CRR Smalltalk 132 - Ich wünsche mir ein "ü".. -
herbi - 09.12.2008
Fahrspass schrieb:Naja, jetzt sei mal nicht so ... ich würde den Laden gerne mit 50000 Euro im Jahr untestützen müssen ... 
Glaub das nicht ! Es macht nicht glücklicher. Eher kriegst du am Jahresende das Heulen ! und für den SolZ noch mal extra !
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Fahrspass - 09.12.2008
herbi schrieb:Glaub das nicht ! Es macht nicht glücklicher. Eher kriegst du am Jahresende das Heulen ! und für den SolZ noch mal extra !
Ja, aber ich bräuchte nur am Jahresende heulen und nicht das ganze Jahr über ...
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Xaver - 09.12.2008
Fahrspass schrieb:Ja, aber ich bräuchte nur am Jahresende heulen und nicht das ganze Jahr über ... 
Tja, da geht es den Hartz IV-ler ja richtig gut - Dir gegenüber zumindest
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Fahrspass - 09.12.2008
Xaver schrieb:Tja, da geht es den Hartz IV-ler ja richtig gut - Dir gegenüber zumindest 
Zumindest beim Jammern hab ich ein hohes Niveau ...
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herbi - 09.12.2008
Xaver schrieb:Tja, da geht es den Hartz IV-ler ja richtig gut - Dir gegenüber zumindest 
Ist wohl so : Fahrspass zahlt

- die kassieren..

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Xaver - 09.12.2008
Fahrspass schrieb:Zumindest beim Jammern hab ich ein hohes Niveau ... 
Leg die Latte mal nicht zu hoch; wobei, dann klappt´s vielleicht auch mit dem Limbo
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Ente - 09.12.2008
MINI - ME schrieb:Hier mal kurz etwas
find ich aber sehr wichtig die Info! 
09.12.2008 11:06 Uhr
![[Bild: cid:image001.gif@01C959F2.3C9D4FB0]](http://www.mini2.info/forum/cid:image001.gif@01C959F2.3C9D4FB0)
[B][B]Bundesverfassungsgericht[/B][/B]
Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Die bisherige Regelung zur Pendlerpauschale ist verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschaffung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig erklärt. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor.
Der Gesetzgeber müsse rückwirkend zum 1. Januar 2007 neue Regelungen dazu finden. Bis dahin gilt den Richtern zufolge die alte Pendlerpauschale fort. (Az.: 2 BvL 1/07 u.a.)
Damit können die etwa 16 Millionen Berufspendler wieder alle Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnort mit einer Pauschale von 30 Cent steuerlich geltend machen. Die gekippte Regelung hatte dagegen vorgesehen, dass ab 2007 erst Fahrten ab dem 21. Kilometer abgesetzt werden können. 2,5 Milliarden Euro hätte der Staat jährlich so gespart.
Die Finanzgerichte in Niedersachsen, im Saarland und der Bundesfinanzhof in München (BFH) hatten ihre Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Die Kläger sahen das Gleichbehandlungsgebot im Grundgesetz verletzt.
Über die Pauschale gibt es in der Koalition seit Monaten heftigen Streit. Vor allem die CSU beharrt auf die Wiedereinführung der alten Pauschale. In der mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichts hatte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) die Abschaffung der Pauschale mit dem Hinweis auf Haushaltsprobleme und die hohe Staatsverschuldung verteidigt.
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Richtich goil - Kohle ist schon verplant

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herbi - 10.12.2008
Guten Morgen, Freunde der Nacht !
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cabriosonne - 10.12.2008

aber trotzdem guten Morgen

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Fahrspass - 10.12.2008
Guten Morgen ...
herbi schrieb:Guten Morgen, Freunde der Nacht !
Na, besonders innig ist mein Verhältnis zu Nacht nicht ... zumindest nicht wenn ich aufstehen muss ...