf hier ja niemand eine Antwort geben konnte.

Der Bügel der in den Gummi Lagern sitzt, ist bei diesem MSD ca 1-2cm weiter Richtung Krümmer verschweißt. (So wie es sein sollte)

Die Schweißnähte sind ziemlich identisch von der Technik her. Auch die Schweißpunkte am Lagerbolzen sind identisch.
Materialstärke ist ebenfalls identisch.

Die einzige andere Abweichung:
Die zwei Wulzten am MSD selber, sind beim neuen gerundet sowie auch beim ESD.
Beim nicht passendem MSD, sind sie eckig.

Aus meiner Sicht kann ich nicht sagen ob es ein Fake ist.. Gute Frage Wink


Habe mir noch eine Digitale Waage besorgt. Gewicht vom ESD, stimmt.
Schweißnähte sind ebenso identisch sowie auch Materialstärke..


[Bild: k20130327224452.jpg]


[Bild: k20130327225057.jpg]


JCW Auspuff zu kurz - Phil - 31.03.2013

EDIT:.


JCW Auspuff zu kurz - Gori - 01.04.2013

hab meine jCW anlage ESD+MSD jetzt auch hier liegen wenn du magst gleich ich diese auch mal ab ?


JCW Auspuff zu kurz - Phil - 01.04.2013

Wäre schon supe aus Interesse wenn du mir Detail Bilder schicken kannst Smile