Chapter East Smalltalk 28 - Stille Nacht?! Nicht mit uns ... -
LIZzy - 14.12.2009
keram schrieb:ja, weiß schon... aber wie isses denn, wenn man weiß, man war drüber im letzten, wird aber im kommenden wieder drunter sein? Deshab hatte ich nachgefragt beim FA... 
keine ahnung, ich denk, sobald du wieder drunter bist, haste wieder zwei jahre ohne ust: das eine mit den unter 17.500 und das folgende mir unter 50.000
aber sollte ja in für das jahr, in dem du unter den 17.500 bleibst, eigentlich auch egal sein, zahlst ja eh erst, wenn die steuererklärung durch ist. oder zahlst du vierteljährlich oder monatlich schon nen pauschbetrag vor?
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keram - 14.12.2009
so, hab grad nochmal durchgeschaut...also: ab 2007 war ich eh drunter, da festangestellt. Vorher doof, weil ausschließlich Freiberufler... und da hatte ich mich auch auf die umsatzsteuerbefreite Unterrichtstätigkeit verlassen, ohne die ich natürlich auch drunter wär....
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keram - 14.12.2009
LIZzy schrieb:keine ahnung, ich denk, sobald du wieder drunter bist, haste wieder zwei jahre ohne ust: das eine mit den unter 17.500 und das folgende mir unter 50.000
aber sollte ja in für das jahr, in dem du unter den 17.500 bleibst, eigentlich auch egal sein, zahlst ja eh erst, wenn die steuererklärung durch ist. oder zahlst du vierteljährlich oder monatlich schon nen pauschbetrag vor? 
nee, nur die jhrl. Steuererklärung...
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LIZzy - 14.12.2009
keram schrieb:so, hab grad nochmal durchgeschaut...also: ab 2007 war ich eh drunter, da festangestellt. Vorher doof, weil ausschließlich Freiberufler... und da hatte ich mich auch auf die umsatzsteuerbefreite Unterrichtstätigkeit verlassen, ohne die ich natürlich auch drunter wär.... 
das ist der punkt, den ich auch noch nicht abklären konnte, wenn du zwei arten von tätigkeiten hast, von denen die eine befreit ist (öffentliche schule zb) und eine, auf die du steuer abdrücken müsstest, werden dann die 17.500 nur als grenze für die einnahmen aus der ust-pflichtigen tätigkeit genommen oder für alle tätigkeiten zusammen?
ist bei mir genauso - die übersetzungsaufträge laufen ja auch mit mwst, machen aber keine 17.500 aus - wie wird das gerechnet?

zählen die als ust-pflichtige tätigkeit einzeln und ich zahl nix oder werden die auf den gesamtumsatz draufgeschlagen und ich zahl? keine ahnung?
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LIZzy - 14.12.2009
keram schrieb:nee, nur die jhrl. Steuererklärung...
na dann sollte es doch egal sein, oder? ergibt sich ja dann aus dem steuerbescheid

hach, ist das alles doof
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keram - 14.12.2009
LIZzy schrieb:das ist der punkt, den ich auch noch nicht abklären konnte, wenn du zwei arten von tätigkeiten hast, von denen die eine befreit ist (öffentliche schule zb) und eine, auf die du steuer abdrücken müsstest, werden dann die 17.500 nur als grenze für die einnahmen aus der ust-pflichtigen tätigkeit genommen oder für alle tätigkeiten zusammen?
ist bei mir genauso - die übersetzungsaufträge laufen ja auch mit mwst, machen aber keine 17.500 aus - wie wird das gerechnet?
zählen die als ust-pflichtige tätigkeit einzeln und ich zahl nix oder werden die auf den gesamtumsatz draufgeschlagen und ich zahl? keine ahnung?
naja, aber wenn Du Deine Rechnungen eh mit MWST ausstellst oder ausstellen musst, dann ists doch auch egal, ob 17.500 oder weniger oder mehr dann kannste ja eh nich §19 in Anspruch nehmen?!
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keram - 14.12.2009
LIZzy schrieb:na dann sollte es doch egal sein, oder? ergibt sich ja dann aus dem steuerbescheid 
hach, ist das alles doof
ja, ich hasse es!!!!!


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keram - 14.12.2009
hab mir heute übrigens die Ausdrucke der Reifen-Outlet-angebote mitgenommen und lass mir von meinem Reifenhändler was basteln - mal schaun, ob ich das hinbekomme für unter 1000...
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LIZzy - 14.12.2009
keram schrieb:naja, aber wenn Du Deine Rechnungen eh mit MWST ausstellst oder ausstellen musst, dann ists doch auch egal, ob 17.500 oder weniger oder mehr dann kannste ja eh nich §19 in Anspruch nehmen?! 
ich bekomm doch festbeträge pro stunde


(nein, bitte nicht kommentieren

) und die verstehen sich schon inkl. aller steuern. und die schulen sind ja ust-befreit, das heißt, da rechne ich keine ab.
somit macht das für mich schon nen unterschied, ob ich bei den sachen, die nicht ust-befreit laufen, die 19 % nochmal draufschlage, weil ich ja insgesamt über die 17.500 komme, halt nicht nur mit den kleinigkeiten, die ust-pflichtig sind

das lässt sich aber auch alles toll erklären
ich bekomm gleich nen anfall
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LIZzy - 14.12.2009
keram schrieb:hab mir heute übrigens die Ausdrucke der Reifen-Outlet-angebote mitgenommen und lass mir von meinem Reifenhändler was basteln - mal schaun, ob ich das hinbekomme für unter 1000... 
ah, lass uns über was angenehmes sprechen: MINIs
ich hab heute ein angebot für ein gewindefahrwerk V2 für 1078 bekommen

wenn diese finanzamtsch*** durch ist und ich muss nicht ins armenhaus, bekommt die lizzy ein schönes geschenk. hab nämlich rausgefunden, dass KW die preise für die gewindefahrwerke senken will

ist doch mal ne angenehme abwechslung