BNs Liebesthread (FSK gemäß § 14 JuSchG) - Claudi67a - 20.08.2008
Phil.77 schrieb:So nen hovhtechnisierten Quatsch hat er nicht... Er heisst schliesslich nicht CAT 
Oh ... kennst du ihn persönlich???? *interessiertguck*
Benutzername schrieb:
für was brauchst du die agbs?
Für DICH!!!
Benutzername schrieb:tschüss 
wer sollte mich den verklagen 
keine Ahnung ... ich nicht
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Benutzername - 20.08.2008
Phil.77 schrieb:Wer hat denn hier von verklagen geredet?
andere klagen gibts bei mir nicht, ich bin nämlich immer höflich und der ganz kram

BNs Liebesthread (FSK gemäß § 14 JuSchG) - Claudi67a - 20.08.2008
@ ... Mr B ... Schnucki ... wozu ist das
9/15 in deiner Sig???
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Benutzername - 20.08.2008
Claudi67a schrieb:Für DICH!!!
agb:
1. Der Auftraggeber muss im Besitz der Rechte der Werbeanzeige sein, oder eine Einverständniserklärung des Rechteinhaber vorlegen
2. Die Werbung darf auf keinen fall beleidigend oder in sonstiger weise illegal sein.
3. Die Berechnung der Gebühr wird in €/qm berechnet, wobei wobei ein standartbeamer verwendet wird, der die zu werbende Fläche in einem Bastand von 1m auf die Wand projeziert. Dort wird die Werbefläche dann abgemessen und millimetergenau mit dem qm-preis errechnet
4. Dieser Preis gilt bis 0.00Uhr des darauf folgenden Tages
5. Der Auftraggeber hat keinerlei Schadensansprüche, bei Ausfall der Werbefläche
reicht vorerst
Claudi67a schrieb:keine Ahnung ... ich nicht 
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Benutzername - 20.08.2008
Claudi67a schrieb:@ ... Mr B ... Schnucki ... wozu ist das 9/15 in deiner Sig???
schatzi, das ist der zähler, die wievielte signatur gerade dran ist. ich wechsle die nämlich jeden tag - ist hygienischer
BNs Liebesthread (FSK gemäß § 14 JuSchG) - Claudi67a - 20.08.2008
Benutzername schrieb:schatzi, das ist der zähler, die wievielte signatur gerade dran ist. ich wechsle die nämlich jeden tag - ist hygienischer 
Das habe ich auch schon mitbekommen ... gestern war deine Sig noch ENTLAUFEN und vorgestern war da irgendwas wie: Wer dieses lesen kann ist .................................. kein Analphabet
Ich schaue schon genau hin
Benutzername schrieb:agb:
1. Der Auftraggeber muss im Besitz der Rechte der Werbeanzeige sein, oder eine Einverständniserklärung des Rechteinhaber vorlegen
2. Die Werbung darf auf keinen fall beleidigend oder in sonstiger weise illegal sein.
3. Die Berechnung der Gebühr wird in €/qm berechnet, wobei wobei ein standartbeamer verwendet wird, der die zu werbende Fläche in einem Bastand von 1m auf die Wand projeziert. Dort wird die Werbefläche dann abgemessen und millimetergenau mit dem qm-preis errechnet
4. Dieser Preis gilt bis 0.00Uhr des darauf folgenden Tages
5. Der Auftraggeber hat keinerlei Schadensansprüche, bei Ausfall der Werbefläche
reicht vorerst
Hmm ... das sind die AGBs für DICH??? Ist die Werbefläche auf deinem Körper
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Benutzername - 20.08.2008
Claudi67a schrieb:Das habe ich auch schon mitbekommen ... gestern war deine Sig noch ENTLAUFEN und vorgestern war da irgendwas wie: Wer dieses lesen kann ist .................................. kein Analphabet
Ich schaue schon genau hin 

du bist so aufmerksam, dir entgeht nichts
Claudi67a schrieb:Hmm ... das sind die AGBs für DICH??? Ist die Werbefläche auf deinem Körper


auch ne möglichkeit
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Xaver - 20.08.2008
Ich "erspare" mir das lesen der Posts in meiner Abwesentheit und sage nur mal eben Guten Tag
BNs Liebesthread (FSK gemäß § 14 JuSchG) - Claudi67a - 20.08.2008
Benutzername schrieb:
du bist so aufmerksam, dir entgeht nichts 
auch ne möglichkeit 
also, solange ich die Rechte miete, kann ich über deinen Körper bestimmen

und was hast du geschrieben ... ICH bekomme das umsonst
Xaver schrieb:Ich "erspare" mir das lesen der Posts in meiner Abwesentheit und sage nur mal eben Guten Tag 
Da verpasst du aber was

Guten Tag
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Xaver - 20.08.2008
Claudi67a schrieb:Da verpasst du aber was
Guten Tag 
Ich hole es bei Gelegenheit nach

Tschöö