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holliewood - 09.08.2011
minti schrieb:... weil der Mini ein Fronttriebler ist, aber heute fahr ich ja mal wieder BMW 
Oh, der feine Herr ....
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MintiMausi - 09.08.2011
minti schrieb:... weil der Mini ein Fronttriebler ist, aber heute fahr ich ja mal wieder BMW 
ejj du sollst arbeiten und hier n icht mitlesen ....... ähhh
ich habe nix gemacht zu Hause also alles beim alten
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Boonzay - 09.08.2011
MintiMausi schrieb:das war der Mieter 
Wen er sich jetzt noch Farbdüsen an die Räder montiert hätte, dann hätte es ein Kunstwerk alla BMW werden können.
http://www.bmwdrives.com/artcars/bmw-artcars-rhode.php
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Sun & Shine - 09.08.2011
Boonzay schrieb:Wen er sich jetzt noch Farbdüsen an die Räder montiert hätte, dann hätte es ein Kunstwerk alla BMW werden können.
http://www.bmwdrives.com/artcars/bmw-artcars-rhode.php 
der hat versucht während der fahrt seine felgen zu lackieren
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Boonzay - 09.08.2011
na ja so wie´s aussieht eher die Reifen

.
Aber Kunst kommt nicht von können, heißt es
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Klein Erna - 09.08.2011
dat wir ja immer bunter
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Der Friedhofsgärtner - 10.08.2011

wer über prüft denn die Verbandskästen im Auto und wo kriegt man einen neuen Stempel dafür

unser verbandszeug ist am 05.2011 abgelaufen
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Sharon - 10.08.2011
Der Friedhofsgärtner schrieb:
wer über prüft denn die Verbandskästen im Auto und wo kriegt man einen neuen Stempel dafür
unser verbandszeug ist am 05.2011 abgelaufen 
Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig.
Das Nichtmitführen des Erste-Hilfe-Materials hat ggf. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 25 € zur Folge (Regelsätze).
(Quelle: Wicki)
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Der Friedhofsgärtner - 10.08.2011
Sharon schrieb:Der Inhalt des Kfz-Verbandkastens ist in der DIN-Norm 13164 Erste-Hilfe-Material - Verbandkasten B festgelegt. Diese Norm besagt nichts über das Verfallsdatum, was lediglich aus dem Medizinproduktegesetz resultiert. Daher sind Verwarngelder wegen abgelaufener Verbandkästen rechtlich strittig.
Das Nichtmitführen des Erste-Hilfe-Materials hat ggf. ein Verwarnungsgeld in Höhe von 5 bis 25 € zur Folge (Regelsätze).
(Quelle: Wicki)
ok

das druck ich mir für die schweizer beamten aus

die sollen da mit sowas ziemlich pingelig sein.
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Boonzay - 11.08.2011
Das wird dir unter umständen auch nicht nützen

nach Einführung der EU Kennzeichen hätte man die "D" Schilder auch nicht mehr benötigt.

Hat aber den Österreichischen Grenzer nicht interessiert und der hat damals abkassiert.

.
Ist zwar schon Jahre her, aber wo man Geld verdienen kann